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und+verbindlichkeiten

  • 1 eintreten

    eintreten, I) v. intr.: 1) hinein- od. hereintreten: introire. intrare. inire. ingredi (eig. u. bildl., s. »treten in etc.« den nähern Untersch. und die Beispp.). – bei jmd. (in jmds. Zimmer) ei., alcis cubiculum intrare oder ingredi: jmd. ins Zimmer ei. lassen, alqm introduci od. intromitti in cubiculum iubere: ins Haus, s. einlassen: jmd. nicht ei. lassen, s. (nicht) einlassen. – Bildl., ins Leben ei., introire vitam; ingredi in vitam: ins öffentliche Leben ei., ad rem publicam accedere; rem publicam capessere (ins Staatsleben einzugreifen anfangen): an jmds. Stelle ei., ei. lassen, s. einrücken no. II, 2: für jmd. (in bezug auf Verbindlichkeiten) bei einem ei., intervenire pro alqo apud alqm: jmd. (in der Reihe als Redner) für sich ei. lassen, locum dicendi cum alqo permutare. – 2) sich einstellen: a) im allg.: apparēre (erscheinen, sich zeigen). – appetere (sich nähern, herannahen, wie Tag, Nacht etc.). – venire (kommen, von Zeit und Umständen). – accedere (herbeikommen, von phys. u. geistigen Zuständen, z.B. febris, dolor accedit: u. cum spe studium propugnandi accessit). – incedere (gleichs. angetreten, angestiegen kommen, sich einstellen, absol. od. bei jmd., alqm od. alci, v. phys. Zuständen, wie Dämmerung, Sturm, Kälte, Trockenheit; u. [716] von moral. Zuständen, z.B. tanta commutatio [Umschwung in der Stimmung] incessit, ut etc.: u. religio [fromme Bedenken] incessit consules vitio esse creatos). – ingruere (plötzlich einbrechen, wie Sommer etc., Kälte, Gefahr etc.). – cadere. accĭdere. contingere. evenire (sich ereignen, s. das. die Synon.). – esse coepisse (anfangen zu sein, obwalten, z.B. cum ver esse coeperat: u. inopia primum, deinde fames esse coepit). – incipere (anfangen, z.B. ver incipit). – wirklich ei., usu venire (z.B. ante quam hoc [diese Anklage] usu venit). – bei eingetretener Ursache, causā interpositā: jeder von nun an eintretende Augenblick, omne inde tempus: die eingetretene Gefahr, instans periculum. – b) Platz greifen, angewendet werden od. werden können: locum habere (z.B. haec satisdatio autem locum habet, si etc.). locus est alci rei (z.B. legi Aquiliae locus est adversus te). – es tritt etw. bei etw. nicht ein, nihil loci est alci rei in mit Abl.: eine Strafe tritt nicht ein, poena cessat. – II) v. tr.: 1) durch Treten befestigen: inculcare. – 2) durch Treten zerbrechen, z.B. eine Tür, fores confringere pulsando pedibus.

    deutsch-lateinisches > eintreten

См. также в других словарях:

  • Eventualforderungen und -verbindlichkeiten — nach §§ 251, 268 VII HGB unter der Bilanz („unter dem Strich“) oder im Anhang von jedem ⇡ Kaufmann zu vermerkende Haftungsverhältnisse: Mögliche Ansprüche aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel und… …   Lexikon der Economics

  • Verbindlichkeiten — Begriff des Bilanz und Steuerrechts: V. zählen zu den ⇡ Schulden und sind – im Gegensatz zu ⇡ Rückstellungen – prinzipiell dem Grunde und der Höhe nach gewiss. Zu den V. gehören Anleihen, V. gegenüber Kreditinstituten, Anzahlungen von Kunden, V.… …   Lexikon der Economics

  • Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen — Position unter dem Strich der Bilanz (Eventualverbindlichkeiten). Die Verbindlichkeiten sind nur dann in voller Höhe „unter dem Strich“ anzusetzen, wenn eine Inanspruchnahme aus der Eventualverpflichtung nicht wahrscheinlich ist. Ist mit einer… …   Lexikon der Economics

  • Verbindlichkeiten — bezeichnen im Schuldrecht die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Im betriebswirtschaftlichen Sinne stehen Verbindlichkeiten für die Summe der noch offenen finanziellen Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber seinen… …   Deutsch Wikipedia

  • Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung — Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung …   Deutsch Wörterbuch

  • Verbindlichkeiten — Rückstände; Rückstand; Außenstände; ausstehende Forderungen; Schulden * * * Verbindlichkeiten,   im weiteren Sinn alle Verpflichtungen (Schulden, Obligationen) eines Unternehmens oder einer Einzelperson. In der Bilanz eines Unternehmens werden… …   Universal-Lexikon

  • AG und Co. KG — Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wobei mindestens… …   Deutsch Wikipedia

  • Aufwands- und Ertragskonsolidierung — Die Artikel Assoziiertes Unternehmen und Konzernabschluss überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne… …   Deutsch Wikipedia

  • Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz — Basisdaten Titel: Einlagensicherungs und Anlegerentschädigungsgesetz Abkürzung: EAEG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Hypothekenbanken und Pfandbriefe — von Tim Lassen I. Bedeutung der Hypothekenbanken und des Pfandbriefs Die Hypothekenbanken sind bedeutende Kapitalgeber für den Wohnungs und Gewerbebau sowie für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben. In diesen Kreditmärkten, auf die das… …   Lexikon der Economics

  • Braunschweig (Postgeschichte und Briefmarken) — Durch die Briefmarken, die von Braunschweig zwischen 1852 und 1867 herausgegeben wurden, ist dieses Land noch heute in einigen Sammelalben als eigenständiges Gebiet präsent. Inhaltsverzeichnis 1 Die Landesposten des Herzogtums Braunschweig 2 Vor… …   Deutsch Wikipedia

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