Перевод: с испанского на немецкий

с немецкого на испанский

herrenlos

См. также в других словарях:

  • herrenlos — Adj. (Aufbaustufe) keinen Herrn habend, ohne Besitzer Beispiele: Ein herrenloser Hund ist uns zugelaufen. Das Grundstück ist herrenlos geworden …   Extremes Deutsch

  • Herrenlos — Hêrrenlos, adj. et adv. 1) Keinen Dienstherren habend, von Personen, welche sonst um Lohn und Unterhalt zu dienen gewohnt sind. Herrenloses Gesinde. Nieders. heerlos. 2) Keinen Eigenthümer habend, von Sachen. Daher die Herrenlosigkeit, in beyden… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Herrenlos — Eine Sache, die keinen Eigentümer hat, wird in der Rechtssprache als herrenlos bezeichnet. Sie ist für niemanden fremd. Daher kann sie sich jedermann aneignen und damit Eigentum an ihr erwerben. Allerdings kann das Aneignungsrecht gesetzlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • herrenlos — hẹr·ren·los Adj; ohne Besitzer (der darauf aufpasst) <ein Hund, eine Katze; Gepäck; etwas liegt, steht herrenlos herum> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • herrenlos — sitzen gelassen; verlassen * * * hẹr|ren|los 〈Adj.〉 niemandem gehörend, ohne Besitzer (Gepäck, Hund) ● herrenloses Gut * * * hẹr|ren|los <Adj.>: a) keinen ↑ Herrn (3 a) habend: ein er Hund; b) …   Universal-Lexikon

  • herrenlos — a) eigenständig, frei, selbstständig. b) verlassen; (Seemannsspr.): triftig …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • herrenlos — hẹr|ren|los …   Die deutsche Rechtschreibung

  • sitzen gelassen — herrenlos; verlassen …   Universal-Lexikon

  • Wildtier — Braunbär in den französischen Pyrenäen …   Deutsch Wikipedia

  • Herrenlosigkeit — Eine Sache, die keinen Eigentümer hat, wird in der Rechtssprache als herrenlos bezeichnet. Sie ist für niemanden fremd. Daher kann sie sich jedermann aneignen und damit Eigentum an ihr erwerben. Allerdings kann das Aneignungsrecht gesetzlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre — Die Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre, erschienen 1797 als selbständiger erster Teil der Metaphysik der Sitten des Philosophen Immanuel Kant. Die Rechtslehre ist ein „System der Prinzipien des Rechts“, in der Kant die in der Kritik der …   Deutsch Wikipedia

Поделиться ссылкой на выделенное

Прямая ссылка:
Нажмите правой клавишей мыши и выберите «Копировать ссылку»