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Gewinngemeinschaft

См. также в других словарях:

  • Gewinngemeinschaft — Ge|wịnn|ge|mein|schaft 〈f. 20〉 vertragl. Zusammenschluss selbstständiger Unternehmen, die ihre Gewinne u. Verluste zusammenwerfen u. dann nach einer bestimmten Quote gleichmäßig verteilen …   Universal-Lexikon

  • Gewinngemeinschaft — ⇡ Unternehmenszusammenschluss, durch den eine Aktiengesellschaft oder ⇡ Kommanditgesellschaft auf Aktien sich verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner Betriebe ganz oder zum Teil dem Gewinn anderer Unternehmen oder einzelner Betriebe… …   Lexikon der Economics

  • Gewinngemeinschaftsvertrag — Die Gewinngemeinschaft nach § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG ist ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien zur vollständigen oder teilweisen Zusammenlegung ihres Gewinns oder einzelner… …   Deutsch Wikipedia

  • Interessengemeinschaft — Union; Verein; Vereinigung; Gesellschaft; Interessengruppe; Seilschaft (umgangssprachlich); Interessenverband; Verbindung; Verband; Lobby; …   Universal-Lexikon

  • Pool — Swimming Pool; Schwimmbecken; Swimmingpool; Poolbillard; Ansammlung; Datenbasis * * * Pool 〈[ pu:l] m. 6〉 1. Zusammenschluss von Firmen mit gemeinsamer Gewinnverteilung 2. Zusammenfassung von Beteiligungen am gleichen Objekt …   Universal-Lexikon

  • Gewinnabführungsvertrag — Mit einem Gewinnabführungsvertrag verpflichtet sich eine deutsche Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien gegenüber einem in oder ausländischen Unternehmen in beliebiger Rechtsform, den Gewinn an letzteres Unternehmen abzuführen …   Deutsch Wikipedia

  • Teilgewinnabführungsvertrag — Die Teilgewinnabführungsvertrag nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG ist ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz… …   Deutsch Wikipedia

  • Unternehmensvertrag — Unternehmensvertrag,   Bezeichnung des Aktienrechts für Verträge, die die Beherrschung, Gewinnabführung, Teilgewinnabführung, Gewinngemeinschaft, Betriebspacht oder Betriebsüberlassung regeln (§§ 291 ff. Aktiengesetz). Unternehmensverträge… …   Universal-Lexikon

  • Pool — I. Wettbewerbsrecht/ politik:1. Kartell höherer Ordnung, bei dem zusätzlich zu Vereinbarungen über Konditionen, Preise und Angebots oder Produktionsmengen eine schlüsselmäßige Verteilung der zentral erfassten Gewinne erfolgt. Meist in der… …   Lexikon der Economics

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