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erlaubnis+haben+für

  • 1 daß

    daß, Conj., dient I) um einen Begriff an den Hauptsatz zu knüpfen, und zwar ist dieser Begriff: A) bloßes Subjekt des im Hauptsatze mit der Kopula verbundenen Prädikats oder des stellvertretenden Verbums. Dann steht: 1) wenn der Begriff desselben allgemein u. unzusammengesetzt ist, der bloße Infinitiv oder ein anderes Nomen, z. B. das ist vorzüglich Pflicht, daß man dem, der der Hilfe am meisten bedarf, sie auch hauptsächlich angedeihen lasse, (hoc) maxime officii est, ut quisque maxime opis indigeat, ita ei potissimum opitulari: nichts ist angenehmer, als daß man von allen geliebt wird, nihil suavius est, quam ab omnibus diligi od. quam amor omnium.

    2) wenn der Begriff auf eine bestimmte Person beschränkt wird, der Akk. und Infin. Hierher gehören besonders die unpersönlichen Redensarten: es ist angenehm, erfreulich, betrübend etc., ferner es ist wahrscheinlich, klar, deutlich, offenbar, ausgemacht, wahr, es erhellt, es ist nützlich, billig, notwendig, es ist erlaubt(licet, nach dem die Person beim Infinitiv im Akk. steht, wenn das Erlaubtsein allgemein genommen wird, im Dativ, wenn es sich bloß auf diese Person bezieht). – / Mehrere dieser Redensarten haben jedoch auch in gewissen Fällen quod und ut nach sich, s. unten no. D. u. E. – Beispiele: es ist erfreulich, daß du dich wohl befindest, gratum est te valere: es ist wahr (ausgemacht), daß Freundschaft nur unter Tugendhaften bestehen kann, verum est (constat) amicitiam nisi inter bonos esse non posse: es ist nicht gestattet, daß der Mensch oft so sei, wie er will, non licet hominem esse saepe ita, ut vult – Auch kann dieser Begriff durch ein anderes Nomen mit dem Pronomen possess. gegeben [565] werden, z. B. es ist angenehm (erfreulich), daß du wiederhergestellt bist, grata est confirmata tua valetudo.

    3) endlich, wenn es ein zusammengesetzter, Begriff ist, entweder der Infinitiv mit einem Adv. oder ein anderes Nomen mit einem Adjektiv od. Partizip, z. B. nichts ist wünschenswerter, als daß man glücklich lebe, nihil magis est optandum, quam beate vivere oder quam vita beata: nichts war den Lacedämoniern so nachteilig, als daß man die Verfassung des Lykurg abschaffte, Lacedaemoniis nulla res tanto erat damno quam disciplina Lycurgi sublata.

    B) bloßes Objekt des Verbums im Hauptsatze. Dann steht entweder das Nomen im Akk. mit od: ohne Pronomen possess. od. ein anderes Nomen im Genet. od. der Akk. u. Infin. Hierher gehören: 1) alle sogenannten verba sentiendi, d. i. die eine Wahrnehmung und Empfindung ausdrücken, die jedoch nicht bloß die Begriffe der fünf Sinne umfassen, sondern auch die des Wissens, Erkennens, Erinnerns (sich an etw.), Erwartens (Hoffens u. Fürchtens), Glaubens etc. – Daher auch nach fac, wenn es = finge, d. i. »denke dir, stelle dir vor, gesetzt«, z. B. stelle dir vor, daß du der nämliche wärest, der ich bin (oder daß du ich wärest), fac, qui ego sum, esse te; eum te esse finge, qui ego sum.

