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1 verbriefen
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2 verbriefen
v/t document; weitS. guarantee* * *ver|brie|fen [fɛɐ'briːfn] ptp verbrieftvtto documentverbriefte Rechte/Sicherheit — attested rights/security
* * *ver·brie·fen *[fɛɐ̯ˈbri:fn̩]vt▪ [jdm] etw \verbriefen to confirm sth in writing [or by document[s]] [for sb]▪ verbrieft confirmed in writing [or by document[s]]verbriefte Rechte vested [or chartered] rights* * ** * *v.to confirm by documents expr. -
3 verbriefen
ver·brie·fen * [fɛɐ̭ʼbri:fn̩]vt[jdm] etw \verbriefen to confirm sth in writing [or by document[s]] [for sb];verbrieft confirmed in writing [or by document[s]];verbriefte Rechte vested [or chartered] rights -
4 verbriefen
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5 verbrieft
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6 Mantel
Mantel m 1. BÖRSE share certificate, (AE) stock certificate (Wertpapiere bestehen einerseits aus dem Mantel, der Wertpapierurkunde i.e.S., die für Aktien das Anteilsrecht und für Anleihen das Forderungsrecht verbriefen, und andererseits aus dem Bogen oder den Coupons, die den Dividendenanspruch bzw. den Zinsanspruch ausweisen; Mantel und Bogen sind, außer bei stripbaren Anleihen = strippable bonds, nur gemeinsam verkäuflich); 2. RECHT corporate shell (Synonym: Firmenmantel; ein leerer Gesellschaftsmantel ist als Aktienmantel oder GmbH-Mantel ohne den ursprünglichen Geschäftsbetrieb verkäuflich; vgl. Mantelkauf)* * *Mantel
(Firma) mantle, shell, cover, (Wertpapier) stock certificate ;
• Mantelabtretungsvertrag general assignment. -
7 kassatorische Klausel
kassatorische Klausel f IMP/EXP, RECHT, LOGIS forfeiture clause (Ungültigkeitserklärung weiterer Originale; Konnossementoriginale – meistens 3 – verbriefen das gleiche Recht auf die Ware; wird jedoch ein Original vom rechtmäßigen Besitzer im Bestimmungshafen nach Schiffsankunft eingereicht, so verlieren die anderen Originale ihre Anspruchsrechte)
См. также в других словарях:
Verbriefen — Verbriefen, verb. regul. act. 1. Mit einem oder mehrern Briefen, d.i. Urkunden, versehen, damit bestätigen, ein großen Theils veraltetes, nur noch hin und wieder gangbares Wort. Die Mitgift ist verbriefet, es ist darüber eine förmliche Urkunde… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Verbriefen — Verbriefen, 1) durch Brief u. Siegel, durch Urkunden befestigen, eine Urkunde über Etwas abfassen; 2) sich v., sich schriftlich verpflichten, bes. verbürgen; 3) einen Menschenv., mit Steckbriefen verfolgen … Pierer's Universal-Lexikon
verbriefen — verbriefen,sich→bürgen … Das Wörterbuch der Synonyme
verbriefen — ↑ Brief … Das Herkunftswörterbuch
verbriefen — ver|brie|fen 〈V. tr.; hat〉 urkundlich zusichern ● jmdm. ein Recht verbriefen; verbriefte Rechte * * * ver|brie|fen <sw. V.; hat [mhd. verbrieven] (veraltend): schriftlich, durch Urkunde o. Ä. feierlich bestätigen, zusichern, garantieren: jmdm … Universal-Lexikon
verbriefen — ver|brie|fen ([urkundlich] sicherstellen); ein verbrieftes Recht … Die deutsche Rechtschreibung
Ausgabepreis — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… … Deutsch Wikipedia
Wertpapiere — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… … Deutsch Wikipedia
Wertpapieren — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… … Deutsch Wikipedia
Wertschrift — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… … Deutsch Wikipedia
Wertpapier — in Form einer Urkunde verbrieftes Vermögensrecht, zu dessen Ausübung der Besitz der Urkunde nötig ist. Nur gegen Vorlage und Rückgabe des W. ist, abgesehen von dem Fall der Kraftloserklärung bei abhanden gekommene W., der aus der Urkunde… … Lexikon der Economics