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Kraftloserklärung

См. также в других словарях:

  • Kraftloserklärung — (Ungültigkeitserklärung, Amortisation) von Urkunden erfolgt im Aufgebotsverfahren (s. d.) durch das Ausschlußurteil. Dieses Urteil hat nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 1018) die Wirkung, daß derjenige, der das Urteil erwirkte, dem durch… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kraftloserklärung — Die Kraftloserklärung (auch Amortisation oder Kassation) ist das Feststellen der Ungültigkeit einer Urkunde oder eines anderen Gegenstandes durch eine dazu befugte Institution, häufig ein Gericht. Sie steht üblicherweise am Ende eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Kraftloserklärung — Krạft|los|er|klä|rung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Ungültigkeitserklärung * * * Krạft|los|er|klä|rung, die: [offizielle] Mitteilung, dass eine Bestimmung, ein Gesetz o. Ä. nicht mehr in Kraft ist. * * * Kraftlos|erklärung,   im Wege eines… …   Universal-Lexikon

  • Kraftloserklärung von Wertpapieren — 1. K. durch ⇡ Aufgebotsverfahren (§ 72 AktG), d.h. durch richterliches Ausschlussurteil, v.a. bei abhanden gekommenen Wertpapieren. Die für kraftlos erklärte Urkunde legitimiert dann nicht mehr, auch gutgläubige Erwerber sind nicht mehr geschützt …   Lexikon der Economics

  • Kraftloserklärung — Krạft|los|er|klä|rung (Rechtswissenschaft) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Außerkurssetzung — ⇡ Kraftloserklärung von Wertpapieren …   Lexikon der Economics

  • Aufgebotsverfahren — Bei dem Aufgebotsverfahren (in Österreich Ediktverfahren) handelt es sich um eine öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten. Es dient üblicherweise dazu, Urkunden für ungültig erklären zu lassen oder Rechte… …   Deutsch Wikipedia

  • Spareinlage — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Spareinlagen sind Einlagen bei Kreditinstituten, die der unbefristeten Geldanlage dienen und nicht für den… …   Deutsch Wikipedia

  • Aufgebotsverfahren — I. Allgemein:Eine in bestimmten Fällen zulässige öffentliche gerichtliche Aufforderung, Ansprüche oder Rechte, i.d.R. zwecks Vermeidung des Ausschlusses, spätestens im Aufgebotstermin anzumelden (§§ 946 ff. ZPO). Zweck ist die Klärung der… …   Lexikon der Economics

  • Namenspapier — Namenspapiere (früher Rektapapiere; vom lateinischen recta (via) = auf geradem Weg; das heißt, der Verpflichtete soll direkt leisten) sind auf einen bestimmten Namen lautende Wertpapiere, deren verbriefter Anspruch durch Einigung, Abtretung und… …   Deutsch Wikipedia

  • Orderpapier — Orderpapiere sind auf einen Namen lautende Wertpapiere, die durch Einigung, Indossament und Übergabe übertragen werden können. Der Begriffsbestandteil „Order“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass jemand den Auftrag zur Übertragung erteilt.… …   Deutsch Wikipedia

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