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übereinstimmung

  • 121 Artikel 17

    1. In der Rußländischen Föderation werden die Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers entsprechend den allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts und in Übereinstimmung mit dieser Verfassung anerkannt und garantiert.
    2. Die Grundrechte und -freiheiten des Menschen sind unveräußerlich und stehen jedem von Geburt an zu. 3. Die Wahrnehmung der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers darf die Rechte und Freiheiten anderer nicht verletzen. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 17[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 17[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 17[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 17

  • 122 Artikel 56

    1. Unter den Bedingungen des Ausnahmezustandes können zur Gewährleistung der Sicherheit der Bürger und zum Schutz der Verfassungsordnung in Übereinstimmung mit einem Bundesverfassungsgesetz einzelne Beschränkungen der Rechte und Freiheiten unter Angabe ihrer Grenzen und ihrer Geltungsfrist festgelegt werden.
    2. Der Ausnahmezustand auf dem gesamten Territorium der Rußländischen Föderation und in einzelnen ihrer Gegenden kann unter den Umständen und nach dem Verfahren verhängt werden, die durch Bundesverfassungs-gesetz festgelegt sind. 3. Die in den Artikeln 20, 21, 23 Abs. 1, 24, 28, 34 Abs. 1, 40 Abs. 1, 46-54 der Verfassung der Rußländischen Föderation vorgesehenen Rechte und Freiheiten unterliegen keiner Einschränkung. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 56[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 56[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 56[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 56

  • 123 Artikel 62

    1. Der Bürger der Rußländischen Föderation kann in Übereinstimmung mit Bundesgesetz oder völkerrechtlichem Vertrag die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen (doppelte Staatsangehörigkeit).
    2. Besitzt ein Bürger der Rußländischen Föderation die Staatsangehörigkeit eines ausländischen Staates, so schmälert dies nicht seine Rechte und Freiheiten und befreit ihn nicht von den sich aus der rußländischen Staatsangehörigkeit ergebenden Pflichten, wenn nicht ein anderes durch Bundesgesetz oder völkerrechtlichen Vertrag der Rußländischen Föderation vorgesehen ist. 3. Ausländer und Staatenlose genießen in der Rußländischen Föderation die gleichen Rechte und tragen die gleichen Pflichten wie die Bürger der Rußländischen Föderation, außer in den durch Bundesgesetz oder völkerrechtlichen Vertrag der Rußländischen Föderation festgelegten Fällen. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 62[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 62[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 62[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 62

  • 124 Artikel 66

    1. Der Status einer Republik wird durch die Verfassung der Rußländischen Föderation und die Verfassung der Republik bestimmt.
    2. Der Status einer Region, eines Gebiets, einer bundesbedeutsamen Stadt, eines autonomen Gebietes und eines autonomen Bezirks wird bestimmt durch die Verfassung der Rußländischen Föderation und das Statut der Region, des Gebiets, der bundesbedeutsamen Stadt, des autonomen Gebietes, des autonomen Bezirkes, das von dem Gesetzgebungs(Vertretungs-)organ des entsprechenden Subjekts der Rußländischen Föderation verabschiedet wird. 3. Auf Vorschlag der gesetzgebenden und vollziehenden Organe des autonomen Gebiets oder eines autonomen Bezirks kann ein Bundesgesetz über das autonome Gebiet bzw. den autonomen Bezirk verabschiedet werden. 4. Die Beziehungen der innerhalb einer Region oder eines Gebietes belegenen autonomen Bezirke können durch Bundesgesetz und Vertrag zwischen den Organen der Staatsgewalt des autonomen Bezirks und den Organen der Staatsgewalt der Region beziehungsweise des Gebiets geregelt werden. 5. Der Status eines Subjekts der Rußländischen Föderation kann in gegenseitigem Einvernehmen zwischen der Rußländischen Föderation und dem Subjekt der Rußländischen Föderation in Übereinstimmung mit einem Bundesverfassungsgesetz geändert werden. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 66[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 66[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 66[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 66

