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1 vertraglich
vertraglich [fɛɐ'tra:klɪç]sich an die \vertraglichen Vereinbarungen halten przestrzegać uzgodnień wynikających z umowy\vertraglich gebunden sein być związanym umową -
2 оформлять договором
vertraglich regeln vt, durch Vertrag fixieren vtНемецко-русский и русско-немецкий словарь деловой и банковской лексики > оформлять договором
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3 договорирам
договори́рам гл. vertraglich binden unr.V. hb tr.V., vertraglich regeln sw.V. hb tr.V., vertraglich sichern sw.V. hb tr.V.; договорирам търговските си отношения с чуждестранните си партньори Ich binde vertraglich, regele vertraglich die gegenseitigen Handelsbeziehungen zu den ausländischen Partnern. -
4 оформить договором
vlaw. durch Vertrag fixieren, vertraglich regeln -
5 оформлять договором
vfin. durch Vertrag fixieren, vertraglich regeln -
6 fairly
adverb1) fair [kämpfen, spielen]; gerecht [bestrafen, beurteilen, behandeln]3) (completely) völligit fairly took my breath away — es hat mir glatt (ugs.) den Atem verschlagen
4) (actually) richtig5)fairly and squarely — (honestly) offen und ehrlich
beat somebody fairly and squarely — jemanden nach allen Regeln der Kunst (ugs.) besiegen
* * *1) (justly; honestly: fairly judged.) gerecht2) (quite or rather: The work was fairly hard.) ziemlich* * *fair·ly[ˈfeəli, AM ˈferli]I saw her \fairly recently ich habe sie vor Kurzem [noch] gesehento know sb \fairly well jdn recht gut kennen2. (justly) fairto allocate sth \fairly etw gerecht verteilenthe dog \fairly flew out of the door to greet him der Hund flog nahezu durch die Tür, um ihn zu begrüßen4.* * *['fɛəlɪ]adv1) (= moderately) ziemlichfairly recently — erst kürzlich
2) (= justly) treat gerecht, fair; (= justifiably) claim zu Recht; describe, blame gerechterweise; (= equally) share gerecht3) (= positively, really) geradezuwe fairly flew along — wir sausten nur so dahin
* * *fairly adv1. ehrlich2. anständig(erweise)3. gerecht(erweise)4. ziemlich5. leidlich6. gänzlich, völlig7. geradezu, sozusagen8. klar, deutlich9. genau10. günstig* * *adverb1) fair [kämpfen, spielen]; gerecht [bestrafen, beurteilen, behandeln]2) (tolerably, rather) ziemlich3) (completely) völligit fairly took my breath away — es hat mir glatt (ugs.) den Atem verschlagen
4) (actually) richtig5)fairly and squarely — (honestly) offen und ehrlich
beat somebody fairly and squarely — jemanden nach allen Regeln der Kunst (ugs.) besiegen
* * *adj.ziemlich adj. adv.ordentlich adv. -
7 übereinstimmungsnachweis
der übereinstimmungsnachweis (§ 24 MBO) unterscheidet drei mögliche Verfahren (üH, üHP, üZ) je nach Sicherheitsrelevanz des Bauprodukts für die bauliche Anlage, für die es verwendet wird. Welches Verfahren als Nachweis der übereinstimmung mit den technischen Regeln nach § 20 Abs. 2 MBO, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall durchzuführen ist, wird in der Bauregelliste A oder in den besonderen Verwendbarkeitsnachweisen (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis/Zustimmung im Einzelfall) angegeben. Bei den Verfahren üHP und üZ sind beim übereinstimmungsnachweis staatlich anerkannte Prüf-, überwachungs- und Zertifizierungsstellen (sogenannte PüZ-Stellen) nach § 24 c Abs. 1 MBO zur Prüfung und Bewertung der Bauprodukte vertraglich einzuschalten. Die Bestätigung der übereinstimmung aufgrund des übereinstimmungszertifikates einer anerkannten Zertifizierungsstelle setzt eine Fremdüberwachung mit laufender Kontrolle der Produktherstellung durch eine überwachungsstelle voraus. Bei der übereinstimmungserklärung kann eine einmalige Erstprüfung des Bauproduktes durch eine dafür anerkannte Prüfstelle gefordert werden, während im einfachsten Fall der Hersteller allein die übereinstimmung seines Produktes mit den technischen Regeln erklären kann (üH-Verfahren). Zentrales Element aller drei übereinstimmungsnachweisverfahren ist die vom Hersteller durchzuführende werkseigene Produktionskontrolle zur überprüfung und Bewertung des Bauproduktes sowie zur Steuerung des Produktionsablaufs. Schon bisher galt diese ureigene Unternehmenstätigkeit als der entscheidende Bestandteil der bis etwa zum Jahre 1995 für "überwachungs- und prüfzeichenpflichtige Baustoffe und Bauteile" vorgeschriebenen Eigen- und Fremdüberwachung. Bauprodukt-Kennzeichnung; Abschluss des übereinstimmungsnachweises bildet die Kennzeichnung des Bauprodukts mit dem ü-Zeichen