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1 Rechtswirkung
Rechtswirkung
legal effect;
• Rechtswirkungen eines Konkurses beilegen to attach the incidents of a bankruptcy case;
• keine Rechtswirkung haben, ohne Rechtswirkung sein to have no formal legal effect (legal value);
• Rechtswohltat der Inventarerrichtung benefit of inventory;
• Rechtszuständigkeit competence. -
2 Rechtswirkung
Rechtswirkung f legal effect -
3 Rechtswirkung
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4 Rechtswirkung
сущ.юр. правовое влияние, правовое воздействие, юридический эффект, юридическое действие, правовое действие (íàïð. der Registrierung einer Patentanmeldung) -
5 Rechtswirkung des Urteils
сущ.юр. юридические последствия приговора, юридическое действие приговораУниверсальный немецко-русский словарь > Rechtswirkung des Urteils
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6 unmittelbare Rechtswirkung nach außen
Rechtswirkung f nach außen: unmittelbare Rechtswirkung f nach außen immediate legal effect on individual citizenGerman-english law dictionary > unmittelbare Rechtswirkung nach außen
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7 keine Rechtswirkung haben
keine Rechtswirkung haben, ohne Rechtswirkung sein
to have no formal legal effect (legal value)Business german-english dictionary > keine Rechtswirkung haben
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8 ohne Rechtswirkung sein
keine Rechtswirkung haben, ohne Rechtswirkung sein
to have no formal legal effect (legal value)Business german-english dictionary > ohne Rechtswirkung sein
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9 Anhörungsverfahren
1. (Baugesetzbuch § 3 (1)) vorgezogene Bürgerbeteiligung im Bauleitplanungsverfahren während der Vorentwurfsphase (Unterrichtung und Erörterung). Nicht erforderlich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (BauGB § 13) und in seiner Rechtswirkung eingeschränkt durch BauGB § 214.2. (Verwaltungsverfahrensgesetz § 73) Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens ist von der Anhörungsbehörde das Anhörungsverfahren durchzuführen. Gegenstand dieses Anhörungsverfahrens sind: Einholung von Stellungnahmen von Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird; Auslegung der Planunterlagen; Entgegennahme von Einwendungen von Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden: Durchführung einer Erörterung.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Anhörungsverfahren
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10 Bauleitplan
wird durch das BauGB geregelt. Bauleitpläne sind: 1. der Flächennutzungsplan oder vorbereitende Bauleitplan. Rechtsnatur: Darstellung der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen. Keine unmittelbare Rechtswirkung auf das einzelne Grundstück. Schriftl. Teil: Erläuterungsbericht. 2. der Bebauungsplan oder verbindliche Bauleitplan. Rechtsnatur: Rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. B-Plan ist eine Rechtsnorm. Schriftl. Teil: Begründung. bauliche Anlagen; mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende und aus Bauprodukten hergestellte Anlagen (siehe Landesbauordnungen).Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Bauleitplan
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