    2) die sogenannten verba declarandi, d. i. die eine Darstellung bezeichnen, wohin die Verba des Sagens, Erzählens, Anzeigens, Erinnerns (daß sich etwas so verhält), Überzeugens, Lehrens, Beweisens (efficere) etc. gehören. – Für no. 1 u. 2 ist zu merken, daß im Deutschen oft bloße Substantiva mit »daß« stehen, die gar nicht den Begriff einer abstrakten geistigen Tätigkeit haben. Dieser Begriff muß im Lateinischen durch eine Umschreibung mit einem verbum sentiendi od. declarandi besonders bezeichnet werden, z. B. Spuren, daß etc., vestigia, quibus appareat: der Beweis, daß etc., argumentum, quo demonstratur: Stimmen, daß etc., voces, clamores querentium (derer, die klagen): Botschaft, daß etc., nuntii afferentium (derer, die die Nachricht bringen); alle mit folg. Akk. u. Infin. – Auch bei den eigentlichen Abstrakten tritt in der Regel ein Pronomen demonstr. hinzu, z. B. die Ansicht, daß etc. illa opinio m. folg. Akk. u. Infin. – Ausdrücke wie: »der Ausspruch (Satz, die Behauptung, Meinung, Wahrnehmung, Beobachtung u. dgl.), daß etc.«, werden im Latein. gew. bl. durch hoc, id, illud mit folg. Akk. u. Infin. übersetzt, z. B. tamen illud (den Satz, die Ansicht) tenebo mit folg. Akk. u. Infin., Cic. de or. 1, 65.

    3) Nahe mit diesen verwandt sind die Begriffe bestimmen, festsetzen, wollen, verbieten, auferlegen, zugeben (daß sich etwas so verhält) etc., die daher auch, wenn bei ihnen bloß der Gegenstand des Verbums als solcher genannt, nicht aber als Wunsch oder Absicht ausgesprochen wird (denn in diesem Falle folgt ut, s. unten no. E), den Infinitiv nach sich haben. – / a) Da nach den Ausdrücken man sagt, es heißt(dicunt, tradunt, ferunt, produnt, perhibent) der Subjekts-Akkusativ als ein von diesen Verben abhängiger Objekts-Akkusativ [566] angesehen wird, so läßt er die Verwandlung in die passive Form, wobei der Akkusativ Nominativ wird, zu, z. B. man sagt, daß Romulus der erste römische König gewesen sei, dicunt Romulum primum regem Romanorum fuisse od. Romulus primus rex Romanorum fuisse dicitur. – b) nach non dubito, in der Bed. ich zweifle nicht, steht bei Cicero immer quin, nur in der Bed. ich trage kein Bedenken folgt der einfache Infinitiv.

    C) ein lokaler oder sonst bestimmender Zusatz zum Hauptsatze, der sich in ein Nomen im Abl. mit einer Präposition auflösen läßt. Dann wird der Infinitiv in das Gerundium od. in das Partizip. Futuri Passivi aufgelöst, z. B. die Menschen lernen Böses tun dadurch, daß sie nichts tun, nihil agendo homines male agere discunt: die Gerechtigkeit besteht darin, daß man jedem das Seinige gibt, iustitia in suum cuique tribuendo cernitur.

    D) Beschreibung oder Umschreibung 1) des Subjekts, wo man daß mit »welcher, welche, welches etc.« vertauschen kann. Ist durch quod zu geben. Hierher gehören besonders die Redensarten: es ist ein od. kein Grund vorhanden, est (habeo), non est, nihil est, nach denen jedoch auch im Lateinischen cur, wie im Deutschen warum, folgen kann. – Ferner die Redensarten: es ist angenehm, erfreulich für mich, es schmerzt mich etc.. – Beispiele: es ist kein Grund vorhanden, daß du fürchtest, jene beneidest, nihil est quod(i. e.illud, quod) timeas, quod invideas illis: es schmerzt mich, daß du zürnst, dolet mihi quod stomacharis: es ist angenehm, daß du dich mit Lektüre beschäftigst, gratum est quod lectitas. – Endlich gehört auch hierher die Redensart: hierzu kommt, eo od. huc accedit, nach der im Lateinischen quod steht, wenn ein hinzutretender Umstand schon als faktisch vorausgesetzt wird, ut dagegen, wenn ein Nebenumstand als sich erst entwickelnd aufgefaßt wird; dah. ut notwendig stehen muß, wenn der Umstand erst eintreten soll.

    2) des Objekts, wo daß im Deutschen mit »weil« vertauscht werden kann. Ebenfalls durch quod. Dieser Fall kann nur nach Verben stattfinden, die ursprünglich transitiv, durch den Sprachgebrauch in Intransitiva übergegangen sind. – Hierher gehören bes. die Verba der Affekte und Affektsäußerungen, wie sich freuen(gaudere), sich betrüben(dolere), sich wundern (mirari) etc., nach denen quod steht, wenn ein bestimmtes Faktum angegeben wird, dagegen si, wenn die Sache als eine bloße Vermutung und Vorstellung erscheinen soll. – Ferner die Verba danken, glückwünschen, loben, anklagen, wo man überall worüber? od. weswegen? fragen kann.

