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1 Pfandschuldner
сущ.1) юр. должник, залогодатель2) экон. должник по залогу3) бизн. должник, получивший залоговый кредит4) внеш.торг. должник по закладной -
2 Pfandschuldner
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Pfandschuldner
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3 Pfandschuldner
должник по закладнойDeutsch-Russische Handels-und Wirtschafts-Wörterbuch > Pfandschuldner
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4 Pfandschuldner
зало́года́тель, должни́к по зало́гу
См. также в других словарях:
Pfandschuldner, der — Der Pfandschuldner, des s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Pfandschuldnerinn, derjenige, welcher gegen ein Pfand Geld aufgenommen hat; im Gegensatze des Pfandesinhabers, welchen man auch den Pfandgläubiger nennen könnte … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Pfandschuldner — Pfạnd|schuld|ner, der: jmd., der ein ↑Pfand (1 a) hinterlegt hat, um Geld zu bekommen … Universal-Lexikon
Pfandrecht — Pfandrecht, im subjektiven Sinne das dingliche Recht an einer fremden beweglichen Sache, kraft dessen der Berechtigte wegen einer Forderung (an den Besteller des Pfandrechts oder einen Dritten) Befriedigung aus der Sache suchen darf; im… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Sachenrechtsgrundsätze — Das Sachenrecht bezeichnet im deutschsprachigen Raum das Rechtsgebiet, das der Regelung dinglicher Rechte dient. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Grundsätze des Sachenrechts 1.1.1 Publizität 1.1.2 Absolutheit 1.1.3 … Deutsch Wikipedia
Pfand — Pfand, 1) eine Sache, welche einem Gläubiger zur Sicherung seiner Forderung in der Weise angewiesen ist, daß er damit das Recht erhalten hat, die Sache vermöge dinglichen Rechtes (, Jus in re) jedem dritten Besitzer abzufordern u. sie entweder… … Pierer's Universal-Lexikon
Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… … Pierer's Universal-Lexikon
Hyperŏcha — (gr.), was nach Befriedigung des Pfandgläubigers von dem Kaufpreise der veräußerten Pfandsache übrig bleibt u. dem Pfandschuldner herausgegeben werden muß … Pierer's Universal-Lexikon
Chattel-Mortgages — (engl., spr. tschättl mórrgedschĭs), Verpfändung beweglicher Habe, in den Vereinigten Staaten das Pfandrecht am beweglichen Eigentum, das im Gegensatze zum deutschen Rechte fast stets in einer wirklichen, wenn auch bedingten Übertragung… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Hyperŏcha — (griech., »Überschuß«), dasjenige, was nach Abzug der Forderung des Pfandgläubigers und der etwaigen sonstigen Hypotheken von dem Kaufpreis eines verkauften Pfandes übrigbleibt. Diesen Rest erhält der Pfandschuldner … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Leihhaus — (Pfandhaus), eine Anstalt, die Geld auf Pfänder leiht. Hierher gehören sowohl die Lombardbanken (s. d. unter »Banken«, S. 339) als auch die privaten Pfandleihanstalten (s. Pfandleihgeschäft); insbes. aber werden als Leihhäuser die von der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Hyperocha — Hyperōcha (grch., »Überschuß«), der dem Pfandschuldner zurückzugewährende Überschuß des Erlöses aus dem Pfandverkauf, welcher nach Befriedigung des Gläubigers verbleibt … Kleines Konversations-Lexikon