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sofern+nicht

  • 1 sofern nicht anders angegeben

    Универсальный немецко-русский словарь > sofern nicht anders angegeben

  • 2 Sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart

    прил.
    бизн. В отсутствие иной договорённости Сторон / договорённости Сторон об ином

    Универсальный немецко-русский словарь > Sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart

  • 3 sofern

    soférn cj книжн.
    поско́льку

    sofrn er fl ißig gerbeitet hat … — поско́льку он приле́жно рабо́тал …

    er bleibt hier, sofrn er nicht bberufen wird — он оста́нется здесь, е́сли его́ не отзову́т

    Большой немецко-русский словарь > sofern

  • 4 sofern dies nicht der Fall ist

    Универсальный немецко-русский словарь > sofern dies nicht der Fall ist

  • 5 Artikel 15

    1. Die Verfassung der Rußländischen Föderation hat die höchste juristische Kraft, gilt unmittelbar und findet auf dem gesamten Territorium der Rußländischen Föderation Anwendung. Gesetze und andere Rechtsakte, die in der Rußländischen Föderation verabschiedet werden, dürfen der Verfassung der Rußländischen Föderation nicht widersprechen.
    2. Die Organe der Staatsgewalt, die Organe der örtlichen Selbstverwaltung, Amtsträger, Bürger und ihre Vereinigungen sind verpflichtet, die Verfassung der Rußländischen Föderation und die Gesetze zu beachten. 3. Die Gesetze müssen amtlich veröffentlicht werden. Nicht veröffentlichte Gesetze werden nicht angewandt. Jegliche normativen Rechtsakte, die die Rechte, Freiheiten und Pflichten des Menschen und Bürgers berühren, dürfen nicht angewandt werden, sofern sie nicht zur allgemeinen Kenntnisnahme amtlich veröffentlicht worden sind. 4. Die allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts und die völkerrechtlichen Verträge der Rußländischen Föderation sind Bestandteil ihres Rechtssystems. Legt ein völkerrechtlicher Vertrag der Rußländischen Föderation andere Regeln fest als die gesetzlich vorgesehenen, so werden die Regeln des völkerrechtlichen Vertrages angewandt. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 15[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 15[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 15[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 15

  • 6 es

    I.
    1) PersPron ersetzt ein neutrales Subst im N о. A - im Russischen entspricht die Form des Pron он, die auf das Äquivalent des Subst verweist. wo ist das Buch? es liegt auf dem Tisch [Gib es her!] где кни́га ? Она́ лежи́т на столе́ [(по)да́й её сюда́!] s. auch er
    2) PersPron ersetzt Prädikativ, ausgedrückt a) durch Adj o. Part - bleibt unübers. die anderen waren zufrieden, er war es nicht други́е бы́ли дово́льны, а он не́ был < а он - нет>. sie ist froh und ich bin es doppelt она́ ра́да, а я - вдвойне́. bist du jetzt überzeugt? Ja, ich bin es тепе́рь ты убеди́лся ? Да, (я) убеди́лся b) durch Subst - muß im Russischen meist wiederholt werden. der Vater ist Arzt, und der Sohn wird es auch оте́ц врач, и сын то́же бу́дет врачо́м. die Eltern waren Arbeiter, und die Kinder sind es auch wieder роди́тели бы́ли рабо́чими, и де́ти то́же (рабо́чие) c) durch der о. derjenige vor Relativsatz - im Russischen entspricht тот. ich bin es, der dies getan hat я тот, кто э́то сде́лал. Sie ist es, die alles gewußt hat она́ та, кото́рая всё зна́ла
    3) PersPron ersetzt ein m o. f Subj bzw. ein Subj im Pl in Sätzen mit sein u. präd Subst - im Russischen entspricht он, wenn im Deutschen auch er, sie stehen kann, sonst э́то. ich kenne seinen Vater. es <er> ist ein bekannter Arzt. я зна́ю его́ отца́. Он изве́стный врач. da kommt ein Mädchen. es < sie> ist eine Studentin вот идёт де́вушка. Она́ студе́нтка. wer hat geklopft? es war der neue Mitarbeiter кто постуча́л ? Это был но́вый сотру́дник. in der Dunkelheit huschten irgendwelche Gestalten vorüber. es schienen Menschen zu sein в темноте́ мелька́ли каки́е-то фигу́ры. Это, по-ви́димому, бы́ли лю́ди
    4) PersPron verweist auf Inhalt einer vorausgegangenen Aussage э́то. er hat gelogen, will es aber nicht zugeben он солга́л, но не хо́чет (в э́том) призна́ться. ja, es ist so <so ist es> да, э́то так. so war es nicht э́то бы́ло не так. ich hätte es mir schon gedacht я так и ду́мал

