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1 Freizeichnungsklausel
Freizeichnungsklausel f 1. RECHT contracting out clause, exemption clause, non-warranty clause; 2. VERSICH average clause, without-engagement clause* * *f 1. < Recht> contracting out clause, exemption clause, non-warranty clause; 2. < Versich> average clause, without-engagement clause* * *Freizeichnungsklausel
exoneration clause, (Abrechnung) saving errors and omissions (S.E.A.O.), (Dokumenten-Akkreditiv) disclaimer clause, (Garantie) non-warranty clause, (Havarie) average clause, (Seetransportversicherung) memorandum (excepted perils) clause, (Treuhänder) exculpatory clause, (Völkerrecht) contracting-out clause;
• Freizeichnungsklausel für Fahrlässigkeit negligence clause. -
2 Freizeichnungsklausel
Freizeichnungsklausel f exemption clause; exclusion (of liability) clause; contracting-out clause -
3 Freizeichnungsklausel
Frei|zeich|nungs|klau|self (JUR, COMM)exemption from liability clause* * *Frei·zeich·nungs·klau·self JUR [guarantee] non-warranty clause -
4 Freizeichnungsklausel für Fahrlässigkeit
Freizeichnungsklausel für Fahrlässigkeit
negligence clause.Business german-english dictionary > Freizeichnungsklausel für Fahrlässigkeit
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5 Elektrizitäts-Freizeichnungsklausel
Elektrizitäts-Freizeichnungsklausel f VERSICH electrical exemption clause* * *f < Versich> electrical exemption clauseBusiness german-english dictionary > Elektrizitäts-Freizeichnungsklausel
См. также в других словарях:
Freizeichnungsklausel — Die Freizeichnungsklausel ist im Vertragsrecht der Oberbegriff für alle Vertragsbestimmungen, durch die die Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen, Gewährleistungsrechte oder sonstige Pflichtverletzungen ausgeschlossen wird. In… … Deutsch Wikipedia
Freizeichnungsklausel — Frei|zeich|nungs|klau|sel 〈f. 21〉 Vertragsklausel zur Ausschließung od. Einschränkung der Haftung * * * Freizeichnungsklausel, der vertragliche Ausschluss von Haftungsfolgen, die an sich im Gesetz angeordnet sind. Von Freizeichnungsklauseln… … Universal-Lexikon
Freizeichnungsklausel — 1. Bürgerliches Recht: Begriff mit verschiedenen Bedeutungen: a) Klauseln, durch die Bindung an ein Vertragsangebot ausgeschlossen wird (ohne Obligo, freibleibend). b) Klauseln, durch die auch in ⇡ Allgemeinen Geschäftsbedingungen die einem Teil… … Lexikon der Economics
freibleibend — ⇡ Freizeichnungsklausel … Lexikon der Economics
ohne Obligo — ⇡ Freizeichnungsklausel … Lexikon der Economics
Angebotspreis — Das Angebot ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Mit dem Angebot reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist Waren zu liefern oder… … Deutsch Wikipedia
Freibleibendes Angebot — Das Angebot ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Mit dem Angebot reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist Waren zu liefern oder… … Deutsch Wikipedia
Offerte — 1. Begriff: Vertragsangebot, Angebot, Antrag; rechtlich bindend für den Anbieter, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges erklärt wird, etwa durch die Klausel freibleibend (⇡ Freizeichnungsklausel) u.Ä. Vgl. auch ⇡ Vertrag. Im kaufmännischen… … Lexikon der Economics
Angebot (Betriebswirtschaftslehre) — Das Angebot ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Mit dem Angebot reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist, Waren zu liefern oder… … Deutsch Wikipedia
Klausel — Bestimmung; Regelung * * * Klau|sel [ klaʊzl̩], die; , n: einschränkende [zusätzliche] Vereinbarung in einem Vertrag: eine Klausel in den Vertrag einbauen. Syn.: ↑ Auflage, ↑ Bedingung, ↑ Vorbehalt. * * * Klau|sel 〈f … Universal-Lexikon
Vertrag — Kontrakt; Abkommen; Pakt; Übereinkommen * * * Ver|trag [fɛɐ̯ tra:k], der; [e]s, Verträge [fɛɐ̯ trɛ:gə]: [schriftliche] rechtlich gültige Vereinbarung zweier oder mehrerer Partner, in der die gegenseitigen Verbindlichkeiten und Rechte festgelegt… … Universal-Lexikon