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61 abbuchen
v/t (trennb., hat -ge-) WIRTS. debit a sum from an account* * *ạb|bu|chenvt sep(im Einzelfall) to debit (von to, against); (durch Dauerauftrag) to pay by standing order (von from); (fig = abschreiben) to write offfür das Abbuchen erhebt die Bank Gebühren — the bank makes a charge for each debit/for a standing order
* * *ab|bu·chenvt1. FINfür das A\abbuchen erhebt die Bank Gebühren the bank charges for debits3. (verzeichnen)* * *etwas abbuchen lassen — (durch die Bank) pay something by standing order; (durch Gläubiger) pay something by direct debit
* * ** * *etwas abbuchen lassen — (durch die Bank) pay something by standing order; (durch Gläubiger) pay something by direct debit
* * *v.to write off v. -
62 Einzelabkommen
Einzelabkommen
(mit Gläubigern) separate compromise;
• Einzelabnehmer individual purchaser;
• Einzelabsprachen [mit behinderten Arbeitnehmern] individual agreements [for disabled employees];
• Einzelabstimmung voting by roll-call;
• Einzelakkord individual piecework;
• Einzelakkordsatz individual rate;
• Einzelaktionär single shareholder (stockholder, US);
• Einzelanfertigung individual (single-part) production, job work, job-shop operation (US), manufacture to customer’s specification;
• Einzelanfertigungsbetrieb job shop (US);
• Einzelangaben specifications, detail, isolated data;
• Einzelanschluss (telecom.) single line;
• Einzelaufführung particularization;
• Einzelaufstellung specification, detailed statement, itemized schedule (US);
• Einzelauftrag individual (piecemeal) contract;
• Einzelaufzählung enumeration, itemization;
• gültige Einzelausfuhrgenehmigung individually validated export licence;
• Einzelausgabe (Buchhandel) separate edition;
• Einzelaussteller individual exhibitor;
• unabhängige Einzelbank unit bank (US);
• Einzelbankwesen unit banking (US);
• Einzelbereich individual area;
• Einzelbericht detailed report;
• Einzelbeschäftigung one-man job;
• Einzelbeschreibung detailed description;
• Einzelbesteuerung personal (separate) taxation;
• Einzelbestimmungen eines Geschäftsabschlusses details of a business contract;
• Einzelbetrag single item, individual amount;
• Einzelbetreuung casework;
• Einzelbetrieb single plant;
• Einzelbewertung unit (individual) valuation;
• Einzelbilanz individual statement (US);
• Einzelbürge several guarantor;
• Einzelbürgschaft specific (US) (several) guarantee;
• Einzeldepot special (specific) deposit (US);
• Einzelerfinder sole inventor;
• Einzelerzeuger individual producer;
• Einzeletat separate budget;
• Einzelexemplar odd piece, (Buch) single volume;
• Einzelexemplarpreis cover price;
• Einzelfabrikation individual (job) production;
• Einzelfahrkarte single [fare], one-way ticket;
• Einzelfahrpreis single fare;
• Einzelfahrschein single ticket;
• Einzelfall concrete (particular) case, isolated instance (case);
• Einzelfallbehandlung exception handling;
• Einzelfertigung job production, individual construction (US);
• Einzelfirma single firm (proprietor[ship], US), sole business (proprietor) (US), individual firm (proprietorship, enterprise) (US);
• Einzel[fracht]tarif commodity rate (US);
• Einzelfreistellung individual exemption;
• Einzelgarantie (Völkerrecht) individual guarantee;
• Einzelgenehmigung exclusive licence;
• Einzelgeschäft sole proprietorship (US);
• Einzelgesellschafter individual partner;
• Einzelgewerbetreibender sole trader (proprietor, US);
• Einzelgewerkschaft union branch;
• Einzelgewicht single weight;
• Einzelhaftpflicht single liability;
• Einzelhaftungsklausel separate liability clause. -
63 Verkaufstendenz
