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Bardeckung

См. также в других словарях:

  • Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bankkredit — Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge …   Deutsch Wikipedia

  • Geldverleih — Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge …   Deutsch Wikipedia

  • Kredit — Inhaltsverzeichnis 1 Der sprachliche Befund 2 Technischer Gebrauch des Wortes 3 Kredit und Geldschöpfung 4 Rechtliche Einordnung …   Deutsch Wikipedia

  • Kredite — Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge …   Deutsch Wikipedia

  • Kreditvergabe — Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge …   Deutsch Wikipedia

  • Warenkredit — Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge …   Deutsch Wikipedia

  • Wohnkredit — Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge …   Deutsch Wikipedia

  • Bar [2] — Bar, in kursierendem Geld (Papieren oder Münzen), z. B. bare Auslagen, Bargeld etc. im Gegensatze zu andern Vermögensgegenständen; im engern Sinn auch klingende Münze im Gegensatze zu Papiergeld und Banknoten. Im Handel (franz. comptant, ital.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Münzscheine — nennt man häufig solche papierne Wertzeichen, für die volle Bardeckung in Barren oder gemünztem Geld hinterlegt ist. Ihre Verteidiger (besonders seiner Zeit Tellkampf) überschätzen die Gefahren der nicht voll gedeckten Noten und erblicken in dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Notendeckung — Notendeckung,   die ursprünglich meist gesetzlich vorgeschriebene Bereitstellung von Mitteln zur Einlösung der zur Notenbank zurückströmenden Banknoten. Zunächst bestand die Notendeckung nur aus Metall, meistens Gold (Golddeckung) im Sinne der… …   Universal-Lexikon

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