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1 Baugesetzbuch
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2 Baugesetzbuch
Baugesetzbuch n Planning Law; Building Code -
3 Baugesetzbuch
сущ.стр. Строительный кодекс Германии (BauGB), Строительный кодекс ФРГ -
4 Baugesetzbuch
Bau·ge·setz·buchnt JUR building code -
5 Baugesetzbuch
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Baugesetzbuch
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6 Baugesetzbuch
Federal Building Code -
7 Baugesetzbuch (BauGB)
Zusammenfassung von Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz. Bekannt gemacht am 8. 12. 1986. Neufassung 1997, geändert 2006. Es enthält allgemeines Städtebaurecht( Bauleitplanung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, Entschädigung, Bodenordnung, Enteignung und Erschließung) sowie besonderes Städtebaurecht (Städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote u. a.).Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Baugesetzbuch (BauGB)
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8 Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch
Универсальный немецко-русский словарь > Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch
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9 BauGB
Baugesetzbuch.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > BauGB
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10 BauGB
BauGB (Deu; Abk. für Baugesetzbuch) RECHT, UMWELT building code* * *abbr (Baugesetzbuch) <Recht, Umwelt> Deu building code -
11 BauGB
стр. Baugesetzbuch -
12 Abwägungsgebot
im Baugesetzbuch (BauGB § 1 (6)) werden die Kommunen verpflichtet, bei der Aufstellung der Bauleitpläne öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägungsentscheidung im Gemeinderat ist eine politische Entscheidung. Sie besteht aus dem Vor- und Zurückstellen von Belangen. Prinzipiell unterliegt sie keiner rechtlichen Nachprüfung, denn sie ist Ausdruck der kommunalen Planungshoheit (Grundgesetz, Art. 28, BauGB § 2 (1)), es sei denn, der Abwägungsvorgang war fehlerhaft (BauGB § 214). Die Prüfung der Bedenken und Anregungen im Verlaufe des Auslegungsverfahrens (BauGB § 3 (2)) ist Bestandteil der Abwägung. Das Abwägungsgebot kann durch Abwägungsausfall, Abwägungsdefizit, Abwägungsfehleinschätzung und Abwägungsdisproportionalität verletzt werden. Auch andere raumwirksame Planungen unterliegen Abwägungsgeboten.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Abwägungsgebot
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13 Anhörungsverfahren
1. (Baugesetzbuch § 3 (1)) vorgezogene Bürgerbeteiligung im Bauleitplanungsverfahren während der Vorentwurfsphase (Unterrichtung und Erörterung). Nicht erforderlich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (BauGB § 13) und in seiner Rechtswirkung eingeschränkt durch BauGB § 214.2. (Verwaltungsverfahrensgesetz § 73) Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens ist von der Anhörungsbehörde das Anhörungsverfahren durchzuführen. Gegenstand dieses Anhörungsverfahrens sind: Einholung von Stellungnahmen von Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird; Auslegung der Planunterlagen; Entgegennahme von Einwendungen von Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden: Durchführung einer Erörterung.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Anhörungsverfahren
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14 Baurecht, öffentliches
1. Planungsrecht( städtebauliches) ist nach Art. 74 des Grundgesetzes Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund hat seine Gesetzgebungskompetenz mit Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Planzeichenverordnung( PlanzV) ausgeschöpft. 2. Bauordnungsrecht fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Die sogenannte Dürkheimer Vereinbarung von 1955 zwischen den Bundesländern und dem Bund führte 1959 zur Musterbauordnung, die für alle Landesbauordnungen als Rahmen diente. Musterbauordnung und Landesbauordnungen werden laufend aktualisiert. 3. Zum öffentlichen Baurecht gehören Vorschriften aufgrund der oben genannten Gesetze und sonstigen Vorschriften des öffentlichen Rechts, die Anforderungen an bauliche Anlagen oder Baumaßnahmen stellen oder die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln. Man rechnet auch Gesetze über Spielplätze und Denkmalschutzgesetze dazu.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Baurecht, öffentliches
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15 Landschaftspflege
Pflege und Unterhaltung von freien (unbebauten) Bereichen der Kulturlandschaft und von Naturlandschaftsbereichen nach bestimmten Zielvorstellungen. Diese sind in allgemeiner Form in den Naturschutzgesetzen formuliert. Auch das Baugesetzbuch enthält in den Planungsgrundsätzen (BauGB § 1 (5) 7.) Landschaftspflege als wichtigen öffentlichen Belang. Naturschutz und Landschaftspflege werden i. d. R. als Begriffspaar verwendet. Man unterscheidet nach den Arbeitsmethoden in tiergebundene (z. B. Schafbeweidung) und maschinengebundene Landschaftspflege, beides auch Aufgabenbereiche der Landwirtschaft.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Landschaftspflege
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16 Städtebau
Stadtplanung; Fachgebiet der Planung und Errichtung von Städten und Siedlungen einschließlich Stadtsanierung und Dorferneuerung, gesetzlich geregelt v. a. durch das Baugesetzbuch (vgl. Baurecht).Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Städtebau
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17 Umweltschutz
wichtiger Aufgabenbereich des Staates und der Kommunen. Er ist verankert im Strafrecht (siehe Straftaten gegen die Umwelt), im Planungsrecht( Baugesetzbuch), im Naturschutzrecht, im Bauordnungsrecht, im Wasserrecht und schließlich im Umweltrecht (z. B. Bundesimmissionsschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz, Umwelthaftungsgesetz, Abfallgesetz und Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung).Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Umweltschutz
См. также в других словарях:
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Baugesetzbuch (BauGB) — i.d.F. vom 27.8.1997 (BGBl I 2141; 1998 I 137) m.spät.Änd., zur bundeseinheitlichen Regelung des Bauplanungs und Städtebaurechts und damit zusammenhängender Fragen zur Ordnung der baulichen Entwicklung in Stadt und Land und der baulichen und… … Lexikon der Economics
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Ausgleichsmaßnahme — Die Eingriffsregelung (auch Eingriffs Ausgleichs Regelung) ist das Instrument des Naturschutzrechts, mit dem negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) vermieden und minimiert werden sollen. Des Weiteren sollen… … Deutsch Wikipedia
Ausgleichsregelung — Die Eingriffsregelung (auch Eingriffs Ausgleichs Regelung) ist das Instrument des Naturschutzrechts, mit dem negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) vermieden und minimiert werden sollen. Des Weiteren sollen… … Deutsch Wikipedia
Eingriff-Ausgleich-Regelung — Die Eingriffsregelung (auch Eingriffs Ausgleichs Regelung) ist das Instrument des Naturschutzrechts, mit dem negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) vermieden und minimiert werden sollen. Des Weiteren sollen… … Deutsch Wikipedia
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