Verkaufstendenz
sales trend, trend of the market;
• Verkaufstermin onsale (offering) date;
• Verkaufstisch für Sonderangebote bargain counter;
• Verkaufstour sales trip;
• bestimmte Verkaufstournee definite route;
• feste Verkaufstourneen festlegen to build regular routes;
• Verkaufstransaktion sales transaction;
• Verkaufstratte sales bill;
• für den Einzelfall vorgesehene Verkaufstreuhandschaft ad hoc trust for sale (Br.);
• Verkaufstrick sales gimmick (sl.);
• Verkaufsüberwachung sales supervision;
• Verkaufsumfang sales volume, volume of trade;
• dem Verkaufsumfang nach in sales terms;
• Verkaufsumsatz turnover;
• Verkaufsumsatzplan sales budget;
• Verkaufsunterlage sales record;
• Verkaufsunterstützung sales aid;
• bildliche Verkaufsunterstützung visual aid;
• Verkaufsunterstützung beim Einzelhandel merchandising support;
• Verkaufsveranstaltung trade fair;
• Verkaufsverband selling group;
• Verkaufsverbot restraint on alienation, sales ban (prohibition);
• Verkaufsvereinbarung agreement for sale, selling arrangement;
• Verkaufsverfahren selling process;
• Verkaufsverhalten selling attitude;
• Verkaufsverpackung sales package;
• Verkaufsverpflichtung (Börse) commitment (US);
• Verkaufsversprechen promise to sell;
• Verkaufsvertrag agreement for sale, sales contract, contract of sale, sales note (US);
• konzessionierter Verkaufsvertreter licensed dealer;
• alleinige Verkaufsvertretung sole agency;
• Verkaufsvollmacht power of sale;
• Verkaufsvolumen sales volume, volume of sales;
• Verkaufsvoraussage sales forecast;
• Verkaufsvorbereitung durch Vertriebsplanung merchandising;
• Verkaufsvorbereitungsphase pre-sales phase;
• Verkaufsvorführung sales demonstration;
• Verkaufsvorgang sales process;
• Verkaufsvorschriften conditions of sale;
• Verkaufswagen mobile shop;
• Verkaufswege channels of distribution;
• Verkaufswelle wave of selling, selling wave;
• Verkaufswerbung sales promotion (publicity), consumer advertising;
• Verkaufswert sale (salable, marketable, selling) value, (Haus) free market (fair cash market) value;
• gewöhnlicher Verkaufswert salable (market selling) value;
• realisierbarer Verkaufswert net realizable value (Br.);
• Verkaufswettbewerb sales contest;
• auf starke Verkaufswiderstände stoßen to meet with stiff sales resistance;
• Verkaufswirkung pull;
• Verkaufswoche white sale;
• Verkaufszahlen sales (market) data;
• Verkaufszeiten shop (business) hours;
• Verkaufszentrale distribution center (US) (centre, Br.);
• Verkaufszettel sales slip (ticket, US);
• Verkaufsziel sales objective (target);
• Verkaufsziffern sales data (figures);
• Verkaufszwang compulsory sale. -
64 Vertretungsmacht
Vertretungsmacht
[scope of] authority, power (authority) of an agent, procuration;
• außerhalb des Rahmens der Vertretungsmacht beyond the scope of one’s authority, ultra vires (Br.);
• im Rahmen seiner Vertretungsmacht within one’s power (the scope of one’s authority);
• ausdrücklich erteilte Vertretungsmacht express authority;
• fehlende Vertretungsmacht lack (absence) of authority;
• gesetzliche Vertretungsmacht legal power, statutory agency;
• scheinbare Vertretungsmacht colo(u)r of (apparent, ostensible) authority, holding out;
• tatsächliche Vertretungsmacht actual authority;
• unbeschränkte Vertretungsmacht unlimited authority;
• Vertretungsmacht im Einzelfall actual authority;
• außerhalb seiner Vertretungsmacht handeln to act ultra vires;
• innerhalb (im Rahmen) seiner Vertretungsmacht handeln to act within the scope of one’s authority;
• ohne Vertretungsmacht handeln to conduct affairs without authority;
• seine Vertretungsmacht überschreiten to exceed one’s powers (authority). -
