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Erfüllungsgehilfe

См. также в других словарях:

  • Erfüllungsgehilfe — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Erfüllungsgehilfe — Er|fụ̈l|lungs|ge|hil|fe, der (bes. Rechtsspr.): jmd., der für einen andern eine Leistung erbringt, zu der dieser verpflichtet ist: der Malergeselle führt als E. den Auftrag aus; Ü (abwertend:) die Städte wehren sich dagegen, n des Bundes zu sein …   Universal-Lexikon

  • Erfüllungsgehilfe — Person, deren sich der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient (z.B. Bank, durch die er zahlt). Haftung des Schuldners für das ⇡ Verschulden des E. gegenüber dem Gläubiger (nicht gegenüber Dritten: ⇡ Verrichtungsgehilfe) wie für… …   Lexikon der Economics

  • Erfüllungsgehilfe — Er|fụ̈l|lungs|ge|hil|fe (besonders Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Gehilfe — ⇡ Erfüllungsgehilfe, ⇡ Handlungsgehilfe, ⇡ Verrichtungsgehilfe …   Lexikon der Economics

  • Gehilfe — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch entweder eine Hilfsarbeitskraft (Handlanger, Handlungsgehilfe, Hilfsarbeiter .ä.) oder jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das… …   Deutsch Wikipedia

  • Besorgungsgehilfe — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Gehilfen — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Gehilfenhaftung — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Gehilfin — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Komplizenschaft — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

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