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Rechtsausführungen

См. также в других словарях:

  • Beibringungsgrundsatz — Der Verhandlungsgrundsatz (neuerdings auch Beibringungsgrundsatz) ist eine Prozessmaxime, die im Zivilprozess vorherrscht. Im Zivilprozess obliegt es den Parteien, alle relevanten Tatsachen vorzubringen (daher die leichter verständliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Klage — Die Klage ist im Zivilprozess die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, durch den Kläger gegen den Beklagten. Auch in den Verfahren vor den Verwaltungs , Sozial , Arbeits und Finanzgerichten bezeichnet man den das… …   Deutsch Wikipedia

  • Klagerecht — Die Klage ist im Zivilprozess die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, durch den Kläger gegen den Beklagten. Auch in den Verfahren vor den Verwaltungs , Sozial , Arbeits und Finanzgerichten bezeichnet man den das… …   Deutsch Wikipedia

  • Klageverfahren — Die Klage ist im Zivilprozess die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, durch den Kläger gegen den Beklagten. Auch in den Verfahren vor den Verwaltungs , Sozial , Arbeits und Finanzgerichten bezeichnet man den das… …   Deutsch Wikipedia

  • Sachbericht — Der Sachbericht ist im Gerichtswesen eine formalisierte Darstellung des Sachverhalts, auf dem das spätere Urteil beruht. Der Sachbericht im Zivilprozess gliedert sich wie folgt: unstreitiger Sachverhalt streitiger Vortrag des Klägers Antrag des… …   Deutsch Wikipedia

  • Verhandlungsgrundsatz — Der Verhandlungsgrundsatz (neuerdings auch Beibringungsgrundsatz) ist eine Prozessmaxime, die im Zivilprozess vorherrscht. Im Zivilprozess obliegt es den Parteien, alle relevanten Tatsachen vorzubringen (daher die leichter verständliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Satz [1] — Satz, 1) (Propositio, Enuntiatio, Log.), der Ausdruck eines Gedankens, welcher das Verhältniß wenigstens zweier Vorstellungen enthält, eines Subjects, von welchem etwas ausgesagt wird, u. eines Prädicats, was von demselben ausgesagt wird; s.u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Appellation — (v. lat. Appellatio, Berufung, Provocation), I. ein ordentliches suspensives u. devolutives Rechtsmittel zum Schutze dessen, welcher sich durch eine obrigkeitliche Entschließung (Bescheid, Resolution od. Handlung) in seinen Rechten für verletzt… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Antrag — Antrag, im Rechtsleben und im öffentlichen Leben überhaupt die an eine Behörde oder sonstige öffentliche Stelle gerichtete Aufforderung, nach bestimmter Richtung hin eine besonders bezeichnete Tätigkeit eintreten zu lassen. Dergleichen Anträge… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Einlassung — Ein|las|sung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Stellungnahme einer Partei zum Vortrag der Gegenpartei, bes. des Beklagten zur Klage * * * Ein|las|sung, die; , en (bes. Rechtsspr.): Äußerung, Stellungnahme, Aussage: die E. des Angeklagten hören. * * * Einlassung …   Universal-Lexikon

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