65 Gewohnheitsrecht
Ge·wohn·heits·recht ntDeutsch-Englisch Wörterbuch für Studenten > Gewohnheitsrecht
-
66 Kollisionsnorm
Kollisionsnorm f RECHT conflict rule (Kollisionsnormen regeln im Bereich des internationalen Privatrechts, welche Rechtsordnung im Einzelfall anzuwenden ist) -
67 Einzel
Neue große deutsch-russische Wörterbuch Polytechnic > Einzel
-
68 Fall
m наклон м.; падение с.; скат м.; склон м.; случай м.; случай м. мат.; снижение с.; спад (воды); спуск м.; убыль ж.; уклон м.n уклон м. (мачты, киля) суд.; фал м. ав. суд.→ Fallbahn→ Fallbär→ Falldach→ Fallhöhe→ Fallholz→ Fallkerb→ Fallkiel→ Fallnaht→ Fallnest→ Fallout→ Fallreep→ Fallrohr→ Falltank→ Fallwerk→ Freifall→ Lastfall→ Nachfall→ Notfall→ Rückfall→ Vielfall -
69 handeln
1) mit jdm./etw. Handel treiben: mit Ware торгова́ть кем-н. чем-н. mit jdm. handeln mit Partner торгова́ть с кем-н. | gehandelt werden zu etw. zu best. Preis: v. Aktie, Werten продава́ться (за что-н.). Aktien werden heute nicht gehandelt сего́дня не торгу́ют а́кциями / сего́дня а́кции не продаю́тся2) mit jdm. um etw. feilschen: um Ware, Preis торгова́ться с кем-н. о чём-н. jd. läßt mit sich handeln кто-н. сгово́рчив / с кем-н. мо́жно договори́ться. jd. läßt nicht mit sich handeln кто-н. не сгово́рчив / с кем-н. нельзя́ договори́ться3) tätig, aktiv sein, werden де́йствовать. im Einzelfall vorgehen поступа́ть /-ступи́ть. ich werde (so) handeln, wie ich es für nötig [richtig] halte я бу́ду де́йствовать [поступа́ть] так, как счита́ю ну́жным [пра́вильным]. gut [schlecht] an jdm. handeln поступа́ть /- с кем-н. хорошо́ [пло́хо]. an jdm. wie ein Bruder handeln относи́ться /-нести́сь к кому́-н. как к бра́ту <по-бра́тски>. gegen sein Gewissen handeln идти́ пойти́ на сде́лку с со́вестью4) etw.1 handelt von < über> etw.2 в чём-н.I говори́ться < речь идёт> о чём-н.2. das Buch handelt von seinen Erlebnissen в кни́ге говори́тся < речь идёт> о собы́тиях из его́ жи́зни | es handelt sich um etw. речь идёт о чём-н. es handelt sich darum, daß … речь идёт о том, что … darum handelt es sich gar nicht не об э́том речь. worum handelt es sich? в чём де́ло ? / о чём (идёт) речь ? bei dieser Person handelt es sich um den gesuchten Verbrecher э́то лицо́ и явля́ется разы́скиваемым престу́пником -
70 Bauarten
ein Teil der bauordnungsrechtlichen Regelungen für Bauprodukte gilt ebenso für Bauarten, bei denen aus Bauprodukten bauliche Anlagen zusammengefügt werden. Bei wesentlicher Abweichung von den in technischen Baubestimmungen geregelten Bauarten oder wenn für Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik bestehen, gelten diese Bauarten als nicht geregelt. In diesen Fällen bedürfen Bauarten, um angewendet zu werden, analog zu den Bauprodukten einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses oder der Zustimmung im Einzelfall.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Bauarten
-
71 Bauprodukte
nach dem Bauproduktengesetz Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen des Hoch- und Tiefbaus eingebaut zu werden, sowie aus Baustoffen vorgefertigte Anlagen, die hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden, wie Fertighäuser und Fertiggaragen. Die Landesbauordnungen und die Musterbauordnung unterscheiden gleichermaßen zwischen - geregelten Bauprodukten (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MBO), - nicht geregelten Bauprodukten (§ 20 Abs. 3 Satz 1 MBO), - nach BauPG oder Vorschriften zur Umsetzung anderer EU-Richtlinien in Verkehr gebrachten Bauprodukten - mit CE-Zeichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MBO), - sonstigen Bauprodukten (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MBO). Aufgrund des § 20 Abs. 1 Musterbauordnung( MBO) dürfen Bauprodukte in der Regel nur verwendet, d. h. in eine bauliche Anlage eingebaut werden, wenn sie - bekannt gemachten technischen Regeln entsprechen oder nach dem BauPG und anderen EU-Recht umsetzenden Vorschriften in Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen und - das übereinstimmungszeichen (ü-Zeichen - künftig das europäische Konformitätszeichen CE -) tragen, - vom Deutschen Institut für Bautechnik in einer Liste C bekannt gemachte Bauprodukte von untergeordneter baurechtlicher Bedeutung (§ 20 Abs. 3 Satz 2 MBO) sind. Geregelte Bauprodukte werden nach technischen Regeln hergestellt, welche in Teil 1 der Bauregelliste A vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer im jährlichen Turnus bekannt gemacht werden. Bauprodukte gelten auch noch als "geregelt", wenn sie nur unwesentlich von den technischen Regeln der Bauregelliste A abweichen. Von nicht geregelten Bauprodukten ist dann auszugehen, wenn die Bauprodukte entweder wesentlich von den in der Bauregelliste A Teil 1 enthaltenen technischen Regeln abweichen oder wenn es für sie keine derartigen technischen Regeln gibt. Nicht geregelte Bauprodukte bedürfen daher eines besonderen Verwendbarkeitsnachweises nach § 20 Abs. 3 MBO. Als solche sind nach Bauordnungsrecht vorgesehen: - die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (§ 21 MBO) oder - das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (§ 21 a MBO) - "kleine Zulassung" - einer dafür nach § 24 c MBO anerkannten Prüfstelle oder - die Zustimmung im Einzelfall durch die oberste Bauaufsichtsbehörde (§ 22 MBO). Unter sonstigen Bauprodukten werden Bauprodukte verstanden, die für die Erfüllung der bauaufsichtlichen Anforderungen nicht von besonderer sicherheitsrelevanter Bedeutung sind, für die technische Vorschriften von Seiten regelsetzender technisch-wissenschaftlicher Vereinigungen, fachspezifischer Institutionen und Ingenieur-Verbände (z. B. VDI Verein Deutscher Ingenieure, DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) als allgemein anerkannte Regeln der Technik zwar bestehen, deren Aufnahme in die Bauregelliste A aber von der Bauaufsicht nicht als notwendig angesehen wird. Die Landesbauordnungen fordern für diese Bauprodukte keine Verwendbarkeits- und übereinstimmungsnachweise. Somit entfällt auch die Kennzeichnung mit dem ü-Zeichen.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Bauprodukte
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72 Brauchbarkeitsnachweis
Bauprodukte, die noch nicht allgemein gebräuchlich und bewährt sind, für deren Herstellung, Bemessung oder Güte insbesondere noch keine Normen existieren, bedürfen im Baugenehmigungsverfahren eines Brauchbarkeitsnachweises. Der europäische Weg eines besonderen Brauchbarkeitsnachweises ist der Konformitätsnachweis in Form der europ. techn. Zulassung oder der Erstprüfung, der nationale Weg der übereinstimmungsnachweis in Form der allg. bauaufsichtl. Zulassung, des allg. bauaufsichtl. Prüfzeugnisses oder des Nachweises der Verwendbarkeit im Einzelfall.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Brauchbarkeitsnachweis
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73 Dachentwässerung
