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1 Datum des Inkrafttretens
сущ.внеш.торг. дата вступления в силуУниверсальный немецко-русский словарь > Datum des Inkrafttretens
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2 Tag des Inkrafttretens
сущ.юр. день выполненияУниверсальный немецко-русский словарь > Tag des Inkrafttretens
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3 Zeitpunkt des Inkrafttretens
сущ.внеш.торг. дата вступления в силуУниверсальный немецко-русский словарь > Zeitpunkt des Inkrafttretens
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4 Datum des Inkrafttretens
дата вступления в силуDeutsch-Russische Handels-und Wirtschafts-Wörterbuch > Datum des Inkrafttretens
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5 Zeitpunkt des Inkrafttretens
дата вступления в силуDeutsch-Russische Handels-und Wirtschafts-Wörterbuch > Zeitpunkt des Inkrafttretens
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6 Datum des Inkrafttretens des Vertrages
nдата вступления контракта в силу (ж)Deutsch-Russische Wörterbuch Glasindustrie > Datum des Inkrafttretens des Vertrages
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7 der Tage des Inkrafttretens
- {effective day}Deutsch-Vietnamesisch Wörterbuch > der Tage des Inkrafttretens
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8 Inkrafttreten
In|kraft|tre|ten [ɪn'krafttreːtn]nt -s, no plcoming into effect or forcedas Inkrafttreten von etw verhindern — to prevent sth from coming into effect or force
bei Inkrafttreten von etw — when sth comes/came etc into effect or force
* * *In·kraft·tre·ten<-s>nt kein pl coming into effect [or force]\Inkrafttreten eines Gesetzes entry into force of an Actdas \Inkrafttreten der neuen Vorschrift wurde für den 1.1. beschlossen 1st Jan[uary] has been decided as the date on which the new regulation comes into force* * *das; Inkrafttretensmit dem Inkrafttreten des Gesetzes — when the law comes/came into effect or force
* * *Inkrafttreten n: -s, kein pl:Tag des Inkrafttretens effective date* * *das; Inkrafttretensmit dem Inkrafttreten des Gesetzes — when the law comes/came into effect or force
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9 Abschnitt II. Die Schluss- und Uebergangsbestimmungen
1. Die Verfassung der Rußländischen Föderation tritt mit dem Tage in Kraft, an dem sie entsprechend den Ergebnissen der Volksabstimmung offiziell veröffentlicht wird.Der Tag der Volksabstimmung, der 12. Dezember 1993, gilt als der Tag der Annahme der Verfassung der Rußländischen Föderation. Gleichzeitig verliert die am 12. April 1978 verabschiedete Verfassung (das Grundgesetz) der Rußländischen Föderation – Rußlands – mitsamt den nachfolgend vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen ihre Gültigkeit. Falls die Bestimmungen des Föderationsvertrages – des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt der souveränen Republiken innerhalb der Rußländischen Föderation, des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt der Regionen, der Gebiete sowie der Städte Moskau und St. Petersburg der Rußländischen Föderation, des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt des autonomen Gebietes und der autonomen Bezirke innerhalb der Rußländischen Föderation sowie sonstiger Verträge zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation und der Verträge zwischen den Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation – nicht in Einklang mit Bestimmungen der Verfassung der Rußländischen Föderation stehen, gelten die Bestimmungen der Verfassung der Rußländischen Föderation. 2. Die Gesetze und sonstigen Rechtsakte, die bis zum Inkrafttreten dieser Verfassung auf dem Territorium der Rußländischen Föderation gegolten haben, werden angewandt, soweit sie der Verfassung der Rußländischen Föderation nicht widersprechen. 3. Der Präsident der Rußländischen Föderation, der in Übereinstimmung mit der Verfassung (dem Grundgesetz) der Rußländischen Föderation – Rußlands – gewählt worden ist, übt ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verfassung die darin festgelegten Befugnisse bis zum Ablauf des Zeitraums aus, für den er gewählt wurde. 4. Der Ministerrat – die Regierung der Rußländischen Föderation – übernimmt mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Verfassung die Rechte, die Pflichten und die Verantwortung der Regierung der Rußländischen Föderation, wie sie in der Verfassung der Rußländischen Föderation festgelegt sind, und wird fortan als Regierung der Ruß-ländischen Föderation bezeichnet. 5. Die Gerichte in der Rußländischen Föderation üben die Rechtsprechung im Rahmen ihrer in dieser Verfassung festgelegten Kompetenzen aus. Nach Inkrafttreten der Verfassung behalten die Richter aller Gerichte der Rußländischen Föderation ihre Kompetenzen bis zum Ablauf des Zeitraums, für den sie gewählt worden sind. 3 Freie Stellen werden in dem durch diese Verfassung festgelegten Verfahren besetzt. 6. Bis zur Inkraftsetzung des Bundesgesetzes, das das Verfahren für die Verhandlung von Sachen durch ein Gericht unter Mitwirkung von Geschworenen festlegt, wird das frühere Verfahren der gerichtlichen Verhandlung entsprechender Fälle beibehalten. Bis die Strafprozeßgesetzgebung der Rußländischen Föderation mit den Bestimmungen dieser Verfassung in Einklang gebracht worden ist, bleibt das frühere Verfahren des Arrestes, der Untersuchungshaft und der Festnahme von Personen, die einer Straftat verdächtig sind, erhalten. 7. Der erste Bundesrat und die erste Staatsduma werden auf zwei Jahre gewählt. 8. Der Bundesrat tritt am 30. Tage nach seiner Wahl zu seiner ersten Sitzung zusammen. Die erste Sitzung des Bundesrates eröffnet der Präsident der Rußländischen Föderation. 9. Ein Abgeordneter der ersten Staatsduma kann gleichzeitig Mitglied der Regierung der Rußländischen Föderation sein. Die Bestimmungen der vorliegenden Verfassung über die parlamentarische Immunität erstrek-ken sich nicht auf die Abgeordneten der Staatsduma, die zugleich Mitglieder der Regierung der Rußländischen Föderation sind, sofern es sich um die Haftung für Handlungen (oder Unterlassungen) bei der Erfüllung ihrer Dienstpflichten handelt. Die Abgeordneten des ersten Bundesrates üben ihre Mandate auf nichtständiger Grundlage aus. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Section II. Concluding and Transitional Provisions[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Раздел II. Заключительные и переходные положения[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Titre II. Les Dispositions finales et transitoires[/ref]>Verfassung der Russischen Föderation > Abschnitt II. Die Schluss- und Uebergangsbestimmungen
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10 Inkrafttreten
Inkrafttreten n <Inkrafttretens; o pl> kesinleşme; yürürlüğe girme;bei Inkrafttreten -in yürürlüğe girmesiyle -
11 Inkrafttreten
In'krafttreten n < Inkrafttretens; 0> ikrafttræden -
12 Inkrafttreten
In'krafttreten n < Inkrafttretens> nabytí n platnosti
См. также в других словарях:
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