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Ehegatte

См. также в других словарях:

  • Ehegatte — Ehegatte,der:⇨Ehemann Ehegatte→Ehemann …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Ehegatte — der Ehegatte, n/ die Ehegattin, nen Für Ehegatten gibt es eine Ermäßigung …   Deutsch-Test für Zuwanderer

  • Ehegatte — 1. Dess einen ehegatten Jammer ist dess andern hertzleid. – Henisch, 798. 2. Ein Ehegatte muss nicht alles glauben, was er sieht …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Ehegatte, der — Der Ehegatte, des n, plur. die n, eine Person männlichen oder weiblichen Geschlechtes, welche mit einer andern ehelich verbunden ist; ein Gatte, in Beziehung auf diese Person. Er ist mein Ehegatte, in den gemeinern Sprecharten, er ist mein Mann.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ehegatte — Wye reymont vnd melusina zuamen wurdent geleit / Vnd vom bischoff gesesenet wurdent in dem bett (Holzschnitt aus der Schönen Melusine 15. Jahrhundert) Als Ehe (v. althochdeutsch: ewa = Ewigkeit, Recht, Gesetz, rechtssprachlich hist. Konnubium)… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehegatte — Angetrauter; Mann; Ehemann; Gatte; Gemahl * * * Ehe|gat|te 〈m. 17〉 = Ehemann ● die Ehegatten Ehemann u. Ehefrau * * * Ehe|gat|te, der: 1. (geh.) Ehemann. 2. (Rechtsspr.) einer der beiden Partner eine …   Universal-Lexikon

  • Ehegatte — Ehe|gat|te (besonders Amtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Eherecht — Ehe|recht 〈n. 11; unz.〉 alle staatl. u. kirchl. Rechtsbestimmungen über die Ehe * * * Ehe|recht, das (Rechtsspr.): 1. <o. Pl.> die Ehe regelndes Recht. 2. eines der Rechte, die verheirateten Personen zustehen. * * * Eherecht,   die sich auf …   Universal-Lexikon

  • Erbrecht — Ẹrb|recht 〈n. 11; unz.〉 das ein Erbe betreffende Recht * * * Ẹrb|recht, das (Rechtsspr.): a) <o. Pl.> Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen; b) mit dem Tode des Erblassers, der… …   Universal-Lexikon

  • eheliches Güterrecht — eheliches Güterrecht,   Regelung der vermögensrechtlichen Wirkung der Ehe auf das Vermögen der Ehegatten (§§ 1363 1563 BGB). Hiervon nicht umschlossen sind die allgemeinen Ehewirkungen (z. B. Unterhaltspflicht) sowie das Erbrecht. Es steht den… …   Universal-Lexikon

  • Gesetzliche Erbfolge — Mit der gesetzlichen Erbfolge wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält, wenn dieser keine letztwillige Verfügung (also kein Testament und keinen Erbvertrag) hinterlassen hat. Erben mehrere Personen, so wird damit auch geregelt,… …   Deutsch Wikipedia

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