das auf Dächern anfallende Regenwasser muss, wenn es die bauaufsichtlichen Vorschriften verlangen, in Dachrinnen aufgefangen, in Regenfallleitungen abgeführt und falls erforderlich auch unterirdisch abgeleitet werden. Sollen Regenfallleitungen ausnahmsweise im Innern der Gebäude verlegt werden, so sind sie aus den für Abwasserleitungen angegebenen Werkstoffen auszuführen. Im Einzelfall kann das Regenwasser von Regenfallleitungen, die nicht unmittelbar an öffentlichen Verkehrsflächen liegen, auch auf andere Art abgeführt werden, wenn Vorsorge getroffen wird, dass Gebäudeteile gegen Durchfeuchtung geschützt sind und das Regenwasser ungehindert ablaufen kann. Regenwasserbehälter müssen unfallsicher abgedeckt sein DIN 1986 Teil 1 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Dachentwässerung
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74 Störungsabwehrklausel
BauNVO § 15 (1)); bauliche Anlagen sind im Einzelfall unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets, in dem sie verwirklicht werden sollen, im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind. Sie sind auch unzulässig, wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden können.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Störungsabwehrklausel
См. также в других словарях:
Einzelfall — Als Einzelfall wird ein konkretes Vorkommnis, in der Regel von Verantwortlichen, bewertet, wenn dieses Vorkommnis besser nicht vorgekommen wäre und die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Vorkommnis wieder auftritt, nach Ansicht des Bewertenden… … Deutsch Wikipedia
Einzelfall — Ein|zel|fall 〈m. 1u〉 1. Sonderfall, einzig dastehender Fall 2. einzelner Fall ● etwas als Einzelfall betrachten; im Einzelfall muss die Beurteilung anders sein * * * Ein|zel|fall , der: 1. konkreter, einzelner Fall (der jeweils individuell zu… … Universal-Lexikon
Einzelfall — Ausnahme, Ausnahmeerscheinung, Ausnahmefall, Einzelerscheinung, Extremfall, Sonderfall; (österr.): Ausnahmsfall; (veraltet): Exzeption. * * * Einzelfall,der:⇨Ausnahme(1) EinzelfallAusnahmefall,Sonderfall,Extremfall,Notfall,Einzelerscheinung,Ausnah… … Das Wörterbuch der Synonyme
Einzelfall — atskirasis atvejis statusas T sritis fizika atitikmenys: angl. particular case; special case vok. Einzelfall, m; Spezialfall, m rus. отдельный случай, m; частный случай, m pranc. cas particulier, m … Fizikos terminų žodynas
Einzelfall — Ein|zel|fall … Die deutsche Rechtschreibung
Härtefallkommission — Als Härtefallkommission werden die bei den Innenministerien und Innensenatoren der deutschen Bundesländer eingerichteten Gremien bezeichnet, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern, denen nach geltendem Recht kein Aufenthaltsrecht zusteht,… … Deutsch Wikipedia
Allgemeinverfügung — Der Verwaltungsakt bezeichnet eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen (hoheitlichen) Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Er ist in § 35 VwVfG legaldefiniert. Vorausgesetzt ist ein… … Deutsch Wikipedia
Dauerverwaltungsakt — Der Verwaltungsakt bezeichnet eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen (hoheitlichen) Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Er ist in § 35 VwVfG legaldefiniert. Vorausgesetzt ist ein… … Deutsch Wikipedia
Pflegeversicherung (Deutschland) — Die Soziale Pflegeversicherung (PV) in Deutschland ist der jüngste eigenständige Zweig der Sozialversicherung. Er wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1995 durch Verabschiedung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI)[1] als… … Deutsch Wikipedia
Punktverwaltungsakt — Der Verwaltungsakt bezeichnet eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen (hoheitlichen) Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Er ist in § 35 VwVfG legaldefiniert. Vorausgesetzt ist ein… … Deutsch Wikipedia
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet Kurztitel: Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz Abkürzung: StrRehaG Art … Deutsch Wikipedia