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Wechselverpflichtungen

См. также в других словарях:

  • Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wechselreiterei — Wech|sel|rei|te|rei, die (Geldw.): Austausch, Verkauf von ↑ Wechseln (2 a) [in betrügerischer Absicht] zur Kreditbeschaffung od. Verdeckung der Zahlungsunfähigkeit. * * * Wechselreiterei,   der zwischen zwei oder mehreren Personen vorgenommene… …   Universal-Lexikon

  • Obligo — 1. Kaufmännischer Sprachgebrauch: Verpflichtung, Verbindlichkeit (z.B. ⇡ Wechselobligo). 2. Gewähr, z.B. in der ⇡ Freizeichnungsklausel „ohne Obligo“. 3. Das für jeden Diskontkunden zur Überwachung seiner Wechselverpflichtungen seitens des… …   Lexikon der Economics

  • Rektawechsel — ⇡ Wechsel mit ⇡ Rektaklausel. Er kann nicht durch Indossament, sondern nur durch bürgerlich rechtliche Abtretung des Anspruchs übertragen werden (Art. 11 II WG), wodurch seine Weitergabe sehr erschwert ist. Er wird von Kreditinstituten… …   Lexikon der Economics

  • Wechsel — I. Begriff:Urkunde, die die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, eine bestimmte Geldsummen an eine im W. genannte Person oder deren Order zu zahlen. Die Urkunde muss im Text als W. bezeichnet sein und gilt kraft Gesetzes …   Lexikon der Economics

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