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1 rechtsfähig
rechtsfähig
[legally] capable, personable, capable to act in law;
• rechtsfähig sein to have legal status. -
2 rechtsfähig
rechtsfähig adj with legal capacity -
3 rechtsfähig
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4 rechtsfähig
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5 rechtsfähig
rechtsfähig1 rechtsbevoegd, rechtsbekwaam -
6 rechtsfähig
Adj. JUR.: rechtsfähig sein have legal capacity förm., be legally responsible; rechtsfähige Organisation organization having legal capacity* * *rẹchts|fä|higadj (JUR)legally responsible, having legal capacity (form)* * *rechts·fä·higadj inv, pred JUR judicable, having legal capacity* * *rechtsfähig sein have legal capacity form, be legally responsible;rechtsfähige Organisation organization having legal capacity -
7 rechtsfähig
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8 rechtsfähig
rechtsfähig myndig -
9 rechtsfähig
rechtsfähig JUR zdolny do działań prawnych -
10 rechtsfähig
adj юр. -
11 rechtsfähig
прил.юр. дееспособный (juristische Person), правоспособный -
12 rechtsfähig
réchtsfähig adj Jur правоспособен. -
13 rechtsfähig
правоспособный -
14 rechtsfähig
adj jur pravno sposoban (-bna, -bno) -
15 rechtsfähig
a юр правоспособный -
16 rechtsfähig
правоспосо́бный -
17 rechtsfähig
réchtsfähig a юр.правоспосо́бный -
18 rechtsfähig
1. capable of holding rights2. having legal capacity3. legally responsible -
19 rechtsfähig sein
rechtsfähig sein
to have legal status. -
20 rechtsfähig sein
прил.юр. пользоваться правами юридического лица (напр. Betrieb)
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См. также в других словарях:
rechtsfähig — Adj. (Oberstufe) fähig, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein Beispiele: Diese Agentur ist nicht rechtsfähig und darf somit keine Verträge abschließen. Jeder Mensch ist von seiner Geburt an bis zu seinem Tod rechtsfähig … Extremes Deutsch
Rechtsfähig — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… … Deutsch Wikipedia
rechtsfähig — rẹchts|fä|hig 〈Adj.〉 Rechtsfähigkeit besitzend * * * rẹchts|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): (gemäß der Rechtsordnung) fähig, Träger von Rechten u. Pflichten zu sein: e Vereine. * * * rẹchts|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): (gemäß der… … Universal-Lexikon
rechtsfähig — rẹchts·fä·hig Adj; ohne Steigerung, Jur; fähig, Rechte und Pflichten zu haben: eine rechtsfähige Organisation || hierzu Rẹchts·fä·hig·keit die; nur Sg … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
rechtsfähig — rẹchts|fä|hig … Die deutsche Rechtschreibung
Rechtsperson — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… … Deutsch Wikipedia
Rechtspersönlichkeit — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… … Deutsch Wikipedia
Rechtssubjekt — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… … Deutsch Wikipedia
Rechtssubjekte — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… … Deutsch Wikipedia
Rechtsträger — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… … Deutsch Wikipedia
Rechtsfähigkeit (Deutschland) — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen ist Ausdruck seiner personalen Würde. Die Rechtsfähigkeit jedes Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt, § 1 BGB.… … Deutsch Wikipedia