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1 недостойный наследства
Русско-немецкий юридический словарь > недостойный наследства
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2 недостоверный наследства
adjlaw. erbunwürdigУниверсальный русско-немецкий словарь > недостоверный наследства
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3 недостойный наследовать
adjlaw. erbunwürdigУниверсальный русско-немецкий словарь > недостойный наследовать
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4 недостойный наследства
adjlaw. erbunwürdigУниверсальный русско-немецкий словарь > недостойный наследства
См. также в других словарях:
erbunwürdig — ẹrb|un|wür|dig 〈Adj.; Rechtsw.〉 infolge grober Verfehlungen gegen den Erblasser unwürdig, ein Erbteil zu empfangen * * * ẹrb|un|wür|dig <Adj.> (Rechtsspr.): aufgrund schwerer Verfehlungen [gegen den Erblasser] von der Erbschaft… … Universal-Lexikon
Abdicatio heredis — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia
Erbverzicht — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia
Erbrecht (Deutschland) — Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der … Deutsch Wikipedia
Vera Brühne — (geborene Kohlen, nach 1979 nannte sie sich Vera Maria Adam; * 6. Februar 1910 in Essen; † 17. April 2001 in München) erlangte 1961/62 deutschlandweite Bekanntheit, als sie gemeinsam mit ihrem Bekannten Johann Ferbach angeklagt und verurteilt… … Deutsch Wikipedia
Erbunwürdigkeit — (früher Indignität genannt) liegt vor, wenn sich ein Erbe gewisser Verfehlungen gegen den Erblasser schuldig gemacht hat. Da das Bürgerliche Gesetzbuch keine erbunfähigen Personen kennt, so wird auch der Erbunwürdige Erbe, jedoch kann ihm im Fall … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zwang — (Vis ac metus), die Bestimmung zu einem Tun oder Unterlassen gegen den Willen des Handelnden. Dies ist entweder so möglich, daß die Handlung unmittelbar durch das physische Übergewicht eines andern erzwungen (physischer Z., vis absoluta), oder so … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Elternmord von Morschen — Der Elternmord von Morschen war ein Doppelmord, an einem Fabrikantenehepaar in der nordhessischen Gemeinde Morschen am 15. Juni 1997. Das Verbrechen so wie der anschließende Prozess erregte in der Öffentlichkeit erhebliches Aufsehen.… … Deutsch Wikipedia
Werner Stauffacher (Rechtsanwalt) — Werner Stauffacher Werner Stauffacher (* 7. Februar 1945 in Zürich) ist ein umstrittener Schweizer Rechtsanwalt und Gründer des Kooperations Rats Schweiz/Russland. Inhaltsverzeichnis … Deutsch Wikipedia
Erbrecht — Ẹrb|recht 〈n. 11; unz.〉 das ein Erbe betreffende Recht * * * Ẹrb|recht, das (Rechtsspr.): a) <o. Pl.> Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen; b) mit dem Tode des Erblassers, der… … Universal-Lexikon