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Wechseltext

См. также в других словарях:

  • Überschreiben — Überschreiben, soviel wie das Fälligkeitsdatum über dem Wechseltext angeben; auch sagt man einen »Auftrag ü.«, d. h. erteilen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ohne Bericht — Ohne Bericht, als Zusatz auf einem Wechsel, bedeutet, daß der Trassant (s. d.) dem Bezogenen die Ziehung eines Wechsels auf ihn und die dafür geleistete Deckung nicht in einem besondern Schreiben, dem sogen. Avisbrief, angezeigt hat. Ist die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Avis — 〈[ vi:] n.; , [ vi:(s)]〉 1. Nachricht, Anzeige, schriftl. Ankündigung (einer Sendung) 2. briefl. Mitteilung über die Ausstellung eines Wechsels an denjenigen, der die Zahlung leisten soll [frz. „Benachrichtigung“] * * * Avis [a vi :, auch: a vi:s …   Universal-Lexikon

  • Adressat — 1. Beim gezogenen Wechsel: Der ⇡ Bezogene; Art. 1 Nr. 3 WG schreibt die Angabe des A. im Wechseltext zwingend vor. 2. Werbung: ⇡ Zielgruppe. 3. Allgemeiner Bankverkehr: Empfänger geschäftlicher Mitteilungen, Informationen, etc …   Lexikon der Economics

  • Tagwechsel — Datumswechsel, Tageswechsel; an einem bestimmten, im Wechseltext angegebenen Tage fälliger ⇡ Wechsel (Art. 33 I WG). T. bilden in der Praxis die Regel. Gegensatz: ⇡ Sichtwechsel. Anders: ⇡ Dato Wechsel …   Lexikon der Economics

  • Wechselnehmer — Remittent; derjenige, an den oder an dessen ⇡ Order der Wechselbetrag gezahlt werden soll. Die Angabe des W. im Wechseltext ist unbedingtes Erfordernis für die Gültigkeit des ⇡ gezogenen Wechsels und des ⇡ Solawechsels. Der W. kann mit dem… …   Lexikon der Economics

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