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101 abspalten
ab|spal·tenvr1) ( sich trennen)sich [von etw] \abspalten to split away/off [from sth];viele Gebiete der ehemaligen Sowjetunion haben sich abgespaltet many areas have split away from the former Soviet Union2) chemsich [von etw] \abspalten to separate [from sth]vtetw \abspalten to chop off sth;ein Stück Holz \abspalten to chop a piece of wood2) chemetw [von etw] \abspalten to separate sth [from sth] -
102 entvölkern
ent·völ·kern * [ɛntʼfœlkɐn]vtetw \entvölkern to depopulate sth;durch die Epidemie wurden ganze Gebiete entvölkert whole areas became depopulated as a result of the epidemic; ( hum) to clear sth of people;der strömende Regen hatte die Innenstadt praktisch entvölkert pouring rain had practically cleared the town centre of peoplevr;(hum: menschenleer werden)sich \entvölkern to become deserted -
103 vielseitig
viel·sei·tig [ʼfi:lzaitɪç] adj1) ( in vielerlei Hinsicht tätig) versatile;ein \vielseitiges Freizeitangebot a varied range of leisure activities;( viele Verwendungsmöglichkeiten bietend) versatile;eine moderne Küchenmaschine ist ein sehr \vielseitiges Gerät a modern food processor is a very versatile appliance2) ( vielfach) many;auf \vielseitigen Wunsch by popular request1) ( in vieler Hinsicht) widely;er war \vielseitig gebildet he had a very broad education;Journalisten müssen \vielseitig interessiert sein journalists must be interested in a variety of things2) ( in verschiedener Weise) having a variety of...;eine Küchenmaschine ist \vielseitig anwendbar a food processor has a variety of applications -
104 durchmtschen
vi (s)1. проскочить, "вывернуться". Er besaß keine Fahrkarte, ist aber an der Sperre mit den anderen durchgerutscht.Das Kollegium hat nur Gebiete, die er gut wußte, abgefragt. Er hatte Glück und konnte durchrutschen.2. сорваться с языка (о замечании, вопросе). Diese Bemerkung ist mir nur so durchgerutscht.Einige Suggestivfragen sind ihm durchgerutscht, sonst war er ein richtiger Prüfungsautomat, seelenlos und hart.3. проскочить (об ошибках). Beim Aufsatz sind ihm einige Fehler durchgerutscht.Deutsch-Russisches Woerterbuch der umgangssprachlichen und saloppen > durchmtschen
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105 begrenzen
begrenzen v 1. delimit, mark off, bound (Grundstücke); 2. fence, fence in (einzäunen); 3. LB picket (mit einem Palisadenzaun); 4. bound, border (Gebiete); 5. restrict (Baurecht); 6. KONST, STAT, VR limit (beschränken); 7. KONST separate (trennen)Deutsch-Englisch Fachwörterbuch Architektur und Bauwesen > begrenzen
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106 erschließen
erschließen v 1. develop (Gebiete, Standorte); 2. make accessible (für den Verkehr); 3. RP open up (Baustofflagerstätten)Deutsch-Englisch Fachwörterbuch Architektur und Bauwesen > erschließen
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107 geodätische Landvermessung
Landvermessung f: geodätische Landvermessung f geodetic survey, geodetic surveying (größerer Gebiete)Deutsch-Englisch Fachwörterbuch Architektur und Bauwesen > geodätische Landvermessung
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108 Fernsehumsetzer
Fernsehumsetzer m FS television transponder, television transposer (zur Versorgung abgeschatteter Gebiete)Deutsch-Englisch Wörterbuch der Elektrotechnik und Elektronik > Fernsehumsetzer
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109 passiver Transponder
Transponder m: passiver Transponder m FS transposer (setzt empfangenes Signal auf andere Frequenz um; zur Fernsehversorgung abgeschatteter Gebiete)Deutsch-Englisch Wörterbuch der Elektrotechnik und Elektronik > passiver Transponder
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110 Schutzmaske
Deutsch-Englisch Wörterbuch der Elektrotechnik und Elektronik > Schutzmaske
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111 Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet n STEUER third country area (Umsatzsteuer = USt: alle Gebiete, die umsatzsteuerrechtlich nicht zum Inland eines EU-Mitgliedstaates gehören; VAT) -
112 abflußlos
ábflußlos abflusslos adj без оттичане в море (за географска област); abflußlose Gebiete местности, където реките не се вливат в морето. -
113 abflusslos
abflusslos adj без оттичане в море (за географска област); abflusslose Gebiete местности, където реките не се вливат в морето. -
114 Gebiet
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115 Gebiet
* -
116 Gebiet
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117 Gebiet
область; район; регион* -
118 Abschnitt II. Die Schluss- und Uebergangsbestimmungen
1. Die Verfassung der Rußländischen Föderation tritt mit dem Tage in Kraft, an dem sie entsprechend den Ergebnissen der Volksabstimmung offiziell veröffentlicht wird.Der Tag der Volksabstimmung, der 12. Dezember 1993, gilt als der Tag der Annahme der Verfassung der Rußländischen Föderation. Gleichzeitig verliert die am 12. April 1978 verabschiedete Verfassung (das Grundgesetz) der Rußländischen Föderation – Rußlands – mitsamt den nachfolgend vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen ihre Gültigkeit. Falls die Bestimmungen des Föderationsvertrages – des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt der souveränen Republiken innerhalb der Rußländischen Föderation, des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt der Regionen, der Gebiete sowie der Städte Moskau und St. Petersburg der Rußländischen Föderation, des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt des autonomen Gebietes und der autonomen Bezirke innerhalb der Rußländischen Föderation sowie sonstiger Verträge zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation und der Verträge zwischen den Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation – nicht in Einklang mit Bestimmungen der Verfassung der Rußländischen Föderation stehen, gelten die Bestimmungen der Verfassung der Rußländischen Föderation. 2. Die Gesetze und sonstigen Rechtsakte, die bis zum Inkrafttreten dieser Verfassung auf dem Territorium der Rußländischen Föderation gegolten haben, werden angewandt, soweit sie der Verfassung der Rußländischen Föderation nicht widersprechen. 3. Der Präsident der Rußländischen Föderation, der in Übereinstimmung mit der Verfassung (dem Grundgesetz) der Rußländischen Föderation – Rußlands – gewählt worden ist, übt ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verfassung die darin festgelegten Befugnisse bis zum Ablauf des Zeitraums aus, für den er gewählt wurde. 4. Der Ministerrat – die Regierung der Rußländischen Föderation – übernimmt mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Verfassung die Rechte, die Pflichten und die Verantwortung der Regierung der Rußländischen Föderation, wie sie in der Verfassung der Rußländischen Föderation festgelegt sind, und wird fortan als Regierung der Ruß-ländischen Föderation bezeichnet. 5. Die Gerichte in der Rußländischen Föderation üben die Rechtsprechung im Rahmen ihrer in dieser Verfassung festgelegten Kompetenzen aus. Nach Inkrafttreten der Verfassung behalten die Richter aller Gerichte der Rußländischen Föderation ihre Kompetenzen bis zum Ablauf des Zeitraums, für den sie gewählt worden sind. 3 Freie Stellen werden in dem durch diese Verfassung festgelegten Verfahren besetzt. 6. Bis zur Inkraftsetzung des Bundesgesetzes, das das Verfahren für die Verhandlung von Sachen durch ein Gericht unter Mitwirkung von Geschworenen festlegt, wird das frühere Verfahren der gerichtlichen Verhandlung entsprechender Fälle beibehalten. Bis die Strafprozeßgesetzgebung der Rußländischen Föderation mit den Bestimmungen dieser Verfassung in Einklang gebracht worden ist, bleibt das frühere Verfahren des Arrestes, der Untersuchungshaft und der Festnahme von Personen, die einer Straftat verdächtig sind, erhalten. 