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101 испытательная база
Большой русско-немецкий полетехнический словарь > испытательная база
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102 испытательная лаборатория
испытательная лаборатория ж. Prüffeld n; Prüflabor n; Prüflaboratorium n; Prüfraum m; Prüfstelle fБольшой русско-немецкий полетехнический словарь > испытательная лаборатория
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103 испытательная станция
испытательная станция ж. Prüffeld n; Prüfstation f; Prüfstelle f; Versuchsfeld n; Versuchsstation fБольшой русско-немецкий полетехнический словарь > испытательная станция
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104 испытательный полигон
испытательный полигон м. Erprobungsgelände n; Probefahrbahn f; Prüffeld n; Prüfgelände n; Prüfstelle f; воен. Versuchsfeld n; Versuchsgelände nБольшой русско-немецкий полетехнический словарь > испытательный полигон
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105 контрольно- испытательная станция
Большой русско-немецкий полетехнический словарь > контрольно- испытательная станция
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106 контрольный разряд
Большой русско-немецкий полетехнический словарь > контрольный разряд
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107 место
место с. ответвления Abgreifpunkt m; ж.-д. Abzweig m; эл. Abzweigstelle f; Anzapfpunkt m; эл. Anzapfstelle fместо с. самолёта, определённое пеленгованием Peilstandort mместо с. стоянки Halteplatz m; Haltepunkt m; суд. Liegeplatz m; Rastplatz m; авто. Standort m; Standplatz m -
108 Prüf
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109 Stelle
f место с.; позиция ж.; позиция ж. выч.; пункт м.; разряд м. мат. выч.; станция ж.; точка ж.→ Fst→ Ölstelle→ TVStNeue große deutsch-russische Wörterbuch Polytechnic > Stelle
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110 passieren
I.
1) itr geschehen случа́ться случи́ться, происходи́ть произойти́. ist etwas passiert? что́-нибудь случи́лось <произошло́>? wie ist denn das passiert? как же э́то случи́лось <произошло́>? das kann passieren тако́е случа́ется. das kann passieren, wenn man nicht aufpaßt э́то мо́жет случи́ться, е́сли не бу́дешь осторо́жен. das darf nicht (wieder) passieren э́то <э́того> не должно́ (бо́льше) случи́ться. daß mir das ja nicht mehr passiert! что́бы э́того бо́льше не́ было / что́бы э́то бо́льше не повторя́лось повтори́лось ! der Unfall passierte vor meinen Augen несча́стный слу́чай произошёл на мои́х глаза́х. was nicht alles (auf der Welt) passiert! чего́ то́лько (на све́те) не случа́ется ! so etwas passiert nicht alle Tage тако́е случа́ется не ка́ждый день. abends erzählt sie mir immer, was am Tage passiert ist ве́чером она́ всегда́ расска́зывает мне (о том), что произошло́ за́ день. wenn du nicht sofort still bist, passiert etwas! е́сли ты сейча́с же <то́тчас же, сию́ мину́ту> не замолчи́шь, то ты у меня́ полу́чишь <то я тебе́ покажу́>! es muß etwas passieren so geht es nicht weiter на́до что-то де́лать с- <предпринима́ть/-приня́ть>2) itr (jdm.) zustoßen случа́ться случи́ться (с кем-н.). das [so etwas] kann mir (überhaupt) nicht passieren э́то [тако́е] со мной (вообще́) случи́ться не мо́жет. das [so etwas] ist mir noch nie passiert э́того [тако́го] со мной ещё никогда́ не случа́лось <не́ было>. daß (ausgerechnet < gerade>) mir das passieren mußte! / das mußte (ausgerechnet < gerade>) mir passieren! и на́до же, что́бы э́то случи́лось (и́менно) со мной ! das soll mir nicht wieder passieren! э́того со мной бо́льше не случи́тся ! mir ist ein Mißgeschick passiert меня́ пости́гла неуда́ча. das kann jedem (mal) passieren э́то со вся́ким мо́жет случи́ться. das kann auch nur ihm passieren! тако́е мо́жет то́лько с ним случи́ться ! mir kann nichts passieren! ñî ìíîé íè÷åãî́ íå ìî́æåò ñëó÷è́òüñÿ ! was soll mir schon passieren! что мо́жет тако́е уж со мной случи́ться ! mir passiert so leicht nichts так бы́стро со мной ничего́ не случи́тся. es passiert Ihnen nichts, wenn … с ва́ми ничего́ не случи́тся, е́сли … paß bloß auf, daß (dir) nichts (dabei) passiert! смотри́, что́бы ничего́ не случи́лось !
II.
1) tr etw. a) durch-, überqueren: Grenze, Linie, best. Punkt: allgemein; v. Auto - Kreuzung пересека́ть /-се́чь что-н. mit Fahrzeug, seltener v. Fahrzeug проезжа́ть /-е́хать (че́рез) что-н. mit Wasserfahrzeug проплыва́ть /-плы́ть (че́рез) что-н. mit Flugzeug пролета́ть /-лете́ть над чем-н. zu Fuß, v. Fahrzeug meist - Grenze, Kontrollpunkt, Prüfstelle: Ausschuß, Kommission, Zensur: hindurchgelassen werden проходи́ть пройти́ (че́рез) что-н. Hindernis переправля́ться /-пра́виться <перебира́ться/-бра́ться> че́рез что-н. das Ziel <die Ziellinie, den Zielstrich> passieren пересека́ть /- ли́нию фи́ниша. zollfrei passieren v. Ware - Grenze пропуска́ться / быть пропу́щенным беспо́шлинно | passieren прохо́д, прохожде́ние. b) entlang-, darauffahren: Weg, Brücke е́хать <проезжа́ть/-> по чему́-н. v. Fahrzeug meist идти́ <проходи́ть/-> по чему́-н. c) unterqueren: Brücke проходи́ть /- под чем-н. v. Schiff auch проплыва́ть /- под чем-н. d) vorbeifahren проходи́ть /- ми́мо чего́-н. hinter sich lassen минова́ть ipf/pf что-н.2) Nautik tr прохо́д. Achtung Grenze! passieren verboten! Внима́ние, грани́ца ! Прохо́д и прое́зд запрещён !3) tr jdn./etw. passieren lassen vorbeilassen пропуска́ть /-пусти́ть вперёд кого́-н. что-н. in Skilauf auch уступа́ть /-ступи́ть кому́-н. лыжню́4) tr durchdrücken протира́ть /-тере́ть. durchseihen: Suppe проце́живать /-цеди́ть. etw. durch ein Sieb [Tuch] passieren протира́ть /- что-н. через си́то [ма́рлю] | passierte Tomaten протёртые тома́ты, тома́тное пюре́ idkl . Gemüse [Obst] in passierter Form о́вощи [фру́кты] в протёртом ви́де -
111 Prüfraum
mсм. PrüfstelleDeutsch-Russisches Wörterbuch für Zement, Beton und Stahlbeton > Prüfraum
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112 Prüfungsstelle
fсм. PrüfstelleDeutsch-Russisches Wörterbuch für Zement, Beton und Stahlbeton > Prüfungsstelle
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113 ZPL
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114 zkušebna
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115 zkušebna
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116 test station
n ELECTRON Prüfstelle f -
117 Bauprodukte
nach dem Bauproduktengesetz Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen des Hoch- und Tiefbaus eingebaut zu werden, sowie aus Baustoffen vorgefertigte Anlagen, die hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden, wie Fertighäuser und Fertiggaragen. Die Landesbauordnungen und die Musterbauordnung unterscheiden gleichermaßen zwischen - geregelten Bauprodukten (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MBO), - nicht geregelten Bauprodukten (§ 20 Abs. 3 Satz 1 MBO), - nach BauPG oder Vorschriften zur Umsetzung anderer EU-Richtlinien in Verkehr gebrachten Bauprodukten - mit CE-Zeichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MBO), - sonstigen Bauprodukten (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MBO). Aufgrund des § 20 Abs. 1 Musterbauordnung( MBO) dürfen Bauprodukte in der Regel nur verwendet, d. h. in eine bauliche Anlage eingebaut werden, wenn sie - bekannt gemachten technischen Regeln entsprechen oder nach dem BauPG und anderen EU-Recht umsetzenden Vorschriften in Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen und - das übereinstimmungszeichen (ü-Zeichen - künftig das europäische Konformitätszeichen CE -) tragen, - vom Deutschen Institut für Bautechnik in einer Liste C bekannt gemachte Bauprodukte von untergeordneter baurechtlicher Bedeutung (§ 20 Abs. 3 Satz 2 MBO) sind. Geregelte Bauprodukte werden nach technischen Regeln hergestellt, welche in Teil 1 der Bauregelliste A vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer im jährlichen Turnus bekannt gemacht werden. Bauprodukte gelten auch noch als "geregelt", wenn sie nur unwesentlich von den technischen Regeln der Bauregelliste A abweichen. Von nicht geregelten Bauprodukten ist dann auszugehen, wenn die Bauprodukte entweder wesentlich von den in der Bauregelliste A Teil 1 enthaltenen technischen Regeln abweichen oder wenn es für sie keine derartigen technischen Regeln gibt. Nicht geregelte Bauprodukte bedürfen daher eines besonderen Verwendbarkeitsnachweises nach § 20 Abs. 3 MBO. Als solche sind nach Bauordnungsrecht vorgesehen: - die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (§ 21 MBO) oder - das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (§ 21 a MBO) - "kleine Zulassung" - einer dafür nach § 24 c MBO anerkannten Prüfstelle oder - die Zustimmung im Einzelfall durch die oberste Bauaufsichtsbehörde (§ 22 MBO). Unter sonstigen Bauprodukten werden Bauprodukte verstanden, die für die Erfüllung der bauaufsichtlichen Anforderungen nicht von besonderer sicherheitsrelevanter Bedeutung sind, für die technische Vorschriften von Seiten regelsetzender technisch-wissenschaftlicher Vereinigungen, fachspezifischer Institutionen und Ingenieur-Verbände (z. B. VDI Verein Deutscher Ingenieure, DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) als allgemein anerkannte Regeln der Technik zwar bestehen, deren Aufnahme in die Bauregelliste A aber von der Bauaufsicht nicht als notwendig angesehen wird. Die Landesbauordnungen fordern für diese Bauprodukte keine Verwendbarkeits- und übereinstimmungsnachweise. Somit entfällt auch die Kennzeichnung mit dem ü-Zeichen.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Bauprodukte
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118 Betonprüfstelle F
anerkannte Prüfstelle, die die Fremdüberwachung - an Stelle einer anerkannten überwachungsgemeinschaft - von Beton B II auf Baustellen, von Beton- und Stahlbetonfertigteilen sowie von Transportbeton durchführt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Betonprüfstelle F
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119 Fremdüberwachung
überprüfung der Ergebnisse der Eigenüberwachung und der Produktionsstätte durch eine für den betreffenden Baustoff anerkannte überwachungs- bzw. Güteschutzgemeinschaft oder durch eine hierfür anerkannte Prüfstelle.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Fremdüberwachung
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120 Schiedsuntersuchung
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Schiedsuntersuchung
См. также в других словарях:
Prüfstelle — Eine staatlich anerkannte Prüfstelle ist berechtigt, Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, zu eichen (s. Eichung). Die Prüfstellen unterstehen der Aufsicht der Eichbehörde. In Prüfstellen werden nur Messgeräte aus dem… … Deutsch Wikipedia
Prüfstelle — regimojo tikrinimo postas statusas T sritis radioelektronika atitikmenys: angl. inspection gate vok. Prüfstation, f; Prüfstelle, f rus. пост визуального контроля, m pranc. post d inspection, m … Radioelektronikos terminų žodynas
Prüfstelle — Prüf|stel|le, die: Stelle, Institution, wo etw. ↑ geprüft (1 a) wird. * * * Prüf|stel|le, die: Stelle, Institution, wo etw. geprüft (1 a) wird: die amtliche Prüfung der Messgeräte wird von n vorgenommen … Universal-Lexikon
Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung — Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (abgekürzt: DPR) hat am 1. Juli 2005 ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgaben sind im Bilanzkontrollgesetz (§ 342b bis § 342e HGB) festgelegt und bestehen in der Überwachung der… … Deutsch Wikipedia
Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. — Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (abgekürzt: DPR) hat am 1. Juli 2005 ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgaben sind im Bilanzkontrollgesetz (§§ 342b bis 342e HGB) festgelegt und bestehen in der Überwachung der Rechnungslegung… … Deutsch Wikipedia
Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. — Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (abgekürzt: DPR) hat am 1. Juli 2005 ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgaben sind im Bilanzkontrollgesetz (§§ 342b bis 342e HGB) festgelegt und bestehen in der Überwachung der Rechnungslegung… … Deutsch Wikipedia
Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen — Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (abgekürzt: DPR) hat am 1. Juli 2005 ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgaben sind im Bilanzkontrollgesetz (§§ 342b bis 342e HGB) festgelegt und bestehen in der Überwachung der Rechnungslegung… … Deutsch Wikipedia
technische Prüfstelle — tẹchnische Prüfstelle, Abkürzung TP, Einrichtung zur Organisation und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung von Prüfungen an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie von Führerscheinbewerbern nach StVZO beziehungsweise Fahrzeugteile VO.… … Universal-Lexikon
PfL — Prüfstelle für Luftfahrt(gerät) EN Aviation (Equipment) Test Office … Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen
Bilanzkontrolle — Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (abgekürzt: DPR) hat am 1. Juli 2005 ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgaben sind im Bilanzkontrollgesetz (§§ 342b bis 342e HGB) festgelegt und bestehen in der Überwachung der Rechnungslegung… … Deutsch Wikipedia
Bilanzpolizei — Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (abgekürzt: DPR) hat am 1. Juli 2005 ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgaben sind im Bilanzkontrollgesetz (§§ 342b bis 342e HGB) festgelegt und bestehen in der Überwachung der Rechnungslegung… … Deutsch Wikipedia