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Pflichtteil

См. также в других словарях:

  • Pflichtteil — (lat. Portio legitima auch bloß Legitima) ist derjenige Teil des Nachlasses, der einem gesetzlichen Erben vom Erblasser nur aus ganz besondern, gesetzlich festgelegten Gründen entzogen werden kann. Von einem Noterben (s. d.) unterscheidet ein… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Pflichtteil — (Portĭo legitĭma), der gesetzlich bestimmte Teil des Nachlasses, den der Erblasser gewissen Personen nicht entziehen darf; derselbe ist ein Bruchteil jenes Anteils am Nachlaß, den die betreffenden Personen kraft Gesetzes erhalten würden, wenn der …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Pflichtteil — Pflịcht|teil 〈m. 1〉 Anteil am Erbe, das einem Erbberechtigten zusteht * * * Pflịcht|teil, der, auch: das: Teil des Nachlasses, der einem nahen Angehörigen durch Testament nicht entzogen werden kann: jmdn. auf den/aufs P. setzen (jmdm. nur den… …   Universal-Lexikon

  • Pflichtteil — Der Pflichtteil sichert nahen Verwandten, die ganz oder teilweise enterbt wurden, einen Teil des Nachlasses. Das Pflichtteilsrecht setzt so der Testierfreiheit im Interesse der Beteiligung von nächsten Angehörigen eine gesetzliche Grenze.… …   Deutsch Wikipedia

  • Pflichtteil (Deutschland) — Das Pflichtteilsrecht sichert nahen Angehörigen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass und setzt so der Testierfreiheit eine gesetzliche Grenze. Abkömmlinge (§ 2303 Abs. 1 Satz 1 BGB), Eltern (§ 2303 Abs. 2 Satz 1 BGB), Ehegatten… …   Deutsch Wikipedia

  • Pflichtteil — der bestimmten Personen von den ⇡ Erben aufgrund des geltend gemachten ⇡ Pflichtteilanspruchs auszuzahlende Geldbetrag. Der P. besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, der dem betreffenden Berechtigten bei gesetzlicher ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Pflichtteil — Pflịcht|teil, der, österreichisch nur so, oder das …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Pflichtteilsentziehung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Pflichtteil gewährt im deutschen Erbrecht Abkömmlingen (§ 2303 Abs. 1 Satz 1 …   Deutsch Wikipedia

  • Pflichtteilsrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Pflichtteil gewährt im deutschen Erbrecht Abkömmlingen (§ 2303 Abs. 1 Satz 1 …   Deutsch Wikipedia

  • Noterbe — In der österreichischen Rechtsordnung ist der Pflichtteilsanspruch eine Geldforderung, welche der Noterbe (=Pflichtteilsberechtigte) gegen den Erben stellen kann. Anspruch Noterben sind die Nachkommen, in Ermangelung solcher der Ehegatte und die… …   Deutsch Wikipedia

  • Abdicatio heredis — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

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