  • 125 Artikel 69

    Die Rußländische Föderation garantiert die Rechte der kleinen Urvölker in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts und den völkerrechtliche Verträgen der Rußländischen Föderation.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 69[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 69[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 69[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 69

  • 126 Artikel 72

    1. Zur gemeinsamen Zuständigkeit der Rußländischen Föderation und der Subjekte der Rußländischen Föderation gehören:
    a) die Gewährleistung der Übereinstimmung der Verfassungen und Gesetze der Republiken, der Statuten, Gesetze und anderen normativen Rechtsakten der Regionen, Gebiete, bundesbedeutsamen Städte, des autonomen Gebiets und der autonomen Bezirke mit der Verfassung der Rußländischen Föderation und den Bundesgesetzen;
    b) der Schutz der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers; der Schutz der Rechte der nationalen Minderheiten; die Gewährleistung der Gesetzlichkeit, der Rechtsordnung und der öffentlichen Sicherheit; die Ordnung der Grenzgebiete; c) Fragen des Besitzes, der Nutzung und der Verfügung über Grund und Boden, Bodenschätze, Wasser- und andere Naturvorräte; d) die Abgrenzung des Staatseigentums; e) Naturnutzung; Umweltschutz und Gewährleistung der ökologischen Sicherheit; besonders geschützte Naturgebiete; Schutz von Geschichts- und Kulturdenkmälern; f) allgemeine Fragen der Erziehung, der Bildung, der Wissenschaft, der Kultur, der Körperkultur und des Sports; g) Koordination von Fragen des Gesundheitsschutzes; Schutz von Familie, Mutterschaft, Vaterschaft und Kindheit; sozialer Schutz einschließlich der sozialen Sicherung; h) die Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Katastrophen, Naturkatastrophen und Epidemien sowie die Beseitigung ihrer Folgen; i) die Festlegung allgemeiner Prinzipien der Besteuerung und Abgaben in der Rußländischen Föderation; j) die Verwaltungs-, Verwaltungsprozeß-, Arbeits-, Familien-, Wohnungs-, Boden-, Wasser- und Forstgesetzgebung; die Gesetzgebung über Bodenschätze und Umweltschutz; k) das Personal der Gerichts- und Rechtsschutzorgane; Rechtsanwaltschaft, Notariat; l) Schutz des angestammten Lebensraums und der traditionellen Lebensform kleiner ethnischer Gemeinschaften; m) die Festlegung allgemeiner Organisationsprinzipien für das System der Organe der Staatsgewalt und der örtlichen Selbstverwaltung; n) die Koordinierung der internationalen und außenwirtschaftlichen Beziehungen der Subjekte der Rußländischen Föderation und die Erfüllung der völkerrechtlichen Verträge der Rußländischen Föderation.
    2. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten gleichermaßen für die Republiken, Regionen, Gebiete, bundesbedeutsamen Städte, das autonome Gebiet und die autonomen Bezirke.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 72[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 72[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 72[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 72

  • 127 Artikel 74

    1. Auf dem Territorium der Rußländischen Föderation ist die Einführung von Zollgrenzen, -gebühren und -abgaben oder von irgendwelchen anderen Behinderungen des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen und Finanzmitteln unzulässig.
    2. Beschränkungen des Waren- und Dienstleistungsverkehrs können in Übereinstimmung mit einem Bundesgesetz eingeführt werden, wenn dies für die Gewährleistung der Sicherheit, des Schutzes des Lebens und der Gesundheit von Menschen, des Naturschutzes und des Schutzes kultureller Werte notwendig ist. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 74[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 74[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 74[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 74

