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Abschlussvertreter

См. также в других словарях:

  • Abschlussvertreter — ⇡ Handelsvertreter, der Verträge, v.a. Kaufverträge, aufgrund besonderer Abschlussvollmacht im fremden Namen und für Rechnung seines Auftraggebers verbindlich abschließt. Oft verfügen A. über ein ⇡ Auslieferungslager, aus dem die Kunden… …   Lexikon der Economics

  • Abschlussvollmacht — ⇡ Abschlussvertreter …   Lexikon der Economics

  • Handelsvertetergesetz — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Recht der Handelsvertreter im Handelsgesetzbuch unter den §§ 84–92 regelt die Rechtsverhältnisse des Handelsstandes… …   Deutsch Wikipedia

  • Handelsvertreterrecht — Das Recht der Handelsvertreter in § 84 bis § 92 Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die Rechtsverhältnisse des Handelsstandes der Handelsvertreter durch spezielle Bestimmungen. Inhalt sind überwiegend Schutzbestimmungen für Handelsvertreter …   Deutsch Wikipedia

  • Handelsvertretervertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Recht der Handelsvertreter im Handelsgesetzbuch unter den §§ 84–92 regelt die Rechtsverhältnisse des Handelsstandes… …   Deutsch Wikipedia

  • Handelsvertreter — früher: (Handlungs )Agent. I. Begriff:H. ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln (⇡ Vermittlungsvertreter) oder in dessen Namen abzuschließen (⇡… …   Lexikon der Economics

  • Handelsvertreter — Der Handelsvertreter tritt als Absatzhelfer auf. Er ist für andere Unternehmungen tätig um Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen. Er arbeitet im Namen des Auftraggebers und erwirbt kein Eigentum an der Ware, die für ihn einen durchlaufenden… …   Marketing Lexikon

  • Auftrag — I. Bürgerliches Recht:Vertrag nach §§ 662–674 BGB, durch den sich eine Partei (der Beauftragte) verpflichtet, ein ihr von der anderen Partei (dem Auftraggeber) übertragenes Geschäft für diese unentgeltlich sorgfältig auszuführen. 1. Annahme: Wer… …   Lexikon der Economics

  • Versicherungsvertreter — Versicherungsagent. 1. Begriff: Der für einen oder mehrere ⇡ Versicherer tätige selbstständige Gewerbetreibende, der ständig damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (§ 92 HGB). Zu unterscheiden: (1) ⇡… …   Lexikon der Economics

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