-
1 Mehrbeträge
plsurpluses -
2 плюс
плюс м., - ове, ( два) плю̀са 1. ( математически знак) Pluszeichen n, -; 2. съюз ( добавяне) plus; 3. прен. ( преимущество) Plus n o.Pl., Vorteil m, -e; 4. фин. ( печалба) Plus n o.Pl., Mehrbetrag m, Mehrbeträge; Gewinn m, -e; две плюс две е равно на четири zwei plus zwei (ist) gleich vier; висшето му образование ще е в негов плюс seine Hochschulausbildung wird ein Plus für ihn sein; двайсет лева плюс ( като резултат от сметка) ein Plus von zwanzig Lewa; отбелязвам плюс, печалба ein Plus/einen Gewinn machen.
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Gesamtvollstreckungsverwalter — Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung (InsO) {und im schweizerischen Recht} Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem… … Deutsch Wikipedia
Insolvenzverwalter — Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung (InsO) und im schweizerischen Recht Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem… … Deutsch Wikipedia
Konkursverwalter — Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung (InsO) {und im schweizerischen Recht} Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem… … Deutsch Wikipedia
Masseverwalter — Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung (InsO) {und im schweizerischen Recht} Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem… … Deutsch Wikipedia
Credītanstalt — (Creditinstitut), 1) im allgemeinen Sinne jede Anstalt, welche den Zweck hat, den Credit zu unterstützen, indem sie den Besitzern von mobilen od. immobilen Gütern einen Realcredit od. durch Discontiren von Wechseln dem Handelsstande einen… … Pierer's Universal-Lexikon
Lohnpfändung — Lohn|pfän|dung, die: Pfändung eines Teils des Lohns zugunsten eines Gläubigers, einer Gläubigerin. * * * Lohnpfändung, im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Pfändung (und Verwertung) noch nicht ausgezahlter Forderungen auf Arbeitseinkommen… … Universal-Lexikon