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1 Anweisung aus dem Auslande
сущ.внеш.торг. перевод из-за границыУниверсальный немецко-русский словарь > Anweisung aus dem Auslande
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2 Ausstellung im Auslande
сущ.внеш.торг. выставка за границейУниверсальный немецко-русский словарь > Ausstellung im Auslande
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3 Anweisung aus dem Auslande
перевод из-за границыDeutsch-Russische Handels-und Wirtschafts-Wörterbuch > Anweisung aus dem Auslande
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4 Ausstellung im Auslande
выставка за границейDeutsch-Russische Handels-und Wirtschafts-Wörterbuch > Ausstellung im Auslande
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5 граница
ж1) Grenze fэто переходит все границы — das übersteigt alle Grenzen; das ist zu arg ( это уже слишком)•• -
6 граница
граница ж 1. Grenze f c сухопутная граница Landgrenze f морская граница Seegrenze f государственная граница Staatsgrenze f 2. б. ч. мн. границы (предел) Grenze f c, Schranke f c всё имеет свои границы alles hat seine Grenzen это переходит все границы das übersteigt alle Grenzen; das ist zu arg (это уже слишком) а за границей im Auslande за границу ins Ausland из-за границы aus dem Ausland
См. также в других словарях:
Deutsche Schulen im Auslande — sind nicht nur, wo sie bestehen, ein wichtiger Faktor für das Gedeihen der örtlichen Kolonien, denen sie unmittelbar dienen, sondern auch für das allgemeine nationale Interesse doppelt bedeutsam, indem sie die Bewahrung deutscher Art und Sprache… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zeitungen u. Zeitschriften — Zeitungen u. Zeitschriften, literarische Erzeugnisse, welche an bestimmten Orten u. zu bestimmten Zeiten erscheinend, Nachrichten über Gegenstände bringen od. Fragen erörtern, welche gerade nur für die Zeit Interesse haben. Während das Wort… … Pierer's Universal-Lexikon
Post [1] — Post (v. mittellat. u. ital. Posta, für lat. positio, d. i. Stelle, Stätte, Posten), eine Staatsanstalt, durch welche Briefe u. andere zur Beförderung mit den Transportmitteln der Anstalt geeignete Gegenstände, sowie Personen mit vorausbestimmter … Pierer's Universal-Lexikon
Patent — (v. lat.), 1) ein offener Brief, etwas zu beglaubigen; 2) obrigkeitliche schriftliche Bekanntmachung einer wichtigen Sache durch Anschläge, so der Besitzergreifung eines erledigten Thrones, eines abgetretenen Landes; 3) schriftliche Bestallung… … Pierer's Universal-Lexikon
Volkswirthschaftslehre — (Nationalökonomie), nach K. H. Rau der eine der beiden Haupttheile der politischen Ökonomie, u. zwar der, welcher (während der andere od. praktische Haupttheil, d.i. die wirtschaftliche od. ökonomische Politik, die Regeln für das Verfahren der… … Pierer's Universal-Lexikon
Deutschland [4] — Deutschland (Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zur Völkerwanderung. Die ersten historischen Nachrichten, die wir über germanische Völkerschaften besitzen, rühren von Cäsar her, später berichtet Plinius über dieselben. Beider Angaben sind aber… … Pierer's Universal-Lexikon
Frankreich [3] — Frankreich (Gesch.). I. Vom Anfang der geschichtlichen Zeit bis zum Ende der römischen Herrschaft, 486 v. Chr. Die ersten Bewohner des heutigen F s waren Celten (s.d.), von den Römern Gallier genannt; nur einzelne Theile des Landes wurden zu der… … Pierer's Universal-Lexikon
Russisches Reich [1] — Russisches Reich. A) Lage, Grenzen u. Größe. Ausgebreitetstes Reich der Erde u. größtes, welches je die Welt sah (das Römische Reich war kaum 1/4 so groß); erstreckt sich über Osteuropa u. Nordasien, sowie über mehre Inseln zwischen Asien u.… … Pierer's Universal-Lexikon
Frachtbriefstempel — Frachtbriefstempel, Frachturkundenstempel. In Österreich unterliegen Frachtbriefe (auch Beförderungsscheine im Eisenbahnverkehre) und deren Duplikate über Sendungen die im Inlande zur Beförderung aufgegeben werden, gemäß der T. P. 101 I A b) des… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Russisches Reich [2] — Russisches Reich (Gesch.). Die Ländermassen, welche jetzt Rußland heißen, waren den Griechen, welchen man die ersten geographischen u. ethnographischen Kenntnisse derselben verdankt, lange ganz unbekannt. Die Homerische Weltkarte kennt… … Pierer's Universal-Lexikon
Strafgesetz — Strafgesetz, 1) jedes Gesetz, durch welches demjenigen, welcher eine im Gesetz bestimmte Handlung od. Unterlassung begehen sollte, eine Strafe angedroht ist; 2) bes. ein Gesetz, durch welches für ein Verbrechen eine öffentliche Strafe festgesetzt … Pierer's Universal-Lexikon