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1 versicherungsfremd
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versicherungsfremd — ver|sị|che|rungs|fremd <Adj.>: nicht von einer (gesetzlichen) Versicherung erfasst, aus ihr herausfallend: die Finanzierung er Leistungen. * * * ver|sị|che|rungs|fremd <Adj.>: nicht von einer (gesetzlichen) Versicherung erfasst, aus … Universal-Lexikon
Frührente — Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist Bestandteil (Versicherungszweig) des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung der abhängig Beschäftigten, die im Wesentlichen durch deren per Gesetz vorgeschriebene… … Deutsch Wikipedia
Frühverrentung — Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist Bestandteil (Versicherungszweig) des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung der abhängig Beschäftigten, die im Wesentlichen durch deren per Gesetz vorgeschriebene… … Deutsch Wikipedia
Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland) — Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist Bestandteil (Versicherungszweig) des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung der abhängig Beschäftigten, die im Wesentlichen durch deren per Gesetz vorgeschriebene… … Deutsch Wikipedia
Versicherungsfremde Leistung — Versicherungsfremde Leistungen werden in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung Zahlungen oder die Gewährung von geldwerten Vorteilen genannt, zu denen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß SGB VI verpflichtet sind, denen… … Deutsch Wikipedia
Versicherungsfremde Leistungen — Als versicherungsfremde Leistungen werden in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen an Versicherte bezeichnet, zu denen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß SGB VI verpflichtet sind, denen aber keine… … Deutsch Wikipedia