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Mobiliarvermögen

См. также в других словарях:

  • Mobiliarvermögen — Mo|bi|li|ar|ver|mö|gen 〈n. 14〉 bewegliches Vermögen * * * Mo|bi|li|ar|ver|mö|gen, das (Rechtsspr., Wirtsch.): bewegliches Vermögen …   Universal-Lexikon

  • Internationales Privatrecht (Deutschland) — Das Internationale Privatrecht (kurz: IPR) der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung… …   Deutsch Wikipedia

  • Minor — Minor, kleiner, in der Logik der Untersatz, s.u. Schluß. Daher Minorat (Jüngerrecht), das Recht des Jüngsten (meist sind Frauen ausgeschlossen) in einer Familie, die Immobiliarbesitzung des Erblassers ungetheilt in Besitz zu nehmen; die übrigen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vermögen — Vermögen, 1) im Allgemeinen die Ursache eines möglichen Geschehens, insofern sie auch unabhängig von dem wirklichen Geschehen u. Wirken als den Dingen inwohnend gedacht wird. Der Begriff des V s unterscheidet sich daher von dem der Kraft dadurch …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Credit — Credit, das Vertrauen auf den guten Willen u. die Fähigkeit eines Anderen, die Verbindlichkeiten, welche er durch Abschluß eines gegenwärtigen Geschäftes für die Zukunft übernommen hat, seiner Zeit zu erfüllen. Jedes Geschäft beruht auf einem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Feuerversicherung — Feuerversicherung. Die Versicherung gegen Feuersgefahr bildet den hauptsächlichsten Zweig des Assecuranzgeschäftes u. bezieht sich auf Immobiliar u. Mobiliarvermögen. Der Schutz, welchen der Versicherer dem Versicherten gegen Feuersgefahr gewährt …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bewegliche Güter — (Bona mobilia, Mobiliarvermögen, fahrende Habe, Fahrnis), alle Sachen (s. d.), die ohne Änderung ihres Wesens und Wertes ihren natürlichen Standort verändern können, gewöhnlich mit Ausnahme größerer Schiffe, die hinsichtlich der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ehegüterrecht — (eheliches Güterrecht), der Inbegriff der Normen für die durch die Ehe hervorgebrachten Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Die Lebensgemeinschaft führt die Ehegatten notwendig zu gemeinsamer Ausübung vieler und zur Gemeinschaft mancher Rechte,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rente — (franz., v. ital. rêndita), im allgemeinen jedes feste Einkommen, das ohne entsprechende Arbeits oder Gegenleistung, insbes. aus angelegtem Kapital, bezogen wird. So spricht man von der R., die ein Haus, ein Grundstück (s. Bodenrente, Grundrente) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Mobiliar — Mobiliār (neulat.), bewegliche Güter, bes. Hausgerät; Mobiliarsteuer, vom Ertrage des beweglichen Vermögens erhobene direkte Steuer; Mobiliarvermögen, Mobiliarversicherung, s. Feuerversicherung …   Kleines Konversations-Lexikon

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