    3) eines bestimmten Zusatzes, wo man im Deutschen daß mit »soviel, soweit, insofern« vertauschen kann. Ebenfalls durch quod, z. B. ich habe dich niemals, daß ich wüß te, gesehen, non ego te, quod (quantum) sciam, umquam vidi.

    E) In allen Fällen steht ut, wenn die Beschaffenheit, der Zweck, die Absicht, Wirkung [567] od. Folge, Voraussetzung, Erlaubnis, Ermunterung, der Wunsch od. Befehl als Subjekt, Objekt oder bestimmender Zusatz des Hauptsatzes bezeichnet werden soll. In allen diesen Fällen liegt der Begriff der Beschaffenheit zugrunde, mag nun das Wort, auf das er sich bezieht, im Hauptsatze ausgedrückt sein oder nicht. – / Nach. den Wörtern dignus, indignus, idoneus, aptus setzen die Lateiner statt ut mit dem erforderlichen Kasus etc. von is oder hic das Relativum qui (quae, quod etc.), z. B. er ist würdig, daß er gelobt werde, dignus est, qui laudetur. – Ebenso steht qui etc. (= ut is etc.) nach is sum, non is sum, ferner nach talis, qualis, is (ein solcher), eiusmodi etc.; endlich nach tam, tantus, gewöhnlich hinter Negationen, nach quis? und nach Komparativen mit quam, wenn diese Wörter den Grad einer Eigenschaft andeuten, den sie bei einem Subjekt haben kann oder soll. Doch steht auch ut is etc., wenn eine Wirkung angedeutet werden soll, oder auch wenn es die Deutlichkeit (bes. ein in der Nähe stehendes qui etc.) erfordert.

    Schlußbemerkungen: a) Die Konstrukilon mit daß nicht ändert sich in den unter no. A, B, C, D u. E angeführten Fällen nicht. Nur nach den Verben befürchten, besorgen heißt daß nichtne non, seltener ut, und daßne – Ferner nach den Verben abhalten, verhindern, abschrecken heißt daß nichtne, quo minus u. quin. – b) Nach einer Negation steht quin für qui (quae, quod) non, wenn auf der Negation kein Akzent liegt; ebenso auch für qui non (warum nicht). – c) Für ut non wird ne gebraucht, wenn der ganze Satz verneint wird, dagegen jenes, wenn die Negation sich nur auf ein Wort bezieht. – d) Unser daß... ja nicht, daß... nur nicht, daß... durchaus nicht, drücken die Lateiner durch ut ne aus, wo dann ne meist von ut getrennt unmittelbar vor den Begriff zu setzen ist, den es verhütet; z. B. daß ich dieses durchaus nicht täte (suchte er zu bewirken, zu verhüten etc.), ut hoc ne facerem. – e) ich sage, behaupte, daß nicht (kein) etc., drücken die Lateiner gew. durch nego mit folg. Akk. u. Infin. aus, z. B. er behauptet, daß es keine Götter gebe, deos esse negat. – f) so daß etc., sodaß, s. so.

    II) zur Angabe der Zeit: cum; ex quo (seitdem). – bis daß, dum. donec. quoad (s. »bis no. II«). – es sind mehrere Jahre, daß ich ihn nicht gesehen habe, anni sunt plures, ex quo eum non vidi.

    III) als Ausdruck der Gemütsbewegungen u. Leidenschaften, u. zwar: a) bei Wünschen, daß! o od. ach daß doch!ut! utinam! o si! (s. »ach« die Beispiele). – Gott gebe, daß etc.! faxit deus, ut etc.:daß doch nicht!utinam ne! – b) beim Ausruf und bei unwilligen Fragen. In diesem Falle setzen die Lateiner einen (scheinbar) unabhängigen Akk. m. Infin., z. B. ich Unglücklicher, daß du um meinetwillen in solchen Kummer hast kommen müssen! me miserum! te in tantas aerumnas propter me incīdisse.

