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1 Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung
public participation -
2 Bürgerbeteiligung
wird nach dem BauGB § 3 für die Bauleitplanung geregelt. Sie ist zweistufig aufgebaut: 1. Vorgezogene Bürgerbeteiligung nach BauGB § 3 (1) oder Anhörungsverfahren. 2. Auslegungsverfahren nach BauGB § 3 (2) und (3).Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Bürgerbeteiligung
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3 Bürgerbeteiligung
Bür·ger·be·tei·li·gungf public participation [or involvement] -
4 Bürgerbeteiligung
сущ.1) юр. участие граждан2) полит. общественное участие (http://ru.wikipedia.org/wiki/%D0%9E%D0%B1%D1%89%D0%B5%D1%81%D1%82%D0%B2%D0%B5%D0%BD%D0%BD%D0%BE%D0%B5_%D1%83%D1%87%D0%B0%D1%81%D1%82%D0%B8%D0%B5) -
5 Bürger
Bürger m POL citizen, resident* * *Bürger
citizen, city dweller, civilian, commoner, freeman, (Gesellschaftsschicht) member of the middle class;
• von Bürgern initiiert citizen-initiated;
• voll berechtigter Bürger full citizen;
• einfacher Bürger private citizen;
• Nicht-EU-Bürger non-Community citizen;
• am schlechtesten gestellter Bürger last-advantaged citizen;
• prominente Bürger civic headliners (US);
• Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union national of a member state of the European Union;
• Europäische Bürger beauftragte, Bürgerbeauftragter des Europäischen Parlaments (EU) European Ombudsman;
• Bürgerbeteiligung public participation;
• Bürgergemeinschaft community association (group);
• Bürgerinitiative citizens’ action group;
• Bürgerkrieg civil commotion. -
6 Anhörungsverfahren
1. (Baugesetzbuch § 3 (1)) vorgezogene Bürgerbeteiligung im Bauleitplanungsverfahren während der Vorentwurfsphase (Unterrichtung und Erörterung). Nicht erforderlich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (BauGB § 13) und in seiner Rechtswirkung eingeschränkt durch BauGB § 214.2. (Verwaltungsverfahrensgesetz § 73) Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens ist von der Anhörungsbehörde das Anhörungsverfahren durchzuführen. Gegenstand dieses Anhörungsverfahrens sind: Einholung von Stellungnahmen von Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird; Auslegung der Planunterlagen; Entgegennahme von Einwendungen von Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden: Durchführung einer Erörterung.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Anhörungsverfahren
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7 Auslegungsverfahren
(BauGB § 3 (2)); Bürgerbeteiligung im Bauleitplanungsverfahren. Im Gegensatz zum Anhörungsverfahren mit größerer Rechtswirksamkeit ausgestattet. Die im Auslegungsverfahren von Bürgern vorgebrachten und in der Planung nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen müssen der höheren Genehmigungsbehörde vorgelegt werden. Wird hingegen eine änderung der Planung bewirkt, ist das Auslegungsverfahren anschließend zu wiederholen, es sei denn, die änderungen waren geringfügig.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Auslegungsverfahren
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Bürgerbeteiligung — wird nach dem BauGB § 3 für die Bauleitplanung geregelt. Sie ist zweistufig aufgebaut: 1. Vorgezogene Bürgerbeteiligung nach BauGB § 3 (1) oder Anhörungsverfahren. 2. Auslegungsverfahren nach BauGB § 3 (2) und (3) … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens
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