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1 Anstiftung
Anstiftung f, -en подстрека́тельство; науще́ниеAnstiftung причине́ние (зла) -
2 Anstiftung
Anstiftung f namowa, podżeganie -
3 Anstiftung
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4 Anstiftung
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5 Anstiftung
f <-, -en>(zu D) подстрекательство (к чему-л) -
6 Anstiftung
1) zu etw. zu Krieg, Verbrechen подстрека́тельство к чему́-н.2) v. Krieg разжига́ние. v. Unheil, Unglück причине́ние -
7 Anstiftung
Ánstiftung f =подстрека́тельство, науще́ние -
8 Anstiftung durch eine Mittelperson
сущ.юр. опосредованное подстрекательство, опосредствованное подстрекательство, подстрекательство через посредникаУниверсальный немецко-русский словарь > Anstiftung durch eine Mittelperson
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9 Anstiftung fehlgeschlagene
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Anstiftung fehlgeschlagene
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10 Anstiftung zum Mord
сущ.юр. подстрекательство к убийство, подстрекательство к убийству -
11 Anstiftung zum Selbstmord
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Anstiftung zum Selbstmord
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12 Anstiftung zum Verbrechen
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Anstiftung zum Verbrechen
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13 Versuch der Anstiftung zur Falschaussage
Универсальный немецко-русский словарь > Versuch der Anstiftung zur Falschaussage
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14 erfolglose Anstiftung
прил.Универсальный немецко-русский словарь > erfolglose Anstiftung
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15 fehlgeschlagene Anstiftung
прил.Универсальный немецко-русский словарь > fehlgeschlagene Anstiftung
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16 versuchte Anstiftung
гл.Универсальный немецко-русский словарь > versuchte Anstiftung
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17 Überschreitung der Anstiftung durch den unmittelbaren Täter
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Überschreitung der Anstiftung durch den unmittelbaren Täter
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18 подстрекательство
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19 подстрекательство
подстрекательство с Aufwiegelung f c (побуждение к бунту); Anstiftung f c (побуждение к дурному поступку) -
20 verknacken
vt Фам. засудить, приговорить к заключению. Er wurde verknackt wegen Anstiftung zu einer gefährlichen Körperverletzung.Das Gericht hat ihn wegen Diebstahl zu drei Jahren verknackt.Deutsch-Russisches Woerterbuch der umgangssprachlichen und saloppen > verknacken
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См. также в других словарях:
Anstiftung — und Anstifter sind Begriffe des Strafrechtes und der Strafrechtswissenschaft. Verschiedene Rechtssysteme haben dazu unterschiedliche Regelungen entwickelt. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Anforderungen an die Haupttat 1.2 Anst … Deutsch Wikipedia
Anstiftung — Anstiftung, die vorsätzliche Bestimmung eines andern zu einer strafbaren Handlung, nur ausnahmsweise auch dann bestraft, wenn diese nicht begangen wurde. Die Strafe des Anstifters wird nach demjenigen Gesetz festgestellt, welches auf die Handlung … Kleines Konversations-Lexikon
Anstiftung — Ạn|stif|tung 〈f. 20〉 das Anstiften, vorsätzl. Verleitung * * * Ạn|stif|tung, die; , en: Verleitung, Verführung: A. zum Mord, zum Widerstand. * * * Anstiftung, vorsätzliche Bestimmung eines anderen zu einer von diesem begangenen vorsätzlichen… … Universal-Lexikon
Anstiftung zum Versuch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Anstiftung — vorsätzliche Bestimmung eines anderen (des Haupttäters) zur Begehung einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Tat (§ 26 StGB). Die Strafe bei A. wird dem Strafrahmen der Tat des Haupttäters entnommen … Lexikon der Economics
Anstiftung — Ạn|stif|tung … Die deutsche Rechtschreibung
Versuchte Anstiftung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage — Der Versuch der Anstiftung zur Falschaussage ist ein strafbewehrter Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht. Er ist in § 159 StGB geregelt. Systematisch liegt er in den Aussagedelikten. § 159 StGB stellt eine Erweitung des § 30 StGB… … Deutsch Wikipedia
Anstiften — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Anstifter — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Versuch der Beteiligung — ist die amtliche Überschrift des § 30 des deutschen Strafgesetzbuches. § 30 StGB stellt vor allem in Abs. 1 die versuchte Anstiftung zu in Abs. 2, 3. Alt die mittäterschaftliche Verabredung von konkret umrissenen, zu begehenden schweren … Deutsch Wikipedia