    II.
    1) formales Subj o. Obj Korrelat eines dem Präd nachg Subj bzw. eines Nebensatzes o. einer Infinitivkonstruktion - bleibt unübersetzt. es scheint die Sonne сия́ет со́лнце [он]. es kommen Leute иду́т лю́ди. es freut mich, daß du gekommen bist я рад <меня́ ра́дует>, что ты пришёл. es ist schwer, diesen Plan, zu erfüllen тру́дно вы́полнить э́тот план
    2) formales Subj o. Obj: formales Subj in subjektlosen Sätzen - bleibt unübersetzt, sofern ihm bei anderer Satzstruktur des Russischen kein Subst entspricht. es regnet дождь идёт, идёт дождь. es schneit снег идёт, идёт снег. es donnert гром греми́т, греми́т гром. es blitzt мо́лния сверка́ет, сверка́ет мо́лния. es dunkelt темне́ет | es klopft стуча́т. es klingelt < läutet> звоня́т, звоно́к | es gibt jdn./etw. кто-н. что-н. име́ется <есть, существу́ет, быва́ет>. es handelt sich < geht> um jdn./etw. речь идёт о ком-н. чём-н. es kommt zu etw. (де́ло) дохо́дит до чего́-н. es gilt mit Inf + zu ну́жно <необходи́мо, сле́дует> mit Inf. wie geht es? как дела́ ? es geht ihm gut его́ дела́ иду́т хорошо́. es heißt, daß … говоря́т, что … es scheint, als ob … <daß …> ка́жется, бу́дто бы … <что …> | es wird getanzt [gesungen] танцу́ют [пою́т]. es wird ihr geholfen ей помога́ют. hier lebt es sich nicht schlecht, hier läßt es sich leben здесь живётся непло́хо | es ist dunkel [kalt] темно́ [хо́лодно]. es wird hell [warm] стано́вится светло́ [тепло́], светле́ет [тепле́ет]. es ist still ти́хо, тишина́
    3) formales Subj o. Obj: formales Obj in festen verbalen Verbindungen - bleibt unübersetzt. es auf jdn./etw. abgesehen haben име́ть ви́ды на кого́-н. что-н. es eilig haben спеши́ть, торопи́ться. es gut [schlecht] haben хорошо́ [пло́хо] жить. es jdm. stecken (здо́рово) отчи́тывать /-чита́ть кого́-н.

    III.
    Musik es, es ми-бемо́ль idkl. s. auch а 3, A 2

    Wörterbuch Deutsch-Russisch > es

  • 7 Abschnitt II. Die Schluss- und Uebergangsbestimmungen

    1. Die Verfassung der Rußländischen Föderation tritt mit dem Tage in Kraft, an dem sie entsprechend den Ergebnissen der Volksabstimmung offiziell veröffentlicht wird.
    Der Tag der Volksabstimmung, der 12. Dezember 1993, gilt als der Tag der Annahme der Verfassung der Rußländischen Föderation. Gleichzeitig verliert die am 12. April 1978 verabschiedete Verfassung (das Grundgesetz) der Rußländischen Föderation – Rußlands – mitsamt den nachfolgend vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen ihre Gültigkeit. Falls die Bestimmungen des Föderationsvertrages – des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt der souveränen Republiken innerhalb der Rußländischen Föderation, des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt der Regionen, der Gebiete sowie der Städte Moskau und St. Petersburg der Rußländischen Föderation, des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt des autonomen Gebietes und der autonomen Bezirke innerhalb der Rußländischen Föderation sowie sonstiger Verträge zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation und der Verträge zwischen den Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation – nicht in Einklang mit Bestimmungen der Verfassung der Rußländischen Föderation stehen, gelten die Bestimmungen der Verfassung der Rußländischen Föderation. 2. Die Gesetze und sonstigen Rechtsakte, die bis zum Inkrafttreten dieser Verfassung auf dem Territorium der Rußländischen Föderation gegolten haben, werden angewandt, soweit sie der Verfassung der Rußländischen Föderation nicht widersprechen. 3. Der Präsident der Rußländischen Föderation, der in Übereinstimmung mit der Verfassung (dem Grundgesetz) der Rußländischen Föderation – Rußlands – gewählt worden ist, übt ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verfassung die darin festgelegten Befugnisse bis zum Ablauf des Zeitraums aus, für den er gewählt wurde. 4. Der Ministerrat – die Regierung der Rußländischen Föderation – übernimmt mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Verfassung die Rechte, die Pflichten und die Verantwortung der Regierung der Rußländischen Föderation, wie sie in der Verfassung der Rußländischen Föderation festgelegt sind, und wird fortan als Regierung der Ruß-ländischen Föderation bezeichnet. 5. Die Gerichte in der Rußländischen Föderation üben die Rechtsprechung im Rahmen ihrer in dieser Verfassung festgelegten Kompetenzen aus. Nach Inkrafttreten der Verfassung behalten die Richter aller Gerichte der Rußländischen Föderation ihre Kompetenzen bis zum Ablauf des Zeitraums, für den sie gewählt worden sind. 3 Freie Stellen werden in dem durch diese Verfassung festgelegten Verfahren besetzt. 6. Bis zur Inkraftsetzung des Bundesgesetzes, das das Verfahren für die Verhandlung von Sachen durch ein Gericht unter Mitwirkung von Geschworenen festlegt, wird das frühere Verfahren der gerichtlichen Verhandlung entsprechender Fälle beibehalten. Bis die Strafprozeßgesetzgebung der Rußländischen Föderation mit den Bestimmungen dieser Verfassung in Einklang gebracht worden ist, bleibt das frühere Verfahren des Arrestes, der Untersuchungshaft und der Festnahme von Personen, die einer Straftat verdächtig sind, erhalten. 7. Der erste Bundesrat und die erste Staatsduma werden auf zwei Jahre gewählt. 8. Der Bundesrat tritt am 30. Tage nach seiner Wahl zu seiner ersten Sitzung zusammen. Die erste Sitzung des Bundesrates eröffnet der Präsident der Rußländischen Föderation. 9. Ein Abgeordneter der ersten Staatsduma kann gleichzeitig Mitglied der Regierung der Rußländischen Föderation sein. Die Bestimmungen der vorliegenden Verfassung über die parlamentarische Immunität erstrek-ken sich nicht auf die Abgeordneten der Staatsduma, die zugleich Mitglieder der Regierung der Rußländischen Föderation sind, sofern es sich um die Haftung für Handlungen (oder Unterlassungen) bei der Erfüllung ihrer Dienstpflichten handelt. Die Abgeordneten des ersten Bundesrates üben ihre Mandate auf nichtständiger Grundlage aus. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Section II. Concluding and Transitional Provisions[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Раздел II. Заключительные и переходные положения[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Titre II. Les Dispositions finales et transitoires[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Abschnitt II. Die Schluss- und Uebergangsbestimmungen

