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1 Schuld
ʃultf1) ( Geldschuld) ECO deuda f, débito m, obligación ftief in jds Schuld stehen — quedar deudor de alguien, deber mucho a alguien
2) JUR culpa f, culpabilidad f3)-1-Schuld1 [∫ʊlt]ohne Plural; (Verantwortung) culpa Feminin [an de] Jura culpabilidad Feminin; es ist meine Schuld es culpa mía; die Schuld an etwas haben tener la culpa de algo; sich Dativ etwas zu Schulden kommen lassen cometer un error; jemandem Schuld geben echar la culpa a alguien; sich Dativ keiner Schuld bewusst sein no sentirse culpable; die Schuld auf sich nehmen declararse culpable————————-2-Schuld2<- en>1 dig (Geldbetrag) deuda Feminin, golilla Feminin Cuba; ich habe 500 Euro Schulden tengo 500 euros de deudassiehe auch link=zuschulden zuschulden/link————————Schulden Plural -
2 schuld
ʃultf1) ( Geldschuld) ECO deuda f, débito m, obligación ftief in jds Schuld stehen — quedar deudor de alguien, deber mucho a alguien
2) JUR culpa f, culpabilidad f3)-1-Schuld1 [∫ʊlt]ohne Plural; (Verantwortung) culpa Feminin [an de] Jura culpabilidad Feminin; es ist meine Schuld es culpa mía; die Schuld an etwas haben tener la culpa de algo; sich Dativ etwas zu Schulden kommen lassen cometer un error; jemandem Schuld geben echar la culpa a alguien; sich Dativ keiner Schuld bewusst sein no sentirse culpable; die Schuld auf sich nehmen declararse culpable————————-2-Schuld2<- en>1 dig (Geldbetrag) deuda Feminin, golilla Feminin Cuba; ich habe 500 Euro Schulden tengo 500 euros de deudasAdjektiv
См. также в других словарях:
Geldschuld — ist eine Schuld, die auf Zahlung einer bestimmten Summe Geldes lautet. Ist keine Währung bestimmt, oder ist die vereinbarte bestimmte Geldsorte zur Zeit der Zahlung nicht mehr im Umlauf, so hat die Zahlung in Reichswährung (s.d.) zu erfolgen.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Geldschuld — Eine Geldschuld ist als Rechtsbegriff eine Schuld, die den Schuldner dazu verpflichtet, dem Gläubiger ein durch den Nennbetrag ausgedrücktes Wertquantum zu verschaffen (daher auch Wertverschaffungsschuld). Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung 2… … Deutsch Wikipedia
Geldschuld — Gẹld|schuld 〈f. 20〉 Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages * * * Gẹld|schuld, die: Verpflichtung zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme. * * * Geldschuld, die auf Zahlung in Geld gerichtete Verbindlichkeit. Die Geldschuld ist … Universal-Lexikon
Geldschuld, die — Die Gêldschuld, plur. die en, eine Schuld, welche in barem Gelde gemacht worden, zum Unterschiede von einer Fruchtschuld, Waarenschuld, Weinschuld u.s.f … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Geldschuld — Schuld, deren ⇡ Erfüllung durch Übermittlung des Betrages durch den Schuldner auf seine Gefahr und Kosten an den Gläubiger erfolgt (§ 270 BGB). ⇡ Erfüllungsort bleibt aber mangels abweichender Vereinbarung Wohn oder Geschäftssitz des Schuldners,… … Lexikon der Economics
Geldschuld — Alt geltschuld wirdt nit rostig. – Wachter … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Geldbetragsschuld — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Geldschuld ist eine Schuld, die den Schuldner dazu verpflichtet, dem Gläubiger ein durch den Nennbetrag… … Deutsch Wikipedia
Geldsortenschuld — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Geldschuld ist eine Schuld, die den Schuldner dazu verpflichtet, dem Gläubiger ein durch den Nennbetrag… … Deutsch Wikipedia
Geldsummenschuld — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Geldschuld ist eine Schuld, die den Schuldner dazu verpflichtet, dem Gläubiger ein durch den Nennbetrag… … Deutsch Wikipedia
Geldwertschuld — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Geldschuld ist eine Schuld, die den Schuldner dazu verpflichtet, dem Gläubiger ein durch den Nennbetrag… … Deutsch Wikipedia
Erfüllungsort — Der Leistungsort (vom Gesetz in §§ 447, 644 BGB, 29 ZPO sowie in der Vertragspraxis auch Erfüllungsort genannt) ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung zu bewirken hat. Der Leistungsort ist zu unterscheiden vom Erfolgsort, der den … Deutsch Wikipedia