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Grenzbetrag

См. также в других словарях:

  • Plafond — Pla|fond 〈[ fɔ̃:] m. 6〉 1. 〈österr.; schweiz.〉 Zimmerdecke 2. 〈Wirtsch.〉 2.1 Spitzensteuersatz, der die progressive Steuerbelastung nach oben begrenzt 2.2 Betrag, bis zu dem sich der Staat am Kapitalmarkt od. bei der Zentralbank verschulden darf… …   Universal-Lexikon

  • Licht [1] — Licht, die Ursache derjenigen Reize unsers Sehorgans, durch welche uns die Außenwelt sichtbar wird. I. Allgemeines. Nach der älteren, besonders durch Newton (Optik vom Jahr 1698) vertretenen Hypothese, der Emissionstheorie (Emanationstheorie,… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Kindergeld (Deutschland) — Das Kindergeld ist in Deutschland zum Teil Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern und für den darüber hinausgehenden Teil eine Sozialleistung, Familienförderung genannt. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage, Höhe,… …   Deutsch Wikipedia

  • Kreditplafond — Kre|dit|pla|fond, der (Wirtsch., Bankw.): oberer Grenzbetrag bei der Gewährung von 1Krediten (1 a) …   Universal-Lexikon

  • substitutionale Produktionsfunktion — Begriff der Produktions und Kostentheorie, ⇡ Produktionsfunktion mit einem nicht fest vorgegebenen Einsatzverhältnis der Produktionsfaktoren (Faktorintensität). Es werden ein oder mehrere Faktoren konstant gehalten und mindestens zwei Faktoren… …   Lexikon der Economics

  • EU-Preisverordnung — Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro, EG Verordnung Nr. 2560/2001. Die EU Kommission war mit den Fortschritten des Europäischen Kreditgewerbes im grenzüberschreitenden Euro Massenzahlungsverkehr (Laufzeit/Gebühren) unzufrieden,… …   Lexikon der Economics

  • Freigrenze — 1. Begriff des Steuerrechts: Beträge, die nur dann steuerfrei bleiben, wenn der Grenzbetrag nicht überschritten wird. Im Gegensatz zu ⇡ Freibeträgen ist bei Überschreiten des Grenzbetrags der gesamte Betrag steuerpflichtig. 2. Einkommensteuer: a) …   Lexikon der Economics

  • Plafond — Pla|fond [pla fõ:] der; s, s <aus gleichbed. fr. plafond, dies aus plat fond »platter Boden«>: 1. (landsch. u. österr.) [flache] Decke eines Raumes. 2. oberer Grenzbetrag bei der Kreditgewährung (Wirtsch.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Plafond — Pla|fond [... fõ: , österreichisch meist ... fo:n], der; s, s <französisch> (oberer Grenzbetrag; landschaftlich für [Zimmer]decke) …   Die deutsche Rechtschreibung

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