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uneheliche

См. также в других словарях:

  • Uneheliche Kinder — (natürliche, ledige, Unflaths , früher auch Side , Spelkinder, Wahnbürtige) sind alle außer der Ehe erzeugten u. vor Eingehung derselben geborenen Kinder, im Gegensatz der in stehender Ehe erzeugten u. in derselben od. doch in einem solchen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Uneheliche Geburten — Uneheliche Geburten, s. Moralstatistik …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Uneheliche Kinder — Uneheliche Kinder, s. Kind, S. 4, auch Kinderschutz und Kindersterblichkeit …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Uneheliche Kinder — Uneheliche Kinder, außer der Ehe erzeugte Kinder, können durch spätere Heirat der Eltern zu ehelichen werden (Mantelkinder). Von rechtmäßig Verlobten erzeugte Kinder (Brautkinder) stehen nach kanonischem und gemeinem Recht den ehelichen gleich.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Uneheliche Kinder — Uneheliche Kinder, s. Kinder …   Herders Conversations-Lexikon

  • uneheliche Kinder — un|eheliche Kinder,   nichteheliche Kinder …   Universal-Lexikon

  • Außereheliches Kind — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehelich — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehelichkeit — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Europäisches Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

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