  • 8 Artikel 105

    1. Bundesgesetze beschließt die Staatsduma.
    2. Bundesgesetze werden mit Stimmehrheit der Gesamtabgeordnetenzahl der Staatsduma beschlossen, sofern die Verfassung der Rußländischen Föderation nichts anderes vorsieht. 3. Von der Staatsduma beschlossene Bundesgesetze werden innerhalb von fünf Tagen dem Bundesrat zur Behandlung zugeleitet. 4. Ein Bundesgesetz gilt als vom Bundesrat gebilligt, wenn mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Mitglieder dieser Kammer dafür gestimmt hat oder wenn es binnen vierzehn Tagen vom Bundesrat nicht verhandelt worden ist. Wird das Bundesgesetz vom Bundesrat abgelehnt, so können die Kammern einen Vermittlungsausschuß zur Überwindung der entstandenen Meinungsverschiedenheiten bilden, wonach das Bundesgesetz erneuter Verhandlung durch die Staatsduma unterliegt. 5. Ist die Staatsduma mit der Entscheidung des Bundesrates nicht einverstanden, so ist das Bundesgesetz beschlossen, wenn bei der erneuten Abstimmung nicht mindestens zwei Drittel der Gesamtabgeordnetenzahl der Staatsduma dafür stimmen. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 105[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 105[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 105[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 105

  • 9 Artikel 36

    1. Die Bürger und ihre Vereinigungen sind berechtigt, Grund und Boden zu Privateigentum zu haben.
    2. Besitz und Nutzung des Bodens und anderer Naturvorräte sowie die Verfügung über sie werden durch ihre Eigentümer frei ausgeübt, sofern dies nicht der Umwelt Schaden zufügt und nicht die Rechte und gesetzlich geschützten Interessen anderer verletzt. 3. Bedingungen und Verfahren der Bodennutzung werden aufgrund Bundesgesetzes bestimmt. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 36[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 36[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 36[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 36

  • 10 Artikel 79

    Die Rußländische Föderation kann sich in Übereinstimmung mit völkerrechtlichen Verträgen an zwischenstaatlichen Vereinigungen beteiligen und diesen einen Teil ihrer Befugnisse übertragen, sofern dies nicht eine Beschränkung der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers zur Folge hat und nicht den Grundlagen der Verfassungsordnung der Rußländischen Föderation widerspricht.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 79[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 79[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 79[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 79

  • 11 Artikel 78

    1. Die Bundesvollzugsorgane können zur Ausübung ihrer Befugnisse eigene territoriale Organe bilden und entsprechende Amtsträger ernennen.
    2. Die Bundesvollzugsorgane können im Einvernehmen mit den Vollzugsorganen der Subjekte der Rußländischen Föderation diesen die Ausübung eines Teils ihrer Befugnisse übertragen, sofern dies nicht der Verfassung der Rußländischen Föderation und den Bundesgesetzen widerspricht. 3. Die Vollzugsorgane der Subjekte der Rußländischen Föderation können in Übereinkunft mit den Bundesvollzugsorganen diesen die Ausübung eines Teils ihrer Befugnisse übertragen. 4. Der Präsident der Rußländischen Föderation und die Regierung der Rußländischen Föderation gewährleisten in Übereinstimmung mit der Verfassung der Rußländischen Föderation die Ausübung der Befugnisse der Bundesstaatsgewalt auf dem gesamten Territorium der Rußländischen Föderation. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 78[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 78[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 78[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 78

См. также в других словарях:

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