7. Der erste Bundesrat und die erste Staatsduma werden auf zwei Jahre gewählt. 8. Der Bundesrat tritt am 30. Tage nach seiner Wahl zu seiner ersten Sitzung zusammen. Die erste Sitzung des Bundesrates eröffnet der Präsident der Rußländischen Föderation. 9. Ein Abgeordneter der ersten Staatsduma kann gleichzeitig Mitglied der Regierung der Rußländischen Föderation sein. Die Bestimmungen der vorliegenden Verfassung über die parlamentarische Immunität erstrek-ken sich nicht auf die Abgeordneten der Staatsduma, die zugleich Mitglieder der Regierung der Rußländischen Föderation sind, sofern es sich um die Haftung für Handlungen (oder Unterlassungen) bei der Erfüllung ihrer Dienstpflichten handelt. Die Abgeordneten des ersten Bundesrates üben ihre Mandate auf nichtständiger Grundlage aus. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Section II. Concluding and Transitional Provisions[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Раздел II. Заключительные и переходные положения[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Titre II. Les Dispositions finales et transitoires[/ref]>Verfassung der Russischen Föderation > Abschnitt II. Die Schluss- und Uebergangsbestimmungen
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119 Artikel 131
1. Die örtliche Selbstverwaltung wird in städtischen und ländlichen Siedlungen und in sonstigen Territorien unter Berücksichtigung der historischen und sonstigen örtlichen Traditionen ausgeübt. Die Struktur der Organe der örtlichen Selbstverwaltung wird von der Bevölkerung selbständig bestimmt.2. Eine Änderung der Grenzen von Gebieten, in denen die örtliche Selbstverwaltung ausgeübt wird, ist unter Berücksichtigung der Meinung der Bevölkerung der betreffenden Gebiete zulässig. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 131[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 131[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 131[/ref]> -
120 Artikel 76
1. Im Zuständigkeitsbereich der Rußländischen Föderation werden Bundesverfassungsgesetze und Bundesgesetze verabschiedet, die auf dem gesamten Territorium der Rußländischen Föderation unmittelbar gelten.2. Im gemeinsamen Zuständigkeitsbereich der Rußländischen Föderation und der Subjekte der Rußländischen Föderation werden Bundesgesetze erlassen sowie in Einklang mit diesen verabschiedete Gesetze und andere normative Rechtsakte der Subjekte der Rußländischen Föderation. 3. Bundesgesetze dürfen Bundesverfassungsgesetzen nicht widersprechen. 4. Außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Rußländischen Föderation und des gemeinsamen Zuständigkeitsbereichs der Rußländischen Föderation und der Subjekte der Rußländischen Föderation treffen die Republiken, die Regionen, Gebiete, bundesbedeutsamen Städte, das autonome Gebiet und die autonomen Bezirke ihre eigenen rechtlichen Regelungen, einschließlich der Verabschiedung von Gesetzen und anderer normative Rechtsakte. 5. Die Gesetze und anderen normativen Rechtsakte der Subjekte der Rußländischen Föderation dürfen den Bundesgesetzen nicht widersprechen, die in Übereinstimmung mit den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels verabschiedet wurden. Widersprechen ein Bundesgesetz und ein anderer in der Rußländischen Föderation erlassener Akt einander, so gilt das Bundesgesetz. 6. Wenn ein Bundesgesetz und ein normativer Rechtsakt eines Subjekts der Rußländischen Föderation, der in Übereinstimmung mit Absatz 4 dieses Artikels erlassen wurde, einander widersprechen, so gilt der normativer Rechtsakt des Subjekts der Rußländischen Föderation. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 76[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 76[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 76[/ref]>
См. также в других словарях:
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