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1 Ausleiher
Ausleiher
lender, borrower. -
2 Ausleiher
гл.экон. заимодатель, кредитор -
3 Ausleiher
mзаимодатель, кредиторDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Ausleiher
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4 Ausleiher
m -s, - zajmodavac (-vca) -
5 ausleihen
ausleihen, mutuum dare alci alqd (leihen, borgen, Dinge, deren Wert oder Äquivalent wiedererstattet) wird, wie Geld, Getreide etc.). – commodare alci alqd (zum Gebrauch überlassen, darleihen, Dinge, die, nachdem sie gebraucht sind, selbst, in Natura, zurückgegeben werden, wie Bücher, Kleider). – locare (vermieten um Geld). – fenerari. fenore occupare od. collocare (auf Zinsen leihen. Geld, Kapitalien). – Geld au. an jmd., pecuniam alci mutuam dare: gegen Zinsen, pecuniam alci fenori dare: pecuniam apud alqm occupare, mit u. ohne fenore: sein Geld sicher au., certis od. rectis nominibus pecuniam collocare od. expendĕre nummos: Geld auf einen Wechsel an jmd. au., per syngrapham alci pecuniam credere: Geld zu fünf Prozent au., fenerari pecuniam quinis centesimis: Geld zu hohen Zinsen, grandi fenore pecuniam occupare: zu höhern Zinsen, graviore fenore pecuniam occupare: Geld auf liegende Gründe au., in solo collocare pecuniam: ausgeliehene Gelder, pecunia, quae est in fenore. – Ausleihen, das, locatio (von Sachen um Geld). – feneratio (von Geld gegen Zinsen). – Ausleiher, fenerator (Geldverleiher gegen Zinsen; im üblen Sinne »ein Geldwucherer«). – tocuilio (Geldverleiher gegen hohe Zinsen, Wucherer). – Ausleiherin, feneratrix (von Geld gegen Zinsen, bes. als Wucher). – Ausleihung, die. s. Ausleihen, das.
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6 Verleiher
Verleiher, I) eig. = Ausleiher, w. s. – II) uneig. – Geber, w. s. – Verleihung, die, s. Verleihen, das.
См. также в других словарях:
Ausleiher — Aus|lei|her 〈m. 3〉 jmd., der etwas ausleiht, Verleiher … Universal-Lexikon
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Leihgabe — Eine Leihe ist die auf einem Vertragsschluss basierende unentgeltliche Überlassung einer Sache für eine bestimmte Zeit. Sie ist einer der im besonderen Schuldrecht des BGB geregelten Typenverträge (§§ 598 ff BGB). Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Leihgebühr — Eine Leihe ist die auf einem Vertragsschluss basierende unentgeltliche Überlassung einer Sache für eine bestimmte Zeit. Sie ist einer der im besonderen Schuldrecht des BGB geregelten Typenverträge (§§ 598 ff BGB). Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia