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Pfandschuldner

См. также в других словарях:

  • Pfandschuldner, der — Der Pfandschuldner, des s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Pfandschuldnerinn, derjenige, welcher gegen ein Pfand Geld aufgenommen hat; im Gegensatze des Pfandesinhabers, welchen man auch den Pfandgläubiger nennen könnte …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Pfandschuldner — Pfạnd|schuld|ner, der: jmd., der ein ↑Pfand (1 a) hinterlegt hat, um Geld zu bekommen …   Universal-Lexikon

  • Pfandrecht — Pfandrecht, im subjektiven Sinne das dingliche Recht an einer fremden beweglichen Sache, kraft dessen der Berechtigte wegen einer Forderung (an den Besteller des Pfandrechts oder einen Dritten) Befriedigung aus der Sache suchen darf; im… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sachenrechtsgrundsätze — Das Sachenrecht bezeichnet im deutschsprachigen Raum das Rechtsgebiet, das der Regelung dinglicher Rechte dient. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Grundsätze des Sachenrechts 1.1.1 Publizität 1.1.2 Absolutheit 1.1.3 …   Deutsch Wikipedia

  • Pfand — Pfand, 1) eine Sache, welche einem Gläubiger zur Sicherung seiner Forderung in der Weise angewiesen ist, daß er damit das Recht erhalten hat, die Sache vermöge dinglichen Rechtes (, Jus in re) jedem dritten Besitzer abzufordern u. sie entweder… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hyperŏcha — (gr.), was nach Befriedigung des Pfandgläubigers von dem Kaufpreise der veräußerten Pfandsache übrig bleibt u. dem Pfandschuldner herausgegeben werden muß …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Chattel-Mortgages — (engl., spr. tschättl mórrgedschĭs), Verpfändung beweglicher Habe, in den Vereinigten Staaten das Pfandrecht am beweglichen Eigentum, das im Gegensatze zum deutschen Rechte fast stets in einer wirklichen, wenn auch bedingten Übertragung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hyperŏcha — (griech., »Überschuß«), dasjenige, was nach Abzug der Forderung des Pfandgläubigers und der etwaigen sonstigen Hypotheken von dem Kaufpreis eines verkauften Pfandes übrigbleibt. Diesen Rest erhält der Pfandschuldner …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Leihhaus — (Pfandhaus), eine Anstalt, die Geld auf Pfänder leiht. Hierher gehören sowohl die Lombardbanken (s. d. unter »Banken«, S. 339) als auch die privaten Pfandleihanstalten (s. Pfandleihgeschäft); insbes. aber werden als Leihhäuser die von der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hyperocha — Hyperōcha (grch., »Überschuß«), der dem Pfandschuldner zurückzugewährende Überschuß des Erlöses aus dem Pfandverkauf, welcher nach Befriedigung des Gläubigers verbleibt …   Kleines Konversations-Lexikon

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