-
81 Finanzaktionsplan
Finanzaktionsplan m BÖRSE, FIN, POL, RECHT Financial Services Action Plan, FASP (EU-Planung zur Angleichung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen: Schaffung des vierstufigen Lamfalussy-Verfahrens) -
82 Level-3-Ausschuss
Level-3-Ausschuss m ADMIN, BANK, POL Level-3 Committee (Aufsichtsgremium des Lamfalussy-Verfahrens, je eines für die Banken-, Wertpapier- und Versicherungsbranche; EU) -
83 Artikel 71
Zur Zuständigkeit der Rußländischen Föderation gehören:a) die Verabschiedung und Änderung der Verfassung der Rußländischen Föderation und der Bundesgesetze sowie die Kontrolle über ihre Einhaltung;b) der bundesstaatliche Aufbau und das Territorium der Rußländischen Föderation; c) die Regelung und der Schutz der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers; die Staatsangehörigkeit der Rußländischen Föderation; die Regelung und der Schutz der Rechte der nationalen Minderheiten; d) die Festlegung des Systems der Bundesorgane der gesetzgebenden, vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt sowie der Ordnung ihrer Organisation und Tätigkeit; die Bildung von Bundesorganen der Staatsgewalt; e) das Bundeseigentum und dessen Verwaltung; f) die Festlegung der Grundsätze der Bundespolitik sowie Bundesprogramme auf dem Gebiet der staatlichen, wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen, kulturellen und nationalen Entwicklung der Rußländischen Föderation; g) die Festlegung der rechtlichen Grundlagen eines einheitlichen Marktes; die Regelung des Finanz-, Währungs-, Kredit- und Zollwesens, die Geldemission, die Grundsätze der Preispolitik; die Bundeswirtschaftsdienste einschließlich der Banken des Bundes; h) der Bundeshaushalt; die Bundessteuern und -abgaben; die Bundesfonds für Regionalentwicklung; i) die Bundes-Energiesysteme, Kernenergie, spaltbare Materialien; Bundesverkehr, Bundesverkehrswege sowie Informations-, Post- und Fernmeldewesen des Bundes; Aktivitäten im Weltraum; j) die Außenpolitik und die internationalen Beziehungen der Rußländischen Föderation, völkerrechtliche Verträge der Rußländischen Föderation; Fragen von Krieg und Frieden; k) die außenwirtschaftlichen Beziehungen der Rußländischen Föderation; l) Verteidigung und Sicherheit; Rüstungsproduktion; die Bestimmung des Verfahrens für Verkauf und Kauf von Waffen, Munition, Militärtechnik und anderem Militärgut; die Produktion von Giftstoffen und Betäubungs-mitteln sowie die Ordnung ihres Gebrauchs; m) die Bestimmung des Status und der Schutz der Staatsgrenze, des Küstenmeers, des Luftraums, der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels der Rußländischen Föderation; n) die Gerichtsverfassung; die Staatsanwaltschaft; die Straf-, Strafprozeß- und Strafvollzugsgesetzgebung; Amnestie und Begnadigung; die Zivil-, Zivilprozeß- und Arbitrageverfahrensgesetzgebung; die rechtliche Regelung des geistigen Eigentums; o) das Bundeskollisionsrecht; p) der meteorologische Dienst, Industriestandards, Eichmaße, metrisches System und Zeitberechnung; Vermessungswesen und Kartographie; Benennungen geographischer Objekte, amtliche Statistik und Buchführung; q) die staatlichen Auszeichnungen und Ehrentitel der Rußländischen Föderation; r) der Staatsdienst des Bundes.__________<На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 71[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 71[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 71[/ref]> -
84 Version
1) Formulierung: v. Einwand, Definition, Vorschlag формулиро́вка2) Darstellung, Deutung: v. Sachverhalt, Vorgang, Vorfall ве́рсия. Mutmaßung предположе́ние. nach einer Version по како́й-н. ве́рсии3) Fassung, Lesart: v. Text реда́кция. v. Handschrift ве́рсия, вариа́нт4) Übersetzung перево́д5) Art des Vorgehens, Verfahrens вариа́нт6) weiterentwickelte Spielart eines Modells, Produkts моде́ль [дэ] f -
85 Normen, anerkannte
(BauPG § 2 (3); in Mitgliedsstaaten der EU für Bauprodukte geltende technische Regeln, deren Brauchbarkeit auf Grund eines nach der Bauproduktenrichtlinie durchgeführten Verfahrens anzunehmen ist.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Normen, anerkannte
-
86 räumliche Steifigkeit und Stabilität
muss bei allen Bauwerken sichergestellt sein. Die Qualität der Steifigkeit und Stabilität ist wichtig für die Wahl geeigneter Bemessungsverfahren für das Bauwerk und seine Bauteile. So darf z. B. ein Bauwerk, das die Bedingungen der Labilitätszahl erfüllt, als unverschiebliches Tragwerk eingestuft werden (Translationssteifigkeitsnachweis). Erweiterungen des Verfahrens ermöglichen auch eine Beurteilung der Verdrehungssteifigkeit (Rotationssteifigkeitsnachweis) eines Aussteifungssystems. Hierzu müssen die horizontalen Lasten (Querkraftlasten für die Aussteifungselemente, z. B. Windlasten) auf den Schubmittelpunkt des Aussteifungssystems bezogen werden.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > räumliche Steifigkeit und Stabilität
См. также в других словарях:
Wiederaufgreifen des Verfahrens — Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet wurde. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Wiederaufnahme des Verfahrens — Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet wurde. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Wiederaufnahme des Verfahrens — Wieder|aufnahme des Verfahrens, außerordentlicher Rechtsbehelf gegen rechtskräftige, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Urteile. Im Zivilprozess kann die Wiederaufnahme des Verfahrens durch die Nichtigkeitsklage oder die… … Universal-Lexikon
Unterbrechung des Verfahrens — nennt die deutsche Zivilprozeßordnung (§ 239 ff.) den (notwendigen) Stillstand des Verfahrens, der infolge bestimmter, vom Willen der Parteien abhängiger Umstände ohne weiteres eintritt. Solche Umstände sind: 1) Tod einer Partei; 2) Eröffnung des … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ruhen des Verfahrens — Das Ruhen des Verfahrens oder dessen Sistierung ist ein vorübergehender Zustand eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens. Deutschland Solange das Verfahren ruht, kann keine Entscheidung ergehen. Es kann im Verfahren über den Einspruch… … Deutsch Wikipedia
Aufnahme des Verfahrens — Aufnahme des Verfahrens, in der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 239 ff.) die bei einem durch Unterbrechung (s. d.) oder Aussetzung (s. d.) bewirkten Stillstande des Verfahrens abgegebene Erklärung einer Person, daß sie als Rechtsnachfolger oder… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Aussetzung des Verfahrens — Aussetzung des Verfahrens, nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 148–155 u. 239 ff.) die vom Gericht angeordnete vorläufige Einstellung des Verfahrens, von der das durch den Parteiwillen veranlaßte Ruhen (s. d.) und die von selbst eintretende… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Stillstand des Verfahrens — Stillstand des Verfahrens, Zivilprozessrecht: das rechtliche Aufhalten eines bereits anhängigen, aber noch nicht erledigten Verfahrens; tritt kraft Gesetzes bei Unterbrechung, Aussetzung oder Ruhen des Verfahrens ein mit der Folge, dass Fristen … Universal-Lexikon
Wiederaufnahme des Verfahrens — Wiederaufnahme des Verfahrens, die nochmalige Verhandlung einer durch rechtskräftiges Urteil erledigten Sache zum Zweck der Aufhebung dieses Urteils. Nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 399–413) kann eine W. dann erfolgen, wenn der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wiederaufnahme des Verfahrens — erneute Prüfung eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens. I. Zivilprozessordnung:Im Zivilprozess nach ⇡ Rechtskraft des ⇡ Urteils aus den in §§ 579, 580 ZPO aufgezählten Gründen zwecks neuer Entscheidung möglich. 1. Die W.d.V. ist… … Lexikon der Economics
Wiederaufnahme des Verfahrens — Wiederaufnahme des Verfahrens, d.h. eines durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenen Verfahrens, erfolgt in Strafsachen sowohl zugunsten als zuungunsten des Verurteilten, wenn Tatsachen vorgebracht werden, welche mit der Grundlage des… … Kleines Konversations-Lexikon