durch den Hersteller selbst gemäß den Vorgaben der übereinstimmungszeichen-Verordnung. Das übereinstimmungszeichen ist somit für alle am Bau Beteiligten augenfälliges Merkmal der nachgewiesenen Verwendungsfähigkeit des Bauprodukts; es darf nach § 24 MBO angepasst an die baupraktischen Gegebenheiten für Lieferung, Lagerhaltung und Verwendung der Bauprodukte, auf dem Bauprodukt selbst, auf einem Beipackzettel oder auf seiner Verpackung oder, wenn dies Schwierigkeiten bereitet - wie z. B. bei in größeren Mengen angeliefertem Betonzuschlag aus Sand und Kies -, auf dem Lieferschein oder einer Anlage zum Lieferschein angebracht werden. Die Zuordnung zum Bauprodukt auf der Baustelle muss in jedem Falle gegeben sein und belegt werden.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > übereinstimmungsnachweis
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8 ATV
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen, sie bestehen aus der DIN 18 299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" und nach Leistungsbereichen geordneten DIN-Normen in VOB/C. Sie sind Bestandteil der VOB-Bauverträge und regeln in groben Zügen, wie Bauleistungen technisch und vertraglich korrekt auszuschreiben, auszuführen und abzurechnen sind.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > ATV
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9 Besondere Vertragsbedingungen
können zusätzlich zur VOB/B als weitere Vertragsbestandteile vereinbart werden. Sie regeln vertraglich erforderliche, sich aus den individuellen Eigenschaften des Bauwerks ergebende vertragsrelevante Angelegenheiten.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Besondere Vertragsbedingungen
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10 Besondere LeistungL
eistung nach VOB/C, die nicht Nebenleistung ist und nur dann zur vertraglichen Leistung gehört, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt ist. Sie ist gesondert zu vergüten.Besondere Vertragsbedingungen; können zusätzlich zur VOB/B als weitere Vertragsbestandteile vereinbart werden. Sie regeln vertraglich erforderliche, sich aus den individuellen Eigenschaften des Bauwerks ergebende vertragsrelevante Angelegenheiten.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Besondere LeistungL
См. также в других словарях:
verträglich — herzensgut; gütig; friedlich; friedfertig; geruhsam; amikal; friedliebend; gütlich; sanft; vereinbar; passend; konvergent; … Universal-Lexikon
regeln — managen; beherrschen; herrschen; reglementieren; regulieren; schalten (technisch); steuern; bestimmen; festlegen; entscheiden; verordnen; … Universal-Lexikon
vertraglich — ver·tra̲g·lich Adj; nur attr od adv; durch einen ↑Vertrag (1) (festgelegt) <eine Vereinbarung; vertragliche Verpflichtungen eingehen; etwas vertraglich festlegen, regeln, vereinbaren; vertraglich gebunden sein> … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Römisch-Syrischer Krieg — Politische Karte des Ägäisraumes vor Kriegsausbruch im Jahr 192 v. Chr. Der Römisch Syrische Krieg (auch Antiochoskrieg oder Syrischer Krieg) war ein militärischer Konflikt während der Jahre 192 bis 188 v. Chr.… … Deutsch Wikipedia
Syrisch-Römischer Krieg — Politische Karte des Ägäisraumes vor Kriegsausbruch im Jahr 192 v. Chr. Der Römisch Syrische Krieg (auch Antiochoskrieg oder Syrischer Krieg) war ein militärischer Konflikt während der Jahre 192 bis 188 v. Chr. und wurde in Griechenland, der… … Deutsch Wikipedia
kapitulieren — ka|pi|tu|lie|ren <über gleichbed. fr. capituler, eigtl. »(die Übergabebedingungen mit dem Feind) vertraglich regeln«, aus mlat. capitulare »über einen Vertrag verhandeln« zu capitulum »Vertrag, Übereinkunft«, dies aus lat. capitulum, vgl.… … Das große Fremdwörterbuch
Wettbewerbsrichtlinien — Regeln von Berufs und Wirtschaftsverbänden auf verbandsrechtlicher oder vertraglicher Grundlage, die auf die Wahrung des Leistungswettbewerbs gerichtet sind (§ 24 GWB, ⇡ Deutsches Kartellrecht), können Gerichte und Außenseiter aber auch dann… … Lexikon der Economics
Ablebensversicherung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der… … Deutsch Wikipedia
Erlebensversicherung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der… … Deutsch Wikipedia
Fondsgebundene Lebensversicherung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der… … Deutsch Wikipedia
Fondsgebundene Rentenversicherung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der… … Deutsch Wikipedia