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21 steuerbegünstigt
* * *tax-sheltered; tax-privileged; tax-qualified; tax-favored* * *steu|er|be|güns|tigt [-bəgʏnstɪçt]adjInvestitionen, Hypothek, Spende tax-deductible; Waren taxed at a lower ratestéúerbegünstigtes Sparen — form of saving entitling the saver to tax relief
Investitionen sind stéúerbegünstigt — you get tax relief on investments
* * *steu·er·be·güns·tigt▪ \steuerbegünstigt sein to have tax privileges\steuerbegünstigtes Sparen tax-privileged saving* * *steuerbegünstigt adj benefiting from tax concessions; Spenden etc: tax-deductible; Sparen: tax-linked -
22 Übernahme
f; -, -n1. taking over; bes. der Macht, WIRTS., einer Firma: takeover; feindliche Übernahme WIRTS. hostile takeover2. nur Sg.; der Verantwortung, eines Amts: assumption; sich zur Übernahme der Kosten bereit erklären declare oneself willing to meet the costs* * *die Übernahmetakeover; assumption* * *Über|nah|me ['yːbɐnaːmə]f -, -n1) takeover (AUCH COMM, FIN); (= das Übernehmen) taking over; (von Ausdruck, Ansicht) adoption; (von Zitat, Wort) borrowingseit der Ǘbernahme des Geschäfts durch den Sohn — since the son took over the business
freundliche/feindliche Ǘbernahme (Comm) — friendly/hostile takeover
2) (von Amt) assumption; (von Verantwortung) assumption, acceptancedurch Ǘbernahme dieser Aufgabe — by taking on or undertaking this task
er hat sich zur Ǘbernahme der Kosten/Hypothek verpflichtet — he has undertaken to pay the costs/mortgage
bei Ǘbernahme einer neuen Klasse (Sch) — when taking charge of a new class
er konnte Rechtsanwalt Mayer zur Ǘbernahme seines Falles bewegen — he persuaded Mr Mayer, the barrister, to take (on) his case
* * *Über·nah·me<-, -n>[ˈy:bɐna:mə]f3. ÖKON takeoverfeindliche/freundliche \Übernahme hostile/friendly takeover* * *die; Übernahme, Übernahmen1) o. Pl. (von Waren, einer Sendung) taking delivery no art.; (einer Idee, eines Themas, von Methoden) adoption, taking over no indef. art.; (einer Praxis, eines Geschäfts, der Macht) takeover; (von Wörtern, Ausdrücken) borrowing ( von from)2) (etwas Übernommenes) borrowing* * *feindliche Übernahme WIRTSCH hostile takeover2. nur sg; der Verantwortung, eines Amts: assumption;sich zur Übernahme der Kosten bereit erklären declare oneself willing to meet the costs3. von Methoden, Begriffen etc, auch LING adoption;wörtliche Übernahmen literal borrowings* * *die; Übernahme, Übernahmen1) o. Pl. (von Waren, einer Sendung) taking delivery no art.; (einer Idee, eines Themas, von Methoden) adoption, taking over no indef. art.; (einer Praxis, eines Geschäfts, der Macht) takeover; (von Wörtern, Ausdrücken) borrowing ( von from)2) (etwas Übernommenes) borrowing* * *f.take over n.
- 1
- 2
См. также в других словарях:
Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… … Pierer's Universal-Lexikon
Hypothēk — (griech., »Unterpfand«), eine Form der Verpfändung, bei welcher der Gläubiger nicht sofort wie beim Faustpfand (s. Pfand) in den Besitz der Pfandsache gesetzt wird, sondern ihm nur ein wirksames Pfandrecht durch bloße Bestimmung einer Sache zum… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Juris quasi possessio — Juris quasi possessĭo (lat.), Quasibesitz, Rechtsbesitz, im Gegensatz zum Sachbesitz der Besitz, welcher das Objekt der tatsächlichen Rechtsausübung nur in einzelnen Beziehungen umfaßt (Wegegerechtigkeit, Hypothek etc.) … Kleines Konversations-Lexikon
Sachenrecht — Sachenrecht, Teil des Bürgerlichen Rechts, der die Lehre vom Eigentum und den dinglichen Rechten (Servitut, Hypothek etc.) behandelt; Gegensatz: Forderungsrechte (s.d.). Hierher gehören auch Realrechte, d.h. solche Rechte, welche dem jeweiligen… … Kleines Konversations-Lexikon
gedeckter Kredit — ⇡ Kredit, der neben der persönlichen Bonität des Kreditunternehmers bes. gesichert ist, und zwar durch Verpfändung von Effekten oder Waren, durch Bürgschaft, Sicherungsübereignung, Grundschuld, Hypothek etc. Gegensatz: ⇡ Blankokredit; ⇡… … Lexikon der Economics
Feuerversicherung — (Brandversicherung, auch Feuer oder Brandassekuranz), Versicherung gegen Feuersgefahr, bezweckt, gegen bare Gegenleistung (Prämie) den Schaden zu ersetzen, der an dem versicherten Gegenstand durch Feuersbrunst (Schadenfeuer), Blitzschlag, unter… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Mündelsicherheit — Mündelsicherheit, bisher pupillarische Sicherheit genannt, die Sicherheit, die für auszuleihende Mündelgelder vom Gesetz verlangt wird. Nach § 1007 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches soll die Anlegung von Mündelgeld erfolgen entweder in Hypotheken … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Arbeiterwohnungen — (workmen s lodgings; logements d ouvriers; quartieri di operai). Unter A. im weiteren Sinne versteht man Kleinwohnungen für Arbeiter, unter A. im engeren Sinne die für Arbeiter und für die ihnen in bezug auf die Lebenshaltung und die soziale Lage … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Bank [2] — Bank (Hdlgsw.), eine auf Rechnung mehrerer Personen od. des Staates errichtete Anstalt, welche mit Geld Geschäfte macht, d.h. gegen Hinterlegung von Geld, Werthpapieren od. werthvollen Gegenständen od. auch gegen Bürgschaft Credit gewährt, den… … Pierer's Universal-Lexikon
Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Osterholz-Scharmbecker Chronologie — Dieser Artikel behandelt die Chronologie und Geschichte der Stadt Osterholz Scharmbeck und zum Teil des Landkreises Osterholz, soweit sich beides nicht trennen lässt, da beide sich als Organisation Stadt und Organisation Landkreis die gleiche… … Deutsch Wikipedia