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1 προςκαταβολή
προς-κατα-βολή, ἡ, u. προς-κατα-βόλημα, τό, das Nachzahlen, Zuschießen; im Ggstz von προκαταβολή heißt so das, was der Pächter von Staatsgefällen später zu zahlen hat -
2 προ-κατα-βολή
προ-κατα-βολή, das Vorherniederlegen, die Vorausbezahlung, bes. auf die Pacht, welche die Pachter der Staatsgefälle bei der Uebernahme erlegen mußten. Vgl. προςκαταβολή.