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(Arrestverfahren)

См. также в других словарях:

  • Arrestverfahren — prozessuale Regelung des ⇡ Arrests. I. Anordnung:1. Zuständig ist nach Wahl des Gläubigers das Gericht, das über die Hauptsache zu entscheiden hätte, wenn Klage erhoben wäre, oder das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die mit dem Arrest zu… …   Lexikon der Economics

  • Arrest (Zivilprozess) — Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Schweiz 3 Weblinks 4 Quellen Deutschland Der Arrest ist im deutschen Zivilprozessrecht ein …   Deutsch Wikipedia

  • Partei (Recht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. In einem Gerichtsverfahren sind jeweils mehrere Parteien vertreten. Im Zivilprozess sind dies regelmäßig der Kläger und… …   Deutsch Wikipedia

  • Prozesspartei — In einem Gerichtsverfahren sind jeweils mehrere Parteien vertreten. Im Zivilprozess sind dies regelmäßig der Kläger und der Beklagte, ebenso im Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Arbeitsgerichten. Jedoch gibt es in… …   Deutsch Wikipedia

  • Superprovisorium — Im juristischen Sprachgebrauch wird eine ohne Anhörung der Gegenpartei erlassene vorsorgliche Massnahme als Superprovisorium bezeichnet. Ihre Grundlage findet eine superprovisorische Massnahme namentlich in Art. 265 ZPO. Als Superprovisorium ist… …   Deutsch Wikipedia

  • Verfahrensbeteiligter — In einem Gerichtsverfahren sind jeweils mehrere Parteien vertreten. Im Zivilprozess sind dies regelmäßig der Kläger und der Beklagte, ebenso im Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Arbeitsgerichten. Jedoch gibt es in… …   Deutsch Wikipedia

  • Arrest [1] — Arrest (v. mittellat. arrestum, entstanden aus dem lat. ad, zu, an, und restare, bleiben, zurückbleiben) bezeichnet im allgemeinen eine gerichtliche hemmende, beschränkende Maßregel. 1) Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 916–945) dient der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Einstweilige Verfügungen — dienen nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 935–945), zum Unterschied von dem die Sicherung von Geldforderungen bezweckenden Arrest (s. d.), zur Sicherung einer sogen. Individualleistung oder zur Regelung eines einstweiligen Zustandes in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Mündliche Verhandlung — findet nach der deutschen Zivilprozeßordnung vor dem erkennenden Gerichte zum Zweck der Entscheidung über den Rechtsstreit statt. Außerdem ist es in vielen Fällen, z. B. im Arrestverfahren, im Beschwerdeverfahren, in das Ermessen des Gerichts… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • einstweilige Verfügung — I. Zivilprozess:Vorläufige gerichtliche Anordnung (1) zur Sicherung von Ansprüchen (ausgenommen Geldforderungen: ⇡ Arrest), deren Durchsetzung durch Veränderung des bestehenden Zustandes vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte, sowie… …   Lexikon der Economics

  • Arrest — I. Zivilrecht:Gerichtliche Anordnung im ⇡ Arrestverfahren, die bei ⇡ Glaubhaftmachung eines Arrestanspruchs (d.h. einer Geldforderung oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann) und eines Arrestgrundes (Besorgnis der… …   Lexikon der Economics

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