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1 Deutsche Institut fьr Bautechnik
Construction: DIBtУниверсальный русско-немецкий словарь > Deutsche Institut fьr Bautechnik
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2 Цsterreichische Vereinigung fьr Beton- und Bautechnik
Универсальный русско-немецкий словарь > Цsterreichische Vereinigung fьr Beton- und Bautechnik
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3 Deutsche Institut für Bautechnik
construct. DIBtУниверсальный русско-немецкий словарь > Deutsche Institut für Bautechnik
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4 Österreichische Vereinigung für Beton- und Bautechnik
construct. ÖVBBУниверсальный русско-немецкий словарь > Österreichische Vereinigung für Beton- und Bautechnik
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5 Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
die nach BauPG § 7 für die europäische technische Zulassung zuständige Stelle, die im Auftrag des Bundes auch in dem nach der Bauproduktenrichtlinie wirkenden Gremium aus den von den EU-Mitgliedsstaaten bestimmten Zulassungsstellen mitarbeitet. Das DIBt ist auch zuständig für nationale Zulassungen. Es macht im Einvernehmen mit den obersten Baubehörden der Bundesländer Bauregellisten bekannt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
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6 Prüfingenieur für Bautechnik
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Prüfingenieur für Bautechnik
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7 строительная техника
Russian-german polytechnic dictionary > строительная техника
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8 гражданское строительство
гражданское строительство
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[ http://www.eionet.europa.eu/gemet/alphabetic?langcode=en]EN
civil engineering
The planning, design, construction, and maintenance of fixed structures and ground facilities for industry, transportation, use and control of water or occupancy. (Source: MGH)
[http://www.eionet.europa.eu/gemet/alphabetic?langcode=en]Тематики
EN
DE
FR
Русско-немецкий словарь нормативно-технической терминологии > гражданское строительство
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9 Bauprodukte
nach dem Bauproduktengesetz Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen des Hoch- und Tiefbaus eingebaut zu werden, sowie aus Baustoffen vorgefertigte Anlagen, die hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden, wie Fertighäuser und Fertiggaragen. Die Landesbauordnungen und die Musterbauordnung unterscheiden gleichermaßen zwischen - geregelten Bauprodukten (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MBO), - nicht geregelten Bauprodukten (§ 20 Abs. 3 Satz 1 MBO), - nach BauPG oder Vorschriften zur Umsetzung anderer EU-Richtlinien in Verkehr gebrachten Bauprodukten - mit CE-Zeichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MBO), - sonstigen Bauprodukten (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MBO). Aufgrund des § 20 Abs. 1 Musterbauordnung( MBO) dürfen Bauprodukte in der Regel nur verwendet, d. h. in eine bauliche Anlage eingebaut werden, wenn sie - bekannt gemachten technischen Regeln entsprechen oder nach dem BauPG und anderen EU-Recht umsetzenden Vorschriften in Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen und - das übereinstimmungszeichen (ü-Zeichen - künftig das europäische Konformitätszeichen CE -) tragen, - vom Deutschen Institut für Bautechnik in einer Liste C bekannt gemachte Bauprodukte von untergeordneter baurechtlicher Bedeutung (§ 20 Abs. 3 Satz 2 MBO) sind. Geregelte Bauprodukte werden nach technischen Regeln hergestellt, welche in Teil 1 der Bauregelliste A vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer im jährlichen Turnus bekannt gemacht werden. Bauprodukte gelten auch noch als "geregelt", wenn sie nur unwesentlich von den technischen Regeln der Bauregelliste A abweichen. Von nicht geregelten Bauprodukten ist dann auszugehen, wenn die Bauprodukte entweder wesentlich von den in der Bauregelliste A Teil 1 enthaltenen technischen Regeln abweichen oder wenn es für sie keine derartigen technischen Regeln gibt. Nicht geregelte Bauprodukte bedürfen daher eines besonderen Verwendbarkeitsnachweises nach § 20 Abs. 3 MBO. Als solche sind nach Bauordnungsrecht vorgesehen: - die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (§ 21 MBO) oder - das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (§ 21 a MBO) - "kleine Zulassung" - einer dafür nach § 24 c MBO anerkannten Prüfstelle oder - die Zustimmung im Einzelfall durch die oberste Bauaufsichtsbehörde (§ 22 MBO). Unter sonstigen Bauprodukten werden Bauprodukte verstanden, die für die Erfüllung der bauaufsichtlichen Anforderungen nicht von besonderer sicherheitsrelevanter Bedeutung sind, für die technische Vorschriften von Seiten regelsetzender technisch-wissenschaftlicher Vereinigungen, fachspezifischer Institutionen und Ingenieur-Verbände (z. B. VDI Verein Deutscher Ingenieure, DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) als allgemein anerkannte Regeln der Technik zwar bestehen, deren Aufnahme in die Bauregelliste A aber von der Bauaufsicht nicht als notwendig angesehen wird. Die Landesbauordnungen fordern für diese Bauprodukte keine Verwendbarkeits- und übereinstimmungsnachweise. Somit entfällt auch die Kennzeichnung mit dem ü-Zeichen.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Bauprodukte
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10 Немецкий институт строительной техники
adjbuild.mater. Deutsches Institut für BautechnikУниверсальный русско-немецкий словарь > Немецкий институт строительной техники
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11 Немецкое объединение по бетонной и строительной промышленности
adjconstruct. Deutscher Beton- und Bautechnik- VereinУниверсальный русско-немецкий словарь > Немецкое объединение по бетонной и строительной промышленности
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12 гражданское строительство
adj1) gener. Bautechnik (civil engineering), Gebäudetechnik2) construct. Zivilbauwesen3) road.wrk. HochbauУниверсальный русско-немецкий словарь > гражданское строительство
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13 проектирование зданий и сооружений
Универсальный русско-немецкий словарь > проектирование зданий и сооружений
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14 строительная техника
adjeng. Bauausrüstung, BautechnikУниверсальный русско-немецкий словарь > строительная техника
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15 строительная технология
adjconstruct. Bautechnik, BautechnologieУниверсальный русско-немецкий словарь > строительная технология
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16 строительное оборудование
adj1) eng. Bauausrüstung, Baueinrichtungen2) construct. Baugeräte, Baumaschinen3) industr. Bautechnik4) nav. BaugerätУниверсальный русско-немецкий словарь > строительное оборудование
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17 строительство
n1) gener. Bauabnahme (в целом), Baugewerbe, Bautechnik (constructional engineering), Bauwesen, Bauüberwachung, Bäu, Errichtung, Bauen, Baugeschehen (процесс), Bautätigkeit, (новое) Neuaufbau2) liter. Schaffen3) eng. Bauanlage, Baubetrieb, Bauvorhaben, (тк.sg) Aufbau4) book. Erbauung5) construct. Bauschaffen6) law. Bauführung7) econ. Bauhandwerk, Aufbau, Bau, Bauwirtschaft8) electr. Ausbau -
18 техника строительства вагонов для транспортировки вскрышной породы
nmining. Abraumwagen-BautechnikУниверсальный русско-немецкий словарь > техника строительства вагонов для транспортировки вскрышной породы
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19 технология строительства
nconstruct. Bautechnik, BautechnologieУниверсальный русско-немецкий словарь > технология строительства
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20 construction engineering
English-german technical dictionary > construction engineering
См. также в других словарях:
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