    deutsch-lateinisches > daß

  • 2 auftreten

    auftreten, I) v. tr.effringere od. confringere pedibus (z. B. fores). – II) v. intr. 1) auf den Boden treten: insistere (Fuß fassen, z. B. summis digitis [mit den Fußspitzen]: u. in sinistrum pedem: u. in terra: u. plantam [auf die Fußsohle, mit der F.]: u. firmiter). – niti (sich mit dem Fuße aufstemmen, beim Fortschreiten). – ingredi (auftretend einhergehen). – leise, sanft au., suspensum ponere vestigium. suspenso pede ire (eig.); parce ac molliter facere (übtr., behutsam zu Werke gehen); lenitatis partes agere. ad lenitatem se dare. lenius agere (übtr., gelindere Maßregeln ergreifen, Ggstz. acerbius agere). – nicht au. können, insistere oder ingredi non quire: wieder au. können, ingredi incipere. [228] – 2) öffentlich hintreten: a) v. Pers.: prodire (hervorgehen vor ein Publikum, z. B. in publicum, d. i. auf die Straße, öffentlich). – procedere (hervortreten vor ein Publikum, z. B. in publicum [auf die Straße, öffentlich]). – advenire (herbeikommen, z. B. me ultro accusatum advenit). – produci (vorgeführt werden vor ein Publikum, in den Kreis einer Versammlung). – induci (eingeführt werden in einen Ort, in eine Versammlung). – exsistere (in einer Eigenschaft hervortreten). – surgere (sich vom Sitze erheben, aufstehen, um zu sprechen). – cooriri (sich zu einer Tätigkeit erheben, bes. stürmisch, losbrechen, z. B. in alqm: u. ad legem perferendam, von den Volkstribunen). – exoriri (entstehend sich erheben). – se gerere (so u. so sich vor den Leuten zeigen, sich benehmen, z. B. parum splendide: u. contumacius). – agere so u. so handeln, verfahren, z. B. hostium more). – mit etw. austr. (bildl.), durch coepisse m. Infin., z. B. mit der Forderung au., daß etc., postulare coepisse, ut etc.: mit der offenen Erklärung au., daß nicht etc., propalam ne gare coepisse m. folg. Akk. u. Infin. – jmd. au. lassen, alqm producere (vorführen, z. B. in conspectum populi, in contionem); alqm inducere (einführen, z. B. in curiam). – So nun insbes.: α) auf der Bühne auftreten, prodire, procedere in scaenam, im Zshg. auch bl. prodire, procedere (auf die Bühne vorgehen, vortreten. vorkommen). – induci in fabula (in einem Bühnenstücke eingeführt werden. z. B. in hac fabula Orcus inducitur gladium gestans: bl. induci auch übtr. = in einer Schrift handelnd od. redend eingeführt werden, auftreten). – produci in scaenam, im Zshg. auch bl. produci (auf die Bühne vorgeführt werden). – in scaena pronuntiare (auf der Bühne vortragen). – in scaena gestum agere (auf der Bühne gestikulieren, v. Mimen). – saltare (tanzen = als pantomimischer Tänzer auftreten, z. B. primus togatus [in der Toga] saltare instituit). – zum ersten Male au., initium in scaenam prodeundi auspicari; produci in scaenam tirocinio (um sein Probestück zu machen). – nicht mehr au., de scaena decedere (von der Bühne abgehen = die Schauspielkunst aufgeben). – wieder au., in scaenam redire. – in einem Stücke au., fabulam agere (ein Stück spielen, v. Schauspieler); in fabula esse (in einem Stücke als handelnde Person vorkommen, z. B. ii fratres, qui in Adelphis sunt): in einem neuen Stücke au., novam fabulam agere. – als jmd., in jmds. Rolle au., agere alqm od. alcis partes (jmd., jmds. Rolle spielen, z. B. Ballionem od. Ballionis partes: übtr. = jmds. Rolle im Leben spielen, z. B. ag. matrem, als M. au.: ag. lenitatis partes, gelind au.); alcis personam capere, sumere (assumere), gerere, ferre (jmds. Maske aufsetzen, tragen, bildl. = jmds. Rolle im Leben spielen): in derselben Rolle au., easdem partes agere; eandem personam gerere oder ferre (beide eig. u. bildl.): in der Hauptrolle, in einer Nebenrolle au., primas partes agere, secundas partes agere (eig. u. bildl.); esse primarum, secundarum partium (eig.). – aufgetreten sein, in scaena esse od. stare (auf der Bühne sein, od. stehen). – jmd. au. lassen, [229] alqm in scaenam inducere, producere (auf die Bühne vorführen; induc. auch bildl. = in einer Schrift etc. handelnd, redend einführen); in scaenam mittere alqm (auf die Bühne treten lassen); alci aditum dare in scaenam (jmdm. die Erlaubnis zum Auftreten geben): jmd. wieder au. lassen, alqm in scaenam reducere. – β) im Zirkus: induci in circum; produci in circo; im Zshg. auch bl. induci, produci (alle v. Wagenrennern, Gladiatoren