  • 128 Artikel 77

    1. Das System der Organe der Staatsgewalt der Republiken, Regionen, Gebiete, bundesbedeutsamen Städte, des autonomen Gebietes und der autonomen Bezirke wird von den Subjekten der Rußländischen Föderation, in Übereinstimmung mit den Grundlagen der Verfassungsordnung der Rußländischen Föderation und den allgemei-nen Prinzipien der Organisation der Vertretungs- und Vollzugsorgane der Staatsgewalt, die durch Bundesgesetz bestimmt sind, selbständig festgelegt.
    2. In den Grenzen der Zuständigkeit der Rußländischen Föderation und der Befugnisse der Rußländischen Föderation im gemeinsamen Zuständigkeitsbereich der Rußländischen Föderation und der Subjekte der Rußländischen Föderation bilden die Bundesorgane der vollziehenden Gewalt und die Vollzugsorgane der Subjekte der Rußländischen Föderation ein einheitliches System der vollziehenden Gewalt in der Rußländischen Föderation. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 77[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 77[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 77[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 77

См. также в других словарях:

  • Übereinstimmung — Übereinstimmung …   Deutsch Wörterbuch

  • Übereinstimmung — wird in mehrerlei Bedeutung verwendet: Übereinstimmung hinsichtlich einer Eigenschaft, siehe Gleichheit Übereinstimmung mit einer Norm, siehe Konformität Übereinstimmung von Meinungen, siehe Konsens Siehe auch: Einigkeit, Einmütigkeit, Eintracht …   Deutsch Wikipedia

  • Übereinstimmung — Übereinstimmung, ist das Verhältniß mehrer Objecte, vermöge deren eins das andere nicht aufhebt, in keinem Gegensatze zu demselben steht. Daher übereinstimmende Begriffe solche, welche entweder gleiche Merkmale haben od., weil sie disparat sind,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Übereinstimmung — ↑Analogie, ↑Consensus, Consensus omnium, ↑Harmonie, ↑Homologie, ↑Identität, ↑Konformität, ↑Kongruenz, ↑Konkordanz, ↑Konsens, ↑Konvergenz, ↑ …   Das große Fremdwörterbuch

  • Übereinstimmung — Vereinbarkeit; Kongruenz; Folgerichtigkeit; logische Korrektheit; Logik; Stimmigkeit; Deckungsgleichheit; Harmonie; Einheit; Friede Freude Eierkuchen (umgangssprachlich …   Universal-Lexikon

  • Übereinstimmung — 1. Einheit, Einhelligkeit, Einigkeit, Einmütigkeit, Einstimmigkeit, Eintracht, Einvernehmen, Einverständnis, Geistesverwandtschaft, Gleichgesinntheit, Gleichklang, Harmonie; (geh.): Einklang; (bildungsspr.): Konsens, Solidarität; (veraltet,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Übereinstimmung — die Übereinstimmung, en (Aufbaustufe) Einklang zwischen zwei oder mehreren Sachen Synonyme: Deckungsgleichheit, Gleichheit, Identität, Konformität (geh.), Kongruenz (geh.) Beispiel: Die Übereinstimmung der Ergebnisse bestätigte die Richtigkeit… …   Extremes Deutsch

  • Übereinstimmung — atitiktis statusas T sritis fizika atitikmenys: angl. correspondence vok. Übereinstimmung, f; Korrespondenz, f rus. соответствие, n pranc. correspondance, f …   Fizikos terminų žodynas

  • Übereinstimmung — tapatumas statusas T sritis Kūno kultūra ir sportas apibrėžtis Identiškumas, tolygumas. atitikmenys: angl. identity vok. Übereinstimmung, f; Identität, f rus. тождественность …   Sporto terminų žodynas

  • Übereinstimmung, die — Die Übereinstḯmmung, plur. inusit. der Zustand, da zwey oder mehr Dinge mit einander überein stimmen. Die Übereinstimmung der Gemüther …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Übereinstimmung 1 — См. congruenza …   Пятиязычный словарь лингвистических терминов

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