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1 Deckungsgeschäft
Deckungsgeschäft
hedge, hedging transaction -
2 Deckungsgeschäft
De·ckungs·ge·schäftnt BÖRSE hedging transaction, hedge -
3 Deckungsgeschäft unterbringen
Deckungsgeschäft unterbringen
to [place a] hedgeBusiness german-english dictionary > Deckungsgeschäft unterbringen
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4 Deckungsfähigkeit
Deckungsfähigkeit
eligibility to serve as collateral (US);
• Deckungsfonds unearned premium reserve;
• Deckungsforderungen covering claims, admitted assets;
• Deckungsfrist period of coverage;
• Deckungsgeschäft hedge, hedging transaction;
• Deckungsgeschäft unterbringen to [place a] hedge;
• Deckungsgrad cash ratio;
• Deckungsgrenze legal limit, limit for cover, (Versicherung) office limit;
• Deckungshöhe insurance cover;
• Deckungskapital legal capital, (Bausparkasse) guarantee stock, (Lebensversicherung) net value, (Versicherung) unearned premium (mathematical, actuarial [insurance]) reserve, insurance fund;
• Deckungskauf cover[ing] purchase, purchase of goods in replacement, short covering (US);
• Deckungskauf durch den Börsenvorstand [bei Leistungsverzug eines Börsenmitglieds] buying under the rules;
• Deckungskauf vornehmen to buy goods in replacement.
См. также в других словарях:
Deckungsgeschäft — Dẹ|ckungs|ge|schäft 〈n. 11〉 Börsengeschäft, bei dem man sich in Spekulation auf Kursdifferenzen nachträgl. Waren bzw. Wertpapiere beschafft, die man schon anderweitig angeboten od. verkauft hat * * * Dẹ|ckungs|ge|schäft, das (Kaufmannsspr.): 1 … Universal-Lexikon
Deckungsgeschäft — I. Handelskauf:Infolge Nichterfüllung der Verpflichtung eines Vertragsteils vorgenommenes Geschäft des Vertragspartners. Beim Verkäufer ist es ein Deckungsverkauf, beim Käufer ein Deckungseinkauf. Beim Handelskauf kann das D. bei der Berechnung… … Lexikon der Economics
Lieferverzug — Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese… … Deutsch Wikipedia
Schuldnerverzug — Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese… … Deutsch Wikipedia
Selbstvornahme — Unter einer Selbstvornahme versteht man im Kaufrecht die Beseitigung eines Sachmangels der Kaufsache durch den Käufer oder durch einen, durch den Käufer beauftragten, Dritten. Das gleiche gilt für die die Beseitigung des Werkmangels durch den… … Deutsch Wikipedia
Verzug (Recht) — Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese… … Deutsch Wikipedia
Verzugsschaden — Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese… … Deutsch Wikipedia
Verzugszins — Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese… … Deutsch Wikipedia
Zahlungsverzug — Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese… … Deutsch Wikipedia
Deckung [1] — Deckung (franz. Couverture, Provision), im Handgl alles, was jemandem, der zum Vorteil eines andern eine Vermögensleistung gemacht hat oder machen soll, Sicherheit für den Ersatz des von ihm Aufgeopferten (D. als Sicherheit) oder diesen Ersatz… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
abdecken — 1. Allgemein: Einen Kredit zurückzahlen oder eine Schuld bezahlen. 2. Beim Termingeschäft: Das Gegengeschäft (⇡ Deckungsgeschäft) abschließen … Lexikon der Economics