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1 ausbürgern
ausbürgern v expatriate, denaturalize; deprive of citizenship -
2 ausbürgern
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3 ausbürgern
v/t (trennb., hat -ge-) denaturalize, expatriate* * *to denaturalize; to expatriate* * *aus|bür|gern ['ausbʏrgɐn]vt sepjdn áúsbürgern — to expatriate sb
* * *aus|bür·gern[ˈausbʏrgɐn]vt▪ jdn \ausbürgern to expatriate sbjdn aus Deutschland \ausbürgern to deprive sb of German citizenship [or nationality]▪ Ausgebürgerte[r] expatriate* * *ausbürgern v/t (trennb, hat -ge-) denaturalize, expatriate* * *v.to denaturalise (UK) v.to denaturalize (US) v.to expatriate v. -
4 ausbürgern
aus|bür·gern [ʼausbʏrgɐn]vtjdn \ausbürgern to expatriate sb;jdn aus Deutschland \ausbürgern to deprive sb of German citizenship [or nationality];Ausgebürgerte[r] expatriate -
5 ausbürgern
1. to denaturalise Br.2. to denaturalize3. to expatriate
См. также в других словарях:
ausbürgern — ↑denaturalisieren, ↑expatriieren … Das große Fremdwörterbuch
ausbürgern — ↑ Bürger … Das Herkunftswörterbuch
ausbürgern — V. (Oberstufe) jmdm. die Staatsangehörigkeit entziehen Beispiel: Tausende Menschen in Syrien wurden vom Regime verfolgt, ausgebürgert und ins Exil getrieben … Extremes Deutsch
ausbürgern — aus|bür|gern [ au̮sbʏrgɐn], bürgerte aus, ausgebürgert <tr.; hat: jmdm. [gegen seinen Willen] die Staatsangehörigkeit aberkennen, entziehen /Ggs. einbürgern/: er wurde aus seinem Land ausgebürgert. * * * aus||bür|gern 〈V. tr.; hat〉 jmdn.… … Universal-Lexikon
ausbürgern — abschieben, aussiedeln, ausweisen, denaturalisieren, [des Landes] verweisen, entnationalisieren, umsiedeln, verbannen, vertreiben; (bildungsspr.): exilieren; (Politik, Rechtsspr.): expatriieren. * * * ausbürgern:ausweisen(I,1) ausbürgernausweisen … Das Wörterbuch der Synonyme
ausbürgern — aus·bür·gern; bürgerte aus, hat ausgebürgert; [Vt] jemanden ausbürgern jemandem die Staatsbürgerschaft nehmen ↔ einbürgern || hierzu Aus·bür·ge·rung die … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
ausbürgern — aus|bür|gern; ich bürgere aus … Die deutsche Rechtschreibung
Ausburger — oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise … Deutsch Wikipedia
Ausbürger — Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise 4… … Deutsch Wikipedia
Pfahlburger — Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise 4… … Deutsch Wikipedia
Pfahlbürger — Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise 4… … Deutsch Wikipedia