u. wilden Tieren zum Tierkampf). – jmd. au. lassen, alqm in circum inducere, in circo producere (Wagenrenner, Gladiatoren, wilde Tiere zum Tierkampf). – γ) auf der Rednerbühne, im Senate, vor Gericht als Redner: aggredi ad dicendum (sich zum Reden anschicken). – surgere ad dicendum, im Zshg. auch bl. surgere (sich von seinem Sitze zum Reden erheben). – dicere (reden, eine Rede halten, z. B. qui dixit, der als Redner aufgetreten ist: qui ante me dixit, der vor mir als Redner aufgetreten ist). – öffentlich au., in publico dicere: nicht öffentlich aufgetreten sein, non in publico dixisse (übh.); carere forensi luce (auf dem röm. Forum als Gerichtsort etc.). – auf der Rednerbühne au., in rostra escendere (die R. besteigen); procedere in rostra (auf die R. vortreten). – vor jmd. au., dicere ad od. apud alqm: vor einer Versammlung au., in contionem prodire, escendere. – als Redner für jmd. od. etw. au., dicere pro alqo od. pro alqa re: gegen jmd. au., dicere in oder contra alqm: gegen etw. au., dicere ad alqd (erwidernd als Gegenredner); dicere od. perorare in alqd (als Gegner, u. zwar peror., indem man die Sache gründlich bespricht). – als Lobredner für jmd. od. etw. au., laudatorem esse alcis od. alcis rei (z. B. rerum ab alqo gestarum). – als Verteidiger einer Sache au., defendere alqd (im allg.); patronum esse od. exsistere alci causae (vor Gericht; exs., indem man aus der Zahl der übrigen hervortritt); patrocinium alcis rei suscipere (die Verteidigung einer Sache übernehmen, bes. als Anwalt mu Gericht). – als Verteidiger jmds., für jmd. au., dicere pro alqo (übh. für jmd. sprechen); defendere alqm (übh. jmd. mit Worten verteidigen); dicere causam pro alqo. causam alcis defendere oder perorare (vor Gericht jmds. Sache verteidigen): patrocinium alcis profiteri (sich zum Verteidigerjmds. [bes. als Anwalt vor Gericht] aufwerfen, auch gegen jmd., adversus alqm). – als Anwalt, Sachwalter au., actoris partes sustinere (die Rolle des A. haben); surgere ad agendum (sich von seinem Sitze erheben, um als A. zu sprechen); causam agere (die Sache als A. führen, z. B. apud centumviros): für jmd., agere causam alcis (z. B. clientis); agere ab alqo (z. B. a petitore, für den Kläger: a possessore, für den Beklagten): gegen jmd., causam agere contra alqm u. bl. agere adversus od. in alqm. – als Kläger (in einer Zivilsache) au., petere (gerichtl. auf etw. als sein Eigentum Anspruch machen, für sich, sibi); petitoris personam capere (die Rolle eines Klägers übernehmen); gegen jmd., petere ab alqo. – als Ankläger (in einer Kriminalsache) au., accusare (die Anklagerede halten); ad accusandum descendere (sich auf [230] das [so gehässige] Anklagen einlassen); accusatoris partes obtinere. accusatoris nomen sustinere (die Rolle od. den Namen des Anklägers haben); accusationem exercere. accusationes factitare (aus dem Anklagen ein Gewerbe machen): gegen jmd., venire contra alqm; accusare alqm (jmd. anklagen, w. vgl.). – als Angeber gegen jmd. au., crimen deferre in alqm (z. B. in dominum). – als Zeuge au., testem esse (Zeuge sein); testem in medium venire (als Zeuge vor die Gerichtsversammlung treten); testimonium dicere (eine Zeugenaussage ablegen, gegen jmd., in od. contra alqm: in. betreff einer Sache, de alqa re): für jmd. (als Zeuge) au., surgere ab alqo: Zeugen au. lassen, testes, verb. auctores (Gewährsmänner) testesqueproducere (vorführen, auch alcis rei); testibus uti (Zeugen gebrauchen, absol. od. gegen jmd., contra alqm, auch in Schriften); testes adhibere alci rei (Zeugen beiziehen, z. B. in dieser Sache, huic causae); testes dare (Zeugen geben, gegen etwas, in alqd): jmd. als Zeugen au. lassen, alqm testem citare (einer Sache, z. B. rerum a se gestarum: u. gegen etw., z. B. in hanc rem totam Siciliam). – δ) in der Politik, v. Staatsmann, ad rem publicam accedere. rem publicam capessere (sich an der Verwaltung des Gemeinwesens beteiligen); personam principis tueri (die Rolle eines Führers im Staate spielen, als erster Mann im Staate auftreten). – v. Parteigänger, für jmd. au., stare cum od. ab alqo; facere cum alqo: gegen jmd., stare adversus alqm. – b) v. Krankheiten: oriri (z. B. mit hitzigem Fieber, cum acuta febre). – das Fieber tritt heftiger auf, febris intenditur: eine Krankheit tritt heftiger auf, morbus crescit, ingravescit.

    deutsch-lateinisches > auftreten

  • 3 Gesetz

    Gesetz, I) im allg.: lex (z.B. Demosthenespaene lex orandi fuit: u. lex naturae: u. lex vitae od. vivendi).regula, für etwas, alcis rei od. ad quam alqd dirigitur (die Richtschnur, Regel für etwas, nie ohne den Zus. dessen, für den od. für welche Sache die Richtschnur besteht). – norma (die festgesetzte Norm, von der man nicht abgehen darf; sowohl reg. als norma nur im Sing.); verb. norma et regula, für jmd., alcis (z.B. Demosthenes norma oratoris [1095] et regula: u. norma naturae, rationis). – die ewigen Gesetze der Natur, leges aeternae, quibus a deo reguntur omnia: es ist den göttlichen (natürlichen) und menschlichen Gesetzen gemäß, est fas et ius; est ius fasque; es ist den göttlichen u. Naturgesetzen zuwider, non fas est: das G. der Menschlichkeit, humanitas. – sich zum G. machen, sibi legem statuere, scribere; sibi imperare. – II) insbes.: lex (von der Staatsgewalt förmlich ausgesprochene Verordnung, selten, wie unser »Gesetz«, auch prägn. für den Inbegriff aller Gesetze, wofür im Latein. gew. der Plur. leges od. [als der auf dem Gesetz beruhende Inbegriff des Rechts] ius steht). – praeceptum (Vorschrift eines Obern etc.). – ein G. gegen die Giftmischerei, lex, quae venena coërcet: die bestehenden Gesetze, leges et instituta. – ein G. entwerfen, legem meditari (in Gedanken); legem condere, scribere, conscribere (ein G. verfassen, abfassen): ein G. geben über etw., legem iubere od. sciscere de re (v. Volke); legem od. lege sancire de re (vom Volke u. Senate): das G. geben, daß od. daß nicht, durch ein G. gebieten, verbieten, daß etc., ferre legem, ut od. ne m. Konj.; lege sancire, ut od. ne mit Konj.; sciscere et iubere, ut od. ne mit Konj. (vom Volke): für jmd. das G. geben od. es jmdm. zum G. machen, daß er etc., legem alci constituere, ut etc.: Gesetze machen, feststellen, bestimmen, für ein Land (Volk), einem Lande (Volke) wirklich G. geben, leges dare, constituere alci civitati od. populo (dare bes. von einem Machthaber etc.): jmdm. Gesetze vorschreiben, leges alci dicere od. scribere; praecepta componere alci (z.B. saeculo): sich von jmd. Gesetze vorschreiben lassen, leges accipere ab alqo: seine eigenen Gesetze haben, legibus suis uti: etw. zum G! erheben, sub legis vincula conicere alqd: ein G. abschaffen, aufheben, s. aufheben no. IV, b. – nach dem G., lege, legibus, ex lege, ex legibus (infolge des G.); per legem (auf dem Wege des G.); legis permissu (mit Erlaubnis des G.). – alle Bürger sind vor dem G. gleich, omnes cives legibus tenentur omnibus.

    deutsch-lateinisches > Gesetz

См. также в других словарях:

  • haben — ha̲·ben1; hat, hatte, hat gehabt; [Vt] (kein Passiv!) 1 jemand hat etwas jemand besitzt etwas als Eigentum: Sie hat ein Auto, ein Haus, viel Geld 2 jemand / ein Tier hat etwas jemand / ein Tier besitzt etwas als Eigenschaft, Charakterzug, Merkmal …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG — Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG ist ein Aufenthaltstitel nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz. Sie soll Bürgern aus Drittstaaten, die nicht zur Europäischen Union gehören, und die damit nicht dem Freizügigkeitsgesetz unterliegen, einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Erlaubnis — Er·laub·nis die; , se; meist Sg; 1 die Genehmigung, dass man etwas tun darf <meist (jemanden) um Erlaubnis (für etwas) bitten; die Erlaubnis zu etwas erhalten, haben; jemandem die Erlaubnis (zu etwas) geben, erteilen, verweigern> 2 ein… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • einen Freibrief für etwas haben — [K]ein Freibrief für etwas sein; einen Freibrief für etwas haben; jemandem einen Freibrief für etwas geben (auch: ausstellen); etwas als Freibrief für etwas ansehen   Der Freibrief war früher eine Urkunde über eine erteilte Erlaubnis oder… …   Universal-Lexikon

  • etwas als Freibrief für etwas ansehen — [K]ein Freibrief für etwas sein; einen Freibrief für etwas haben; jemandem einen Freibrief für etwas geben (auch: ausstellen); etwas als Freibrief für etwas ansehen   Der Freibrief war früher eine Urkunde über eine erteilte Erlaubnis oder… …   Universal-Lexikon

  • jemandem einen Freibrief für etwas geben \(auch: ausstellen\) — [K]ein Freibrief für etwas sein; einen Freibrief für etwas haben; jemandem einen Freibrief für etwas geben (auch: ausstellen); etwas als Freibrief für etwas ansehen   Der Freibrief war früher eine Urkunde über eine erteilte Erlaubnis oder… …   Universal-Lexikon

  • (K)ein Freibrief für etwas sein — [K]ein Freibrief für etwas sein; einen Freibrief für etwas haben; jemandem einen Freibrief für etwas geben (auch: ausstellen); etwas als Freibrief für etwas ansehen   Der Freibrief war früher eine Urkunde über eine erteilte Erlaubnis oder… …   Universal-Lexikon

  • Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn — (concession; concession; concessione), die von der Staatsgewalt ausgehende Verleihung des Rechts zur Unternehmung einer Eisenbahn. Inhalt: I. Rechtlicher Charakter der K. II. Vorarbeiten. III. Konzessionsverfahren, Verleihung der K. IV. Rechte… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Artikel 102 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — Weltkarte des Todesstrafen Status aller Länder Blau: Todesstrafe ohne Ausnahme abgeschafft. Hellblau: Todesstrafe im Kriegsrecht. Khaki: Seit mindestens 10 Jahren keine Anwendung. Orange: Anwendung nur gegen Erwachsene …   Deutsch Wikipedia

  • Begründung für den Irakkrieg — Als Begründung für den Irakkrieg 2003 nannte die angreifende „Koalition der Willigen” unter der Führung der USA vor allem eine angebliche akute Bedrohung durch Massenvernichtungsmittel seitens des irakischen Diktators Saddam Hussein. Diese und… …   Deutsch Wikipedia

  • Karfreitagsfürbitte für die Juden — Oremus et pro perfidis Judæis im Nouveau Paroissien Romain von 1924 Die Karfreitagsfürbitte für die Juden ist eine der Großen Fürbitten in der Karfreitagsliturgie nach dem römischen Ritus, den die römischen Katholiken, Altkatholiken und manche …   Deutsch Wikipedia

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