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1 Gemeingebrauch
Gemeingebrauch m обще́ственное по́льзование; юр. пра́во о́бщего по́льзования (напр., доро́гами) -
2 Gemeingebrauch
mобщественное пользование; юр. право общего пользования (напр., дорогами) -
3 Gemeingebrauch
сущ.1) общ. общественное пользование2) юр. право общего пользования (напр., дорогами)3) экон. коллективное пользование, совместное пользование, право общего пользования (напр. дорогами) -
4 Gemeingebrauch
mсовместное (ис)пользование, общественное (ис)пользование, общее (ис)пользованиеDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Gemeingebrauch
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5 Gemeingebrauch
Geméingebrauch m - (e)sобще́ственное по́льзование -
6 dem Gemeingebrauch unterliegendes Gebiet
мест.Универсальный немецко-русский словарь > dem Gemeingebrauch unterliegendes Gebiet
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7 общественный
gesellschaftlich; Gesellschafts- (опр. сл.); sozial; öffentlich ( публичный); ehrenamtlich ( на общественных началах)общественные отношения — soziale Verhältnisse, gesellschaftliche Beziehungenобщественные науки — soziale Wissenschaften, Gesellschaftswissenschaften f plобщественный деятель — Persönlichkeit f ( Repräsentant m) des öffentlichen Lebensвынести кому-либо общественное порицание — j-m (D) einen öffentlichen Tadel erteilenна общественных началах — ehrenamtlich, auf ehrenamtlicher Grundlage -
8 общественный
общественный gesellschaftlich; Gesellschafts...; sozial; öffentlich (публичный); ehrenamtlich( на общественных началах) общественный строй Gesellschaftsordnung f c общественные отношения soziale Verhältnisse, gesellschaftliche Beziehungen общественная организация gesellschaftliche Organisation общественная собственность gesellschaftliches Eigentum; юр. öffentliches Eigentum общественное пользование Gemeingebrauch m 1 общественные науки soziale Wissenschaften, Gesellschaftswissenschaften f pl общественная работа ehrenamtliche Funktion общественные работы öffentliche Arbeiten общественное положение soziale Stellung общественный деятель Persönlichkeit f c ( Repräsentant m 2c] des öffentlichen Lebens общественное мнение öffentliche Meinung вынести кому-л. общественное порицание jem. (D) einen öffentlichen Tadel erteilen на общественных началах ehrenamtlich, auf ehrenamtlicher Grundlage охрана общественного порядка Schutz m 1 der öffentlichen Ordnung
См. также в других словарях:
Gemeingebrauch — Der Gemeingebrauch ist ein alter, dem römischen Recht entstammender Rechtsbegriff (usus publicus), der heute noch vor allem im Straßenrecht des deutschen Rechtskreises benutzt wird. Gemeingebrauch ist das Recht einer Vielzahl von Menschen zur… … Deutsch Wikipedia
Gemeingebrauch — Ge|mein|ge|brauch, der <o. Pl.> (Rechtsspr.): jedem zustehendes Recht, öffentliche Sachen wie Straßen, Wege, Grünanlagen, Gewässer ihrer Bestimmung entsprechend zu benutzen. * * * Gemeingebrauch, die jedermann eingeräumte Befugnis,… … Universal-Lexikon
Gemeingebrauch — die jedem freistehende Benutzung von ⇡ öffentlichen Sachen, z.B. Straßen, Wasserläufen, die sich jedoch im Rahmen der Zweckbestimmung der öffentlichen Sache halten muss. Eine darüber hinausgehende Benutzung (gesteigerter Gemeingebrauch,… … Lexikon der Economics
Sondergebrauch — Außengastronomie Veranstaltungen … Deutsch Wikipedia
Abstelldauer — Abstellen bezeichnet im straßenverkehrsrechtlichen Sinne das Parken eines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum. Dabei handelt es sich nicht, wie im Falle des reinen „Parkens”, um einen zulässigen Gemeingebrauch sondern um eine unerlaubte… … Deutsch Wikipedia
Einstellen — Abstellen bezeichnet im straßenverkehrsrechtlichen Sinne das Parken eines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum. Dabei handelt es sich nicht, wie im Falle des reinen „Parkens”, um einen zulässigen Gemeingebrauch sondern um eine unerlaubte… … Deutsch Wikipedia
Sondernutzung — Außengastronomie Veranstaltungen … Deutsch Wikipedia
öffentliche Sachen — öffentliche Sachen, die Sachen des Staates oder sonstiger Verwaltungsträger, die unmittelbar durch ihren Gebrauch den Verwaltungszwecken dienen. Zu den öffentlichen Sachen zählen im Allgemeinen das Finanzvermögen (z. B. Betriebe), das… … Universal-Lexikon
Abstellen (Straßenverkehr) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Abstellen bezeichnet im straßenverkehrsrechtlichen Sinne das Parken eines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum. Dabei… … Deutsch Wikipedia
Res sacrae — Das Recht der öffentlichen Sachen gehört zum allgemeinen Verwaltungsrecht. Zur Sicherung der öffentlichen Funktion von Sachen, die dem Allgemeinwohl dienen, bezweckt das Recht der öffentlichen Sachen eine teilweise Herausnahme der Sachen aus dem … Deutsch Wikipedia
Straßenrecht — Das Straßen und Wegerecht ist das öffentliche Sachenrecht an den Straßen (auch den Wasserstraßen), Wegen und Plätzen der Allgemeinheit. Die straßen und wegerechtliche Widmung geschieht durch einen Hoheitsakt der zuständigen Behörde. Rahmengesetze … Deutsch Wikipedia