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Eigentumsrecht

  • 1 Eigentumsrecht

    Eigentumsrecht, proprietas (als Zustand, da etw. mein eigen ist, das Eigentum, z.B. quaeritur de proprietate iumenti).auctoritas. ius auctoritatis (das Recht u. die Pflicht, eine gesetzmäßig erworbene Sache zu vertreten, z.B. auctoritas fundi). – mancipium. ius mancipii (Ei. durch förmlichen Kauf, Kaufrecht). – Erlangung des Ei. durch langen Gebrauch od. Besitz, usucapio.

    deutsch-lateinisches > Eigentumsrecht

  • 2 Boden

    Boden, I) Oberfläche der Erde, als die Grundlage dessen, was darauf befindlich ist, a) in weit. Bed.: solum. – auf dem B., zu B., humi: auf den B. fallen, cadere in solum: zu B. fallen, procĭdere (übh.); delabi de manibus (aus den Händen herabfallen; beide v. Dingen); prolabi. fallente vestigio cadere (v. Pers., letzteres, wenn man ausgleitet): zu [503] B. stürzen, corruere (zusammenstürzen, v. Dingen u. Pers.): zu B. schlagen, s. niederschlagen. – b) in engerer Bed., die Oberfläche der Erde oder ein Teil derselben: α) in Rücksicht auf ihre natürliche Beschaffenheit: solum. – ager (Land, Feld). – auf einen guten B. fallen (v. Samen), occupare idoneum locum. – β) in Rücksicht auf das Eigentumsrecht, Grund und Boden, agri solum (Boden des Feldes). – ager (Land, Feld). – fundus (Grundstück). – auf meinem, auf fremdem Grund u. B., in meo, in alieno fundo: auf Gr. u. B. der Herniker, in Hernico: auf ungeweihtem B., in profano. – γ) im Gegensatz zu dem Grundlosen, dem Wasser: fester B., solidum. – wenn man festen B. fand, si quid stabile occurrebat: ich kann keinen festen B. finden, gewinnen, locum ubi consistam reperire non possum; non habeo ubi consistam (beide auch bildl.): immer mehr B. verlieren (bildl.), senescere; consenescere. – II) der unterste Raum oder die unterste Fläche von etwas: fundus (z. B. eines Schrankes, eines Fasses, Flusses etc.). – der B. des Meeres, fundus od. ima (Genet. ōrum) maris: der B. des Schiffes, alveus od. carina (navis): der B. eines Zimmers etc., solum. – sich zu B. setzen, zu B. sinken, subsidĕre; in imum od. ad ima deferri; pessum ire (Ggstz. innatare); descendere (niedersteigen; alle v. schweren Gegenständen in einer Flüssigkeit): einen Weinkrug bis auf den B. leeren, cadum faece tenus potare. – III) Raum eines Hauses unter dem Dache: tabulatum. – cellae (die Vorratskammern unter dem Dache). – der B. zu Heu, fenile: zu Kornfrüchten, granarium. Bodenkammer, cella.

    deutsch-lateinisches > Boden

  • 3 Eigentum

    Eigentum, patrimonium (das vom Vater ererbte Ei.; auch uneig. mit vorgesetztem tamquam vom geistigen etc. Ei.). – peculium (das kleine Ei., das der Sohn vom Vater, der Sklave vom Herrn zur eigenen Benutzung bekam; dann das daraus erworbene Geld). – possessiones. bona, ōrum,n. pl. (liegende Gründe). – fortunae (jmds. Habe). – proprietas (das Eigentumsrecht, w. s.). – Auch bezeichnen es die Lateinerdurch das allgemeineres (Sing. u. Plur.), z.B. erworbenes Ei., res partae: bewegliches Ei., res moventes; res, quae moveri possunt: [660] Ei. besitzen, rem habere. – oder sie drücken es durch proprius, a, um, auch verb. mit dem possessiven Pronomen proprius meus (tuus etc.) aus, ja oft durch das possessive Pronomen allein, z.B. das ist mein Ei., hoc meum od. meum proprium est: etw. für sein Ei. erklären, alqd suum dicere: etwas zu seinem Ei. machen, alqd suum facere: sein rechtmäßiges Ei. verkaufen, suum vendere: sein Ei. in Besitz nehmen, sua possidĕre: jmdm. etwas als Ei. geben, alqd proprium alci tradere: jmds. Ei. sein, werden, alcis esse; alcis fieri.

    deutsch-lateinisches > Eigentum

См. также в других словарях:

  • Eigentumsrecht — Eigentumsrecht …   Deutsch Wörterbuch

  • Eigentumsrecht — ↑Proprietät …   Das große Fremdwörterbuch

  • Eigentumsrecht — Die Theorie der Verfügungsrechte (auch Verfügungsrechtstheorie, englisch property rights theory) als ein Teilgebiet der Neuen Institutionenökonomik untersucht Handlungs und Verfügungsrechte (Eigentumsrechte, property rights) an Gütern.… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsrecht — Ei|gen|tums|recht 〈n. 11〉 1. Recht am Eigentum 2. Gesamtheit der rechtlichen Bestimmungen bezüglich des Eigentums * * * Ei|gen|tums|recht, das: im Eigentum an einer Sache bestehendes Recht; Recht des Eigentümers: ein, das E. an etw. besitzen; e… …   Universal-Lexikon

  • Eigentumsrecht — ⇡ Verfügungsrechte …   Lexikon der Economics

  • Eigentumsrecht — Ei|gen|tums|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Nachbarrecht — Eigentumsrecht des Nachbarn, geregelt in §§ 906 ff. BGB und im Landesrecht. Neben diesem privaten N. ist das öffentliche N. (z.B. öffentliches Baurecht) zu beachten …   Lexikon der Economics

  • Eigentumstheorien — sind systematische Erklärungsversuche zur Entstehung und Rechtfertigung der gesellschaftlichen Institution des Eigentums. Das Recht auf persönliches Hab und Gut wird in der Regel nicht infrage gestellt. Kontroverse Positionen gibt es hingegen in… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsordnung — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsverhältnis — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentümer — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

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