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Besitzes

См. также в других словарях:

  • Verbotene Eigenmacht — Die verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) ist die Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes durch widerrechtliche Entziehung oder Störung. Sie löst unterschiedliche Rechtsfolgen wie zum Beispiel das Selbsthilferecht des Besitzers und des… …   Deutsch Wikipedia

  • Waffenkontrolle (Recht) — Die Waffenkontrolle (engl. gun control, arms control, gun politics) bestimmt die gesetzlichen Vorgaben eines Staates in Bezug auf Herstellung, Handel und Zugang zu Waffen. Der Konsens zwischen einem totalen Verbot und einem freien,… …   Deutsch Wikipedia

  • Niklas III. Muffel — Nik(o)la(u)s III. Muffel (* 1409/1410 in Nürnberg; † 28. Februar 1469 in Nürnberg) entstammte einer Nürnberger Patrizierfamilie. Er war Pfleger des Egidienklosters und des Klaraklosters, Alter Bürgermeister, Nürnbergs Gesandter beim Schwäbischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitz (Deutschland) — Eine genaue Definition des Besitzbegriffes nach deutschem Recht lässt sich nicht aus der rechtlichen Regelung des § 854 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) herleiten, sondern ist von der Rechtsprechung und Literatur entwickelt worden.… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitzschutzinterdikt — Besitzschutzinterdikte (lat. Interdicta possessoria) sind Interdikte des Römischen Rechts, die der Prätor bei Besitzstreitigkeiten auf Antrag einer Partei aussprechen konnte, um den Besitzschutz zu gewährleisten. Besitzschutzinterdikte sind… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitzschutzinterdikte — (lat. Interdicta possessoria) sind Interdikte des Römischen Rechts, die der Prätor bei Besitzstreitigkeiten auf Antrag einer Partei aussprechen konnte, um den Besitzschutz zu gewährleisten. Besitzschutzinterdikte sind entweder restitutorisch (auf …   Deutsch Wikipedia

  • Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre — Die Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre, erschienen 1797 als selbständiger erster Teil der Metaphysik der Sitten des Philosophen Immanuel Kant. Die Rechtslehre ist ein „System der Prinzipien des Rechts“, in der Kant die in der Kritik der …   Deutsch Wikipedia

  • Possessorium — Possessorium, 1) (Possessorische Rechtsmittel), die Klagen, welche Folgen des juristischen Besitzes sind od. deren Gegenstand überhaupt der Besitz ist; 2) (Besitzproceß), der Streit über den Besitz selbst. In beiden Beziehungen bildet das… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Besitzwille — Als Besitzwille[1] wird der Wille (lat. animus) einer Person bezeichnet, eine Sache[2] für sich zu behalten (animus rem sibi habendi). Kommt der Besitz mehreren Personen gleichermaßen zu, entsteht Mitbesitz. Die bloße Mitbenützung einer Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitz — (Possessio), die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, verbunden mit dem Willen, dieselbe für sich, als seine eigne, oder für einen andern, als eine fremde, zu haben. Vielfach tragen wir aber das Wort B. auf die Sache selbst über und nennen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Владение — (латинское possessio, немецкое Besitz, в средневековом германском праве Gewere) одно из вещных прав (см. это слово). В. называется такая форма обладания вещью, при которой судебная защита дается обладанию как таковому, другими словами когда… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

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