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schutzwürdig

См. также в других словарях:

  • schutzwürdig — schụtz|wür|dig 〈Adj.〉 = schützenswert * * * schụtz|wür|dig <Adj.>: schützenswert, Schutz verdienend: ein es Interesse, Gut. Dazu: Schụtz|wür|dig|keit, die; …   Universal-Lexikon

  • schutzwürdig — schụtz|wür|dig …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Erster Korb — Das Urheberrecht in Deutschland ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahre 1965, dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und dem Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert. Es stellt das Pendant zum gewerblichen Rechtsschutz (z. B. dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Urheberpersönlichkeitsrecht — Das Urheberrecht in Deutschland ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahre 1965, dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und dem Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert. Es stellt das Pendant zum gewerblichen Rechtsschutz (z. B. dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Zweiter Korb — Das Urheberrecht in Deutschland ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahre 1965, dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und dem Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert. Es stellt das Pendant zum gewerblichen Rechtsschutz (z. B. dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft — Das Urheberrecht in Deutschland ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahre 1965, dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und dem Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert. Es stellt das Pendant zum gewerblichen Rechtsschutz (z. B. dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Barnstedt — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Kleine Münze — bedeutet im Urheberrecht Deutschlands (niedergelegt im UrhG) die unterste Grenze eines gerade eben noch urheberrechtlich geschützten Werkes. Der Begriff betrifft Gestaltungen, die die Anforderungen des urheberrechtlichen Werkbegriffs erfüllen und …   Deutsch Wikipedia

  • Kollusion (Recht) — Inhaltsverzeichnis 1 Kollusion im deutschen Privatrecht 2 Kollusion im deutschen Strafrecht 2.1 Kollusion bei Anstiftung 2.2 Bedeutung der privatrechtl …   Deutsch Wikipedia

  • Rückwirkend — Der juristische Begriff der Rückwirkung beschäftigt sich mit der Frage, ob Gesetze ihre Wirkung für Zeiträume vor ihrem Inkrafttreten entfalten können. Rechtstechnisch handelt es sich um eine materielle verfassungsrechtliche Anforderung… …   Deutsch Wikipedia

  • Rückwirkung — Der Rechtsbegriff der Rückwirkung beschäftigt sich mit der Frage, ob Gesetze ihre Wirkung für Zeiträume vor ihrem Inkrafttreten entfalten können. Rechtstechnisch handelt es sich um eine materielle verfassungsrechtliche Anforderung hinsichtlich… …   Deutsch Wikipedia

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