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erschleichen

  • 1 erschleichen

    erschleichen, obrepere ad alqd (z.B. ad honorem). – furari alqd (diebischerweise erwerben, z.B. das Bürgerrecht, civitatem). – jmds. Gunst e., in alcis gratiam se insinuare: jmds. Gunst zu e. suchen. alcis gratiam aucupari (z.B. assentatiunculā quādam): von jmd. (den Befehl) e., daß er etc., inducere alqm, ut etc.

    deutsch-lateinisches > erschleichen

  • 2 Erbschaft

    Erbschaft, hereditas (z.B. paterna, materna: u. magna et luculenta). – eine E. erhalten, bekommen, hereditatem consequi od. capere: ich bekomme eine E., sie fällt mir zu, hereditas mihi venit, obtingit, obvenit; hereditas ad me venit od. pervenit: von jmd., cedit mihi ab alqo hereditas: es fällt mir etw. durch E. zu, hereditate mihi alqd venit od. obvenit: an einer E. teilhaben, habere partem in hereditate: vocari in partem hereditatis. – etwas als E. od. gleichs. als E. hinterlassen, alqd hereditate od. velut hereditate relinquere; alqd hereditarium relinquere; alqd in hereditate relinquere, jmdm., alci. – eine E. antreten, hereditatem adire, cernere, adire cernereque: die E. annehmen, hereditatem recipere: die E. ablehnen, ausschlagen, hereditatem repudiare (ICt.): die E. anerkennen, hereditatem agnoscere (ICt.): eine E. erschleichen od. zu erschleichen suchen, hereditatem oder testamentum captare: jmd. von einer E. ausschließen, alqm excludere hereditate; vgl. »enterben«. – erbschaftlich, hereditarius. Erbschaftsangelegenheiten, res hereditariae (ICt.). – in E., nomine hereditario: in E. wohin kommen, alqo procurandae hereditatis causā venire. Erbschaftsantritt, aditio hereditatis (ICt.). – adeunda od. adita hereditas (die anzutretende od. angetretene Erbschaft, ICt.).

    deutsch-lateinisches > Erbschaft

См. также в других словарях:

  • Erschleichen — Erschleichen, verb. irreg. act. S. Schleichen. 1) Ein Ding schleichend, d.i. unbemerkt, in seine Gewalt bekommen. Einen Dieb erschleichen. Ein Wild erschleichen. Wir wissen nicht, wie uns der Tod erschleicht. Ich will ihn schon erschleichen. Das… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • erschleichen — erschleichen:⇨erschwindeln erschleichensichdurchBetrug/Schwindelverschaffen,heimlicherwerben,erschwindeln,ergattern;ugs.:ergaunern …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • erschleichen — erschwindeln * * * er|schlei|chen 〈V. refl. 217; hat〉 sich etwas erschleichen 1. unrechtmäßig, durch heimliche Machenschaften erwerben, erreichen 2. durch Schmeichelei od. Täuschung erlangen ● sich ein Erbe erschleichen; sich jmds. Gunst durch… …   Universal-Lexikon

  • erschleichen — er·schlei·chen; erschlich, hat erschlichen; [Vt] (sich (Dat)) etwas erschleichen pej; sich durch Betrug, Täuschung oder Schmeicheleien etwas verschaffen <(sich) eine Erbschaft, jemandes Vertrauen erschleichen> || hierzu Er·schleichung die;… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Erschleichen — 1. Erschleiche, was du nicht erlauffen kanst. – Lehmann, II, 126, 100; Lehmann, 851, 2; Körte, 1168. 2. Erschleichen lässt sich Gott, aber nicht erlaufen. 3. Es ist so bald etwas erschlichen als errannt. – Lehmann; Eiselein, 148; Simrock, 9079.… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Erschleichen von Leistungen — Das Erschleichen von Leistungen ist eine Straftat, durch die sich der Täter die Leistung der infrastrukturellen Einrichtungen erschleicht, indem er kein Entgelt entrichtet. Der Tatbestand dient bei bestimmten Eigentums und Vermögensdelikten als… …   Deutsch Wikipedia

  • erschleichen, sich — sich erschleichen V. (Aufbaustufe) sich etw. durch Täuschung oder List verschaffen Beispiel: Er hat sich das Erbe erschlichen. Kollokation: sich einen Posten erschleichen …   Extremes Deutsch

  • erschleichen — er|schlei|chen (durch List erringen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Erschleichen von Leistungen — eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Fernmeldenetzes, der Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder des Zutritts zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten, ist eine Straftat …   Lexikon der Economics

  • erschwindeln — erschleichen * * * er|schwin|deln [ɛɐ̯ ʃvɪndl̩n] <tr.; hat: durch Schwindeln, Betrug o. Ä. erlangen: du hast [dir] eine Menge Geld von gutgläubigen Leuten erschwindelt. Syn.: ↑ ergaunern. * * * er|schwịn|deln 〈V. tr.; hat〉 (sich) etwas… …   Universal-Lexikon

  • Beförderungserschleichung — Kinder in Istanbul, die ohne Fahrschein mit der Straßenbahn auf der İstiklal Caddesi fahren. Beförderungserschleichung liegt als Straftatbestand des § 265a StGB vor, wenn jemand ein Verkehrsmittel absichtlich unberechtigt benutzt und sich dabei… …   